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Dies ist eine Diskussion zu mietrecht innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 14:16
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mietrecht

Herr M mietet ein Haus, muss er da Grundstücksteuern zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 14:22
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AW: mietrecht

Grundsteuern zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten und können daher dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 14:31
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AW: mietrecht

Zitat:
Zitat von babobe
Herr M mietet ein Haus, muss er da Grundstücksteuern zahlen?
Ja, wenn es im Mietvertrag (Betriebskosten) vereinbart ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 18:56
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AW: mietrecht

Ja, aber nur einen Teil da er ja das Haus nur mietet und nicht kauft.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 19:08
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AW: mietrecht

Der Mieter trägt die auf dem Mietobjekt liegende Grundsteuer . Der Begriff "Grundstücksteuer" verwirrt ein wenig.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 12:01
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AW: mietrecht

Zitat:
Zitat von Icke4
Ja, aber nur einen Teil da er ja das Haus nur mietet und nicht kauft.
Wieso das?
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