Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung Garagenstellplatz innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietminderung Garagenstellplatz mal angenommen, Mieter Y mietet seit mehreren Jahren einen Garagenstellplatz und zahlt dafür monatlich einen Betrag in Höhe von 40€. Plötzlich bemerkt er, dass die Decke der Sammelgarage an seinem Stellplatz undicht ist, was zur Folge hat, dass sein PKW stets Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Zudem tropft nicht nur Wasser von der Decke, was Lackschäden am PKW zur Folge haben könnte. Kann Mieter Y eine Mietminderung für den Garagenstellplatz verlangen und um sofortige Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne von § 1004 BGB bitten? Es gibt eine Entscheidung vom Amtsgericht Hanau, Az. 32 C 69/78, durch die dem Mieter eine Mietminderung von 2/3 des Mietpreises zugesprochen wurde, da die Garage Mängel aufwies. Danke! |
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| AW: Mietminderung Garagenstellplatz Ehe wir uns über Minderungen unterhalten, sollte erst einmal festgestellt sein, wann der fiktive Mieter den Mangel gemeldet hat und was der Vermieter dazu gesagt hat. |
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| AW: Mietminderung Garagenstellplatz Ja, Mietminderung nach Mängelanzeige sowie Schadensersatz sind möglich. Rechtsgrundlage sind jedoch §§536, 536a BGB. |
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| AW: Mietminderung Garagenstellplatz Mieter Y hat es dem Vermieter gemeldet, dieser kümmert sich jedoch nicht drum. Die Wohnung des Y gehört einer Wohnungsgenossenschaft. Hat Y eigentlich einen Mietminderungsanspruch gegen den Vermieter oder gegen die Wohnungsgenossenschaft? |
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| AW: Mietminderung Garagenstellplatz Der Vermieter ist in solchen Fällen verantwortlich. Handelt es sich im Beispiel um einen Einzelvertrag oder ist der Stellplatz mit einer Wohnung zusammen vermietet? Wenn ein Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, dann muss man ihn mit präzisen Forderungen unter Fristsetzung dazu auffordern. (Ab-)Mahnung, Mietminderung, Leistungsklage und fristlose Kündigung (mit Schadensersatzrecht) sind weitere denkbare Schritte. Letzteres wäre ein interessanter Fall in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit... Wer nur jammert "der Vermieter tut nix!" verliert. |
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