Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung in mehreren Punkten!? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietminderung in mehreren Punkten!? Angenommen seit November wohnt Mieter A in einer neuen Wohnung. Gleich beim Einzug gibt es einige Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung (defekter Abzug bad, Toilette stark verschmutzt, kaputtes Fenster und Fußleisten...). Die Mängel werden nach drei Monaten immer noch nicht behoben. Jetzt kommt dazu, dass 1. gegenüber ein Haus gebaut wird (6 Etagen...) 2. die Wohnung sehr hellhörig ist (Gibskartonwände) 3. die Trittschalldämmung fehlerhaft ist (nach einem Wohnungsbrand über der Wohnung von Mieter A wurde die Decke nicht richtig gedämmt) 4. neben den Wohnhaus gibt es ein Hostel vor dem jede Nacht junge betrunkene Menschen stehen und sehr laut sind 5. zusätzlich eine Diskothek und 6. der Keller feucht ist Ein Klempner soll die Mängel in der Wohnung jetzt beheben. Aber was Mieter A mit den ganzen anderen Punkten machen? Miete mindern? Um wiviel Prozent dürfte er das? Ab wann darf er mindern? Und wie kündigt er das an? Die Wohnung kostet den Mieter A ca. 1460,- Euro netto warm. Vielen Dank!!!! |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? ab wann mindern: sobald ein mangel minderungswürdig ist. das wie auch die höhe der minderung sind richterrechtlich geprägt. dazu mal nach mietminderungstabellen googeln. die ankündigung erfolgt, nachdem die mängel angezeigt wurden mit einem simplen schreiben. das ist formlos möglich, aber wie immer ist die schriftform empfohlen. werter herr x, wegen der mängel a b und c mindere ich die miete ab *datum* um soundsoviel prozent. |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? Gibt man alle Punkte in eine Mietminderungstabelle ein ergibt das eine Mietminderung von 80 %. Das ist doch eher ein unüblicher Minderungssatz!? Ist es nicht so, wenn Mieter A zuviel mindert kann ihn der Vermieter B wegen Mietschulden kündigen!? |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? aber vorsicht bei der minderung. der mieter ist für die korrekte höhe der minderubg beweispflichtig. sollte er das nicht können, kann er dem vermieter damit einen kündigungsgrund liefern. daher immer vorsicht bei mietminderung. und nicht alle der mängel rechtfertigen mmn eine minderung überhaupt: Zitat:
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? Die ganzen Mängel hat Mieter A bereits überprüft durche entsprechende Urteile von Gerichten. Der Mietvertrag wurde von Mieter A unterzeichnet ohne Hinweis auf evt. Lärmquellen. Diese können auch erst nach dem Einzug erst festgestellt werden. Mieter A geht ja evt. nicht davon aus, dass es sich bei dem "Hotel" um das Partyhaus in der Straße handelt. Vor allem nicht tagsüber als er die Wohnung besichtigt hat. Zumal die Diskothek nicht in Sichtweite ist, sondern eine Querstraße weiter liegt. Die Häuser aber miteinander verbunden sind und der Lärm vor allem durch den gemeinsamen Hinterhof zu hören ist. Trittschalldämmung muss in Ordnung sein. Mieter A kann nicht vor Vertragsunterzeichung die Decken aufreißen und nachschauen... oder seine Nachbarn bitten mal ein bißchen herumzulaufen... Die Frage ist, wie hoch kann Mieter A die Miete mindern? |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? Zitat:
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? Schließe mich meinen Vorgänger an, zumal ich bei dem Betrag der Miete an nehme das der Mieter sich ohne weiteres einen Rechtsbeistand leiste kann. So wie das ganze formuliert ist gehe ich davon aus, das der fiktive Mieter sich auf weiteren Ärger einstellen kann. Ein Mieterbund übernimmt Rechtsberatung durch einen Fachanwalt und auch den gesamten Schriftverkehr für Mitglieder. Für Fälle die 3 Monate nach dem Beitrag ein treten, wird sogar der Rechtsschutz übernommen. Für Nichtmitglieder gibt es eine Hotline. Ich denke der relativ geringe Betrag zahlt sich schnell aus. http://www.mieterbund.de/index.php?id=723 |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? M.E. gibt es hier zu keinem Punkt einen Minderungsgrund! Alle "Mängel" waren bei Vertragsunterzeichnung bereits offensichtlich! Zu dem Verhalten der div. "Kneipen" könnte evtl. das Ordnungsamt eingeschaltet werden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mietminderung in mehreren Punkten!? Zitat:
"1. gegenüber ein Haus gebaut wird (6 Etagen...)" das schon zur Wohnungsübergabe der Fall war ? Antwort fand ich selbst: "Recht: Aber Vorsicht, wenn bei Abschluss des Mietvertrags abzusehen war, dass die Arbeiten stattfinden würden. Dann kann eine Minderung ausgeschlossen sein." aber wichtig und ganz gerne nicht eingehalten "Sollen die Arbeiten außerhalb der erlaubten Zeiten (montags bis sonnabends – außer an Feiertagen – 7 bis 20 Uhr) erfolgen, so muss dies behördlich erlaubt werden." http://www.mieterverein-hamburg.de/laerm.html Geändert von Enzian (18.01.2012 um 18:32 Uhr). Grund: Zusatzinfo |
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