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mietminderung möglich, aber in welcher höhe ?

Dies ist eine Diskussion zu mietminderung möglich, aber in welcher höhe ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:18
Boardneuling
 
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AW: mietminderung möglich, aber in welcher höhe ?

das thema ist zwar mittlerweile alt, allerdings möchte ich es nochmal aufgreifen, weil ich immer noch nicht weitergekommen und meine fallstudie die nächsten wochen abschliessen möchte.

wir nehmen an, dass keine zentrale heizungsanlage betrieben wird. hierum dreht sich ja auch das ganze thema.

im mietvertrag gibt es keinen passus, der die beschaffung des brennmaterials regelt. ich stelle noch eine weitere annahme in den raum:

in dem passus für miete und nebenkosten ist folgendes aufgeführt:

€ 450,- incl. Nebenkosten
20m² x 0,85 = 25,50 € für Heizkosten

als zusatzinfo vielleicht noch: wir nehmen an, dass es sich bei dem verwendeten mietvertrag um einen zweckform-einheitsmietvertrag handelt. dieser ist in der regel jedem bekannt.
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  #12 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:44
V.I.P.
 
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AW: mietminderung möglich, aber in welcher höhe ?

aus solchen bruchstücken ist nicht erkennbar, was hier gemeint gewesen sein soll.

die frage ist, ob hier eine warmmiete vereinbart wurde oder nicht. ich halte es für ungewöhnlich, eine warmmiete vereinbart zu haben, wenn die heizkosten (heizmaterial) ja völlig unproblematisch direkt zuzuordnen wäre.

Zitat:
€ 450,- incl. Nebenkosten
20m² x 0,85 = 25,50 € für Heizkosten
was ist damit gemeint? ist das ne heizkostenvorauszahlung oder ist das dann als warmmiete anzusehen?

man könnte aus der vergangenheit herleiten, dass es eine warmmiete hier sein soll. denn da hat sich die ersten jahre der vermieter ja konkludent verhalten. aber es ist alles andere als klar.
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  #13 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:47
Boardneuling
 
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AW: mietminderung möglich, aber in welcher höhe ?

€ 450,- sind als pauschalmiete anzunehmen. die zweite zeile soll eine aufschlüsselung sein, wieviel für die heizkosten in der pauschalmiete angesetzt ist.
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