Dies ist eine Diskussion zu Mietrückzahlung ohne Vertrag? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mal angenommen jemand übernimmt den befristeten Mietvertrag eines Verwandten (also ohne Unterschrift des neuen Mieters) und überschreitet diesen um, sagen wir mal, 2 Jahre. Der Mieter kündigt ganz regulär und erhält eine Endabrechnung für die Nebenkosten. Währenddessen stellt sich heraus, dass die im Vertrag angegebene Wohnungsgröße viel kleiner ist als die tatsächliche. Kann der Mieter (der rein theoretisch ohne Vertrag wohnt) eine Rückzahlung einfordern?! Und wenn nein, kann der Vermieter seine Nebenkosten geltend machen? Gruß Cord |
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| AW: Mietrückzahlung ohne Vertrag? Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monate nach Erhalt abgegeben werden. Wenn also verschiedene Positionen über die Wohnfläche als Schlüssel laufen, kann man sich evtl. hier etwas für die letzten zwei Jahre zurückholen. Anders sieht es mit der regulären Mietzahlung aus: Hier ist wichtig, wie viel die Wohnung wirklich zu klein ist; meines Wissens sind Abweichungen von bis zu 10% ohne Folgen für den Vermieter. |
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