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Mietrückhalt begrenzung

Dies ist eine Diskussion zu Mietrückhalt begrenzung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 12.11.2008, 21:05
Boardneuling
 
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Mietrückhalt begrenzung

Wenn ALLES versucht wurde damit ein Vermieter Wohnungsmängel endlich beseitigt, dieser aber nicht reagiert, wie lange darf man dann nach Ankündigung die Miete zurück halten (Wie viele Monaze?)? Gibt es dafür eine Begrenzung? Muss der Rückhalt im Verhältniss zu den etwaigen Reparaturkosten stehen?
Gibt es dazu Gerichtsurteile?


Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 21:19
V.I.P.
 
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AW: Mietrückhalt begrenzung

Als erstes gibt es die Mietminderung - die muss natürlich im Verhältnis zu den Mängeln stehen - da gibt es verschiedenste Urteile zu gleichen Mängeln in verschiedenen Bundesländern.
Wenn das dann noch nichts wird kann man als nächsten Schritt eine Mieteinbehaltung vornehmen.

Diese muss mit einer 4 Wochen-Frist angekündigt werden und darf dann die 3-5 Fache Höhe der Mietminderung betragen.

Achtung: Diese Mieteinbehaltung MUSS nach der Beseitigung der Mängel an den Vermieter zurückgezahlt werden. Die Mietminderung hingegen nicht.
Problematisch ist hier, dass hier die Mieteinbehaltung ebenfalls verzinst angelegt werden muss.
Diese Mieteinbehaltung muss spätestens bei Auszug endgültig an den Mieter zurück gezahlt werden.

Andere Wege - abgesehen von der Kündigung sehe ich da nicht, oder aber selbst die Reparatur beauftragen und die Rechnung dem Vermieter zukommen lassen. Dabei muss es sich aber um gravierende Mängel handeln.

lg
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Alt 14.11.2008, 19:11
V.I.P.
 
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AW: Mietrückhalt begrenzung

Desweiteren kann der M den VM in Verzug setzen und, falls erfolglos, gem. § 558a II Ziff. 1 den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen.
Danach steht dem M Schadens-/Aufwendungsersatz zu, welcher mit dem Mietzins aufgerechnet werden kann (§ 556b II BGB).
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