Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent?

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent? innerhalb des Forums Mietrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Enzian

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 21:20
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 55
Keine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent?

Moin,

mal angenommen rundum des Rahmens des Dachfensters sind Wassertropfen zu sehen. Wichtig ist, dass es sich um einen fiktiven Altbau handelt und es ausgeschlossen ist, dass die Wassertropfen sich wegen der auf dem Fensterglas kondensierten Feuchtigkeit gebildet haben. Weil diese Tropfen treten fast 1 (ein) Meter vom Fensterglas entfernt auf der Zimmerdecke des Rahmens des Dachfensters und es ist kein feuchter Streifen vom Glas zum Tropfen auf dem Fensterkorb zu sehen. Diese Feuchtigkeit ist auch definitiv nicht vom Dach draußen durchgesickert, da die Tropfen sich an einem Januar-Tag bei Null Grad draußen gebildet haben, an dem es keine Niederschläge gab und die Sonne strahlte.

Mal angenommen, die oben beschriebene Wassertropfen sich im Januar 2012 gebildet haben und der fiktive Mieter A im Vorjahr dem fiktiven Vermieter V wegen diesem Wassertropfen-Problem so eine Mitteilung gesendet hat:
Zitat:
Zitat von 2010
rundum des Rahmens der Dachlücke in der Küche sind Wassertropfen zu sehen, die vom Dach draußen und nicht von Fensterglas innen durchgesickert sind. Diese Feuchtigkeit hat auch die weisse Umrahmung gelb bzw. braun gefärbt. Für mich sieht es danach aus, dass das viele Schnee auf dem Dach fängt an zu tauen und in die undichte Stellen rundum der Dachlücke durchsickert.

Ich bitte Maßnahmen zu ergreifen, damit die undichte Stelle(n) auf dem Dach beseitigt werden.
Im Jahr 2010 schickte der fikt. Vermieter V die Handwerker, die das Fenster begutachtet und die verdächtige Stellen auf dem Flachdach ggf. mit Teer abgedichtet haben.

Da die Wasserbildung auf der Zimmerdecke ausschließlich in der kalten Jahreszeit zu beobachten ist und in der warmen Jahreszeit keine Wasserbildung auch bei heftigen Niederschlägen in diesem Bereich zu sehen ist, geht der A davon aus, dass die Wasserbildung durch unzureichende Wärmeisolierung im Dachbereich bedingt ist. Der fiktive Mieter A hat die im Thread Problem mit Vermieter aufgeführte Experten-Meinungen zur Kenntnis genommen und ist jetzt im Bilde, dass die schlechte Wärmeisolierung an sich kein Mangel darstellt. Wohl ist aber die Wassertropfenbildung ein Mangel, der A dazu berechtigt, den Vermieter V aufzufordern den Mangel zu beheben und ggf. die Miete zu mindern.

Der A hat von den Wassertropfen auf der Zimmerdecke Fotos gemacht und ist jetzt unsicher, welche Frist er ggf. in so einer Forderung an den fiktiven Vermieter
Zitat:
Zitat von Forderung
ich fordere Sie auf, die Ursachen für die Bildung der Feuchtigkeit in der Wohnung zu beheben. Ich gebe Ihnen dazu eine Frist von (...) Wochen
setzen könnte - wenn überhaupt. Es ist schließlich Winter und dem A ist bewusst, dass für eine Wärmeisolierung die Zimmerdecke im Altbau aufgerissen werden muss. Wozu A die fiktive Wohnung bestimmt räumen muss.

Welche Mietminderung, wieviel Prozent käme bei so einem Feuchtigkeitsmangel in Frage?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:08
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 311
100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (311 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent?

Frist: Überhaupt keine, die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt, wenn der Vermieter nachweisbar in Kenntnis gesetzt wurde.

Welche Höhe, das ist sehr heikel im Forum per Ferndiagnose einen konkreten Wert zu erfragen.
Sinnvoler ist es einen Fachmann ( Fachanwalt, Mieterbund ) zu kontaktieren.
Mehr zum Thema Mietminderung:
http://www.mieterbund.de/wohnungsmae...minderung.html

Es gibt übrigends auch eine Hotline vom Mieterbund für Nichtmitglieder.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=723

Anhaltspunkte z.B. hier
http://www.hausverwalter-vermittlung...wasserschaden/

Aber noch ein mal, fehlerhafte z.B. überzogene Mietminderung kann nach hinten los gehen.
schielu likes this.

Geändert von Enzian (30.01.2012 um 23:12 Uhr). Grund: Zusatzinfo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:28
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 55
Keine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JurassicP hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent?

Zitat:
Zitat von Enzian Beitrag anzeigen
Aber noch ein mal, fehlerhafte z.B. überzogene Mietminderung kann nach hinten los gehen.
Was können dann die Nebenwirkungen für einen Mieter sein? Er muss dann ggf. wahrscheinlich die Gerichtskosten und einen Gutachter bezahlen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Mietminderung egen Feuchtigkeitsbildung - wieviel Prozent?

Mietminderung ist immer Einzelfallentscheidung. Es kommt auf die konkrete Beeinträchtigung des Wohnwertes an. Hier kann das niemand beantworten.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Heizung zu laut ab wieviel db Mietminderung ??? Mietrecht 08.01.2012 15:22
Mietminderung und wieviel? Mietrecht 06.11.2007 09:00
mietmängel mietminderung wieviel % Mietrecht 21.02.2007 09:24
Wieviel Mietminderung bei defektem Wäschetrockner? Mietrecht 15.05.2006 22:02
wieviel Mietminderung Mietrecht 17.01.2006 21:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN