Dies ist eine Diskussion zu Mietrückhalt begrenzung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietrückhalt begrenzung Gibt es dazu Gerichtsurteile? Danke |
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| AW: Mietrückhalt begrenzung Als erstes gibt es die Mietminderung - die muss natürlich im Verhältnis zu den Mängeln stehen - da gibt es verschiedenste Urteile zu gleichen Mängeln in verschiedenen Bundesländern. Wenn das dann noch nichts wird kann man als nächsten Schritt eine Mieteinbehaltung vornehmen. Diese muss mit einer 4 Wochen-Frist angekündigt werden und darf dann die 3-5 Fache Höhe der Mietminderung betragen. Achtung: Diese Mieteinbehaltung MUSS nach der Beseitigung der Mängel an den Vermieter zurückgezahlt werden. Die Mietminderung hingegen nicht. Problematisch ist hier, dass hier die Mieteinbehaltung ebenfalls verzinst angelegt werden muss. Diese Mieteinbehaltung muss spätestens bei Auszug endgültig an den Mieter zurück gezahlt werden. Andere Wege - abgesehen von der Kündigung sehe ich da nicht, oder aber selbst die Reparatur beauftragen und die Rechnung dem Vermieter zukommen lassen. Dabei muss es sich aber um gravierende Mängel handeln. lg
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Mietrückhalt begrenzung Desweiteren kann der M den VM in Verzug setzen und, falls erfolglos, gem. § 558a II Ziff. 1 den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Danach steht dem M Schadens-/Aufwendungsersatz zu, welcher mit dem Mietzins aufgerechnet werden kann (§ 556b II BGB).
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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