Dies ist eine Diskussion zu mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) innerhalb des Forums Mietrecht
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| ich habe eine frage: wenn man eine mietminderung verlangen will, von welchem betrag wird abgerechnet. DANKE |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) HI! Stets von der Warmmiete also Miete+Nebenkosten. Ich rate dazu jedoch zu bedenken den Satz angemessen zu halten weil man sonst schnell Miete schuldet. Desweitere: Wenn man Nebenkosten verbraucht so schuldet man die auch und wenn man dan weniger zahlt so kommt dennoch ein Teil am Jahresende aufeinen drauf zu. Am besten das Geld der Minderung sepparat an die Seite legen. Lg |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Zitat:
Wenn ein Mieter unsicher ist, kann er in die Mängelmeldung schreiben "zahle die Miete insoweit mit Vorbehalt", dann könnte man es später berechnen oder sich evtl. sogar mit dem Vermieter einigen. Zitat:
Der Minderungsanteil der Betriebskosten muss von der Jahresabrechnung abgezogen bzw. dem Mieter gutgeschrieben werden, als wenn er diesen Teil bezahlt hätte.Sonst würde ja der erste Satz nicht stimmen. |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Nach BGH, Urteil vom 20. 7. 2005 - VIII ZR 347/04 : ist die Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Für die Höhe und Dauer ist der Mieter beweispflichtig. @pastafrass, ich verstehe Ihre Verhaltensregeln für den Mieter nicht. ![]() Wenn die Minderung korrekt abläuft, warum sollte dann der Mieter irgendetwas zurückbehalten? Die Minderung gehört dem Mieter und zwar sofort. Die Miete wird direkt mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Zitat:
und der ist sehr laut |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Hi! Das kann ich sagen: Ja die Minderung gehört dem Mieter. Aber stellt sich raus das die Minderung unberechtigt oder zu hoch ist so schuldet der Mieter dem VM Miete und das ist ein Kündigungsgrund. Also schlicht besser an die Seite legen. Lg |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) :-) Das ist mir schon klar ich wollte nur davor warnen einfach mal laut Inet um xyz% zu mindern ohne sich zu informieren. Alles gut |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Zitat:
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Richtig Brati. Aber gerade in Fällen wie Schimmel oder Defekten geht das leider sehr schnell. Guckt mal wie unterschiedlich die % Regeln festgelegt werden. Der eine Richter so der andere so... |
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| AW: mietminderung von welchem Mietbetrag (warmmiete, kaltmiete,...) Zitat:
Beispiel: 100 Euro NK pro Monat Mieter kürzt die Gesamtmiete von 500 Euro um 20 % für ein Jahr. Dann zählt das am Ende des Jahres so als ob der Mieter 12 x 100 Euro also 1.200 Euro Nebenkosten gezahlt hat. Sonst wäre ja auch eine Kürzung von der Bruttomiete sinnfrei. |
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| bruttomiete, kaltmiete, mietminderung, warmmiete |
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