Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung mit Kaution verrechnen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mal angenommen, jemand würde die Miete mindern (z.B. aufgrund eines Wasserschadens um 10%, nachdem dieser nicht binnen der gesetzten Frist behoben wurde) und würde anschließend die Wohnung kündigen und ausziehen. Darf der Vermieter, die geminderte Mietzahlung durch die Kaution ausgleichen und die nicht gezahlten 10% von der Kaution abziehen? Nach grober Recherche im Netz konnte ich nur Beispiele finden, in denen diskutiert wurde, dass der Vermieter nur ausstehende Mietzahlungen durch die Kaution ausgleichen darf, nicht aber "rechtmäßige" Mietminderungen. Was meint Ihr dazu? |
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| AW: Mietminderung mit Kaution verrechnen? Ja. Er darf. Und man ihn dann verklagen: http://www.relaw.de/recht/mietrecht/...errechnen.html so sehe ich das auch. |
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| AW: Mietminderung mit Kaution verrechnen? Das hier zitierte Urteil ist nur eins von wenigen, das die Kautionsverrechnung bei Mietminderungen vorerst als Möglichkeit zulässt. Die Meisten Urteile in dieser Richtung sagen aber das Gegenteil. Also, es wäre nicht möglich! Da bislang keine Entscheidung durch den BGH vorliegt, bleibt es zwischen den Instanzgerichten streitig. Am interessantesten ist m.E. dieses Urteil: LG Baden-Baden (Beschluss vom 29.10.2002, Az: 3 T 40/02)). Danach scheidet eine Aufrechnung möglicher Schadensersatzansprüche des Vermieters mit der Kaution schon allein deshalb aus, weil es sich nicht um gleichartige Forderungen handele, § 387 BGB. Man sollte sich also auf das Urteil berufen, welches für die eigene Region ergangen ist. |
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