Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mietminderung Garagenstellplatz

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung Garagenstellplatz innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:21
M.X M.X ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mietminderung Garagenstellplatz

Guten Tag,

mal angenommen, Mieter Y mietet seit mehreren Jahren einen Garagenstellplatz und zahlt dafür monatlich einen Betrag in Höhe von 40€.
Plötzlich bemerkt er, dass die Decke der Sammelgarage an seinem Stellplatz undicht ist, was zur Folge hat, dass sein PKW stets Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Zudem tropft nicht nur Wasser von der Decke, was Lackschäden am PKW zur Folge haben könnte.

Kann Mieter Y eine Mietminderung für den Garagenstellplatz verlangen und um sofortige Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne von § 1004 BGB bitten?

Es gibt eine Entscheidung vom Amtsgericht Hanau, Az. 32 C 69/78, durch die dem Mieter eine Mietminderung von 2/3 des Mietpreises zugesprochen wurde, da die Garage Mängel aufwies.

Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 18:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Mietminderung Garagenstellplatz

Ehe wir uns über Minderungen unterhalten, sollte erst einmal festgestellt sein, wann der fiktive Mieter den Mangel gemeldet hat und was der Vermieter dazu gesagt hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 18:22
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Mietminderung Garagenstellplatz

Ja, Mietminderung nach Mängelanzeige sowie Schadensersatz sind möglich. Rechtsgrundlage sind jedoch §§536, 536a BGB.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 19:13
M.X M.X ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M.X hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietminderung Garagenstellplatz

Mieter Y hat es dem Vermieter gemeldet, dieser kümmert sich jedoch nicht drum. Die Wohnung des Y gehört einer Wohnungsgenossenschaft.
Hat Y eigentlich einen Mietminderungsanspruch gegen den Vermieter oder gegen die Wohnungsgenossenschaft?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 00:16
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Mietminderung Garagenstellplatz

Der Vermieter ist in solchen Fällen verantwortlich.

Handelt es sich im Beispiel um einen Einzelvertrag oder ist der Stellplatz mit einer Wohnung zusammen vermietet?

Wenn ein Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, dann muss man ihn mit präzisen Forderungen unter Fristsetzung dazu auffordern. (Ab-)Mahnung, Mietminderung, Leistungsklage und fristlose Kündigung (mit Schadensersatzrecht) sind weitere denkbare Schritte.

Letzteres wäre ein interessanter Fall in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit...

Wer nur jammert "der Vermieter tut nix!" verliert.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietminderung bei Sanierung & Mindestbreite Garagenstellplatz Mietrecht 17.09.2011 12:00
Garagenstellplatz und Wohnung – ein Mietvertrag Nachrichten: Mietrecht 10.02.2010 10:57
Mietminderung?! Mietrecht 04.03.2009 12:19
Auch für große Autos muss kleiner Garagenstellplatz bezahlt werden Nachrichten: Verkehrsrecht 09.10.2008 12:24
Mietminderung Mietrecht 24.09.2007 16:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN