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Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ?

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 19:51
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Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ?

Mal angenommen .

Vermieter A hat ein Mehrfamilienhaus in Düsseldorf . Das EG ist an mehrere Therapeuten Bxx vermietet (Gemeinschaftspraxis ) , diese brauchen bei Ihrer Arbeit sehr viel Ruhe .
Der Bezirk in dem das Haus steht wird von der Regierung als Sanierungsgebiet erklärt . Die Straße vor dem Haus soll im nächsten Jahr saniert werden ( aufgerissen, neu geplastert etc ) . Die Arbeiten sollen ein Jahr dauern , es ist somit mit teilweise -erheblichen- Lärmbelästigungen für die Mieter des Hauses zu rechnen.
Vermieter A hat keine Möglichkeit die Sanierung zu verhindern , diese ist per Gesetzt beschlossen worden ,vielmehr muss er sogar eine Sanierungsabgabe nach Sanierung leisten .

Die Therapeuten Bxx haben schon Wiederstand angekündigt, haben dem Vermieter A darauf hingewiesen , dass ein Arbeiten unter Lärmbelästigung dann kaum noch möglich sein wird . Auch andere Mieter VVV im Haus haben hier schon Ihren Unmut beim Vermieter A angezeigt .

Können von den Therapeuten Bxx / Mieter VVV sowohl Mietminderung also auch Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfall etc. beim Vermieter A eingeklagt werden .
Wenn ja ...was kann der Vermieter A dagegen machen . Wie gesagt, der Vermieter A kann gegen die Sanierung rechtlich nichts unternehmen ,muss diese wie jeder Eigentümer in der Straße dulden , kann diese Sanierung nicht verhindern .
Wer haftet wofür ?

Gibt es Fallbeispiele ..Rechtsprechungen in solchen Fällen ?

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  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 08:01
V.I.P.
 
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AW: Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ?

Die Mietminderung ist in § 536 BGB festgelegt.
Diese Recht steht dem Mieter auch dann zu, wenn der Vermieter keinen Einfluss auf einen Mangel hat.

In manchen Landesgesetzen können unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen für betroffenen Eigentümer vorgesehen sein.
Hier sollte man im Einzelfall beim jeweils zuständigen Bauordnungsamt nachfragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 10:43
V.I.P.
 
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AW: Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ?

Außerhalb der Mietsache liegende tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse - wie die in Frage stehende Beeinträchtigung durch eine Baustelle - können nur dann ein zur Mietkürzung berechtigender Mangel sein, wenn sie die Tauglichkeit der Mietsache unmittelbar beeinträchtigen. Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, sind nicht als Mängel zu qualifizieren.
Störungen des Mietgebrauchs durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück sind nur dann gewährleistungsrechtlich relevant, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages mit solchen Beeinträchtigungen nicht rechnen musste und sie deshalb als vertraglich ausgeschlossen zu gelten haben. Befindet sich auf dem Nachbargrundstück erkennbar ältere Bausubstanz, ist grundsätzlich mit Störungen durch Bau- und/oder Renovierungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück zu rechnen. (Oberlandesgericht Braunschweig (1 U 68/10)
M.E. wäre Minderung sowieso nur möglich, wenn die vorgegebenen Immissionswerte überschritten werden bzw. die Ruhezeiten nicht eingehalten sind.
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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