Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? mal angenommen rundum des Rahmens des Dachfensters sind Wassertropfen zu sehen. Wichtig ist, dass es sich um einen fiktiven Altbau handelt und es ausgeschlossen ist, dass die Wassertropfen sich wegen der auf dem Fensterglas kondensierten Feuchtigkeit gebildet haben. Weil diese Tropfen treten fast 1 (ein) Meter vom Fensterglas entfernt auf der Zimmerdecke des Rahmens des Dachfensters und es ist kein feuchter Streifen vom Glas zum Tropfen auf dem Fensterkorb zu sehen. Diese Feuchtigkeit ist auch definitiv nicht vom Dach draußen durchgesickert, da die Tropfen sich an einem Januar-Tag bei Null Grad draußen gebildet haben, an dem es keine Niederschläge gab und die Sonne strahlte. Mal angenommen, die oben beschriebene Wassertropfen sich im Januar 2012 gebildet haben und der fiktive Mieter A im Vorjahr dem fiktiven Vermieter V wegen diesem Wassertropfen-Problem so eine Mitteilung gesendet hat: Zitat:
Da die Wasserbildung auf der Zimmerdecke ausschließlich in der kalten Jahreszeit zu beobachten ist und in der warmen Jahreszeit keine Wasserbildung auch bei heftigen Niederschlägen in diesem Bereich zu sehen ist, geht der A davon aus, dass die Wasserbildung durch unzureichende Wärmeisolierung im Dachbereich bedingt ist. Der fiktive Mieter A hat die im Thread Problem mit Vermieter aufgeführte Experten-Meinungen zur Kenntnis genommen und ist jetzt im Bilde, dass die schlechte Wärmeisolierung an sich kein Mangel darstellt. Wohl ist aber die Wassertropfenbildung ein Mangel, der A dazu berechtigt, den Vermieter V aufzufordern den Mangel zu beheben und ggf. die Miete zu mindern. Der A hat von den Wassertropfen auf der Zimmerdecke Fotos gemacht und ist jetzt unsicher, welche Frist er ggf. in so einer Forderung an den fiktiven Vermieter Zitat:
Welche Mietminderung, wieviel Prozent käme bei so einem Feuchtigkeitsmangel in Frage? |
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| AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? Frist: Überhaupt keine, die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt, wenn der Vermieter nachweisbar in Kenntnis gesetzt wurde. Welche Höhe, das ist sehr heikel im Forum per Ferndiagnose einen konkreten Wert zu erfragen. Sinnvoler ist es einen Fachmann ( Fachanwalt, Mieterbund ) zu kontaktieren. Mehr zum Thema Mietminderung: http://www.mieterbund.de/wohnungsmae...minderung.html Es gibt übrigends auch eine Hotline vom Mieterbund für Nichtmitglieder. http://www.mieterbund.de/index.php?id=723 Anhaltspunkte z.B. hier http://www.hausverwalter-vermittlung...wasserschaden/ Aber noch ein mal, fehlerhafte z.B. überzogene Mietminderung kann nach hinten los gehen. Geändert von Enzian (30.01.2012 um 23:12 Uhr). Grund: Zusatzinfo |
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| AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? Zitat:
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| AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? Mietminderung ist immer Einzelfallentscheidung. Es kommt auf die konkrete Beeinträchtigung des Wohnwertes an. Hier kann das niemand beantworten.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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