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Mietminderung bei Schimmelflecken,Feuchtigkeit % schnelles Rauskommen aus Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung bei Schimmelflecken,Feuchtigkeit % schnelles Rauskommen aus Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 02:11
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Exclamation Mietminderung bei Schimmelflecken,Feuchtigkeit % schnelles Rauskommen aus Mietvertrag

Hallo an alle! Ich brauche schnellstens Hilfe:

Mal angenommen, dass

1. Frau D im Oktober eine Wohnung anmietet und es der Vermieter bis Dezember trotz mehrmaligem Hinweisen etc nicht schafft, einen Gaszähler einzubauen, der von Anfang an nicht drin war. Dies hat er Frau D aber leider verschwiegen. Frau D ist es nun drei Monate nicht möglich in der Wohnung zu wohnen und trotzdem verlangt der Vermieter die volle Miete. Kann Frau D nun die Miete für diese drei Monate von Okt-Dez vom Vermieter zurück verlangen? Des Gesetzes wegen habe ich gelesen dass der Mieter bei Heizungsausfall in den Wintermonaten keine Miete zahlen muss solange der Zustand besteht.

2. seit Anfang des Jahres Frau D Wasserflecken mit Schimmelbildung an der Schräge in der Wohnzimmerdecke hat und der Vermieter unternimmt auch hier nach mehrmaligem Hinweisen ebenso keine Anstalten, diesen Zustand zu beheben. Er gibt zwar einer Firma immer den Auftrag, das Dach abzudichten (nämlich lediglich durch "Versiegelung" durch draufklatschen von Teer), dieses ist aber ebenso nach Einschätzung des Facharbeiters unzreichend und bringt auch keine Hilfe bei der Beseitigung der Nässe.
Aufgrund dieses Problems hat Frau D (nachdem sie mehrmals versucht hat, den Vermieter, dessen Sohn und dessen Frau zu erreichen) den nächstgelegenen Dachdecker herbestellt, da nach einer langen Regenphase das Wasser an der Wohnzimmerwand herunterLIEF!!!! Nun weigert sich der Vermieter, die Rechnung zu bezahlen! Ich verweise hier auf http://www.mieterbund.de/recht/main_...reparatur.html
Muss der Vermieter zahlen?

3. der Vermieter Frau D nun eine Frist für die VOLLE Miete gesetzt hat, obowohl diese selbstständig eine Mietminderung aufgrund der oben aufgeführten Nässe veranlasst hat ( http://www.123recht.net/article.asp?a=29&p=3). Muss sie diese Frist einhalten?
Der Vermieter droht nämlich mit einem Rechtsanwalt........


Hoffe auf schnelle Antworten...
Danke euch!!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 08:44
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AW: Mietminderung bei Schimmelflecken,Feuchtigkeit % schnelles Rauskommen aus Mietver

Zitat:
Zitat von o0Melly0o
Hallo an alle! Ich brauche schnellstens Hilfe:

Mal angenommen, dass

1. Frau D im Oktober eine Wohnung anmietet und es der Vermieter bis Dezember trotz mehrmaligem Hinweisen etc nicht schafft, einen Gaszähler einzubauen, der von Anfang an nicht drin war. Dies hat er Frau D aber leider verschwiegen. Frau D ist es nun drei Monate nicht möglich in der Wohnung zu wohnen und trotzdem verlangt der Vermieter die volle Miete. Kann Frau D nun die Miete für diese drei Monate von Okt-Dez vom Vermieter zurück verlangen? Des Gesetzes wegen habe ich gelesen dass der Mieter bei Heizungsausfall in den Wintermonaten keine Miete zahlen muss solange der Zustand besteht.
http://www.rechtstipps.net/mietrecht...el-faelle.html
Trifft Punkt 3 hier zu ? Sprich wurde dem V. von Frau D. rechtzeitig bescheid gegeben?
Ob eine rückwirkende Mietminderung möglich ist kann ich nicht sagen.
Evtl. hilft das:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/...zul%E4ssig.php

Zitat:
Zitat von o0Melly0o
2. seit Anfang des Jahres Frau D Wasserflecken mit Schimmelbildung an der Schräge in der Wohnzimmerdecke hat und der Vermieter unternimmt auch hier nach mehrmaligem Hinweisen ebenso keine Anstalten, diesen Zustand zu beheben. Er gibt zwar einer Firma immer den Auftrag, das Dach abzudichten (nämlich lediglich durch "Versiegelung" durch draufklatschen von Teer), dieses ist aber ebenso nach Einschätzung des Facharbeiters unzreichend und bringt auch keine Hilfe bei der Beseitigung der Nässe.
Aufgrund dieses Problems hat Frau D (nachdem sie mehrmals versucht hat, den Vermieter, dessen Sohn und dessen Frau zu erreichen) den nächstgelegenen Dachdecker herbestellt, da nach einer langen Regenphase das Wasser an der Wohnzimmerwand herunterLIEF!!!! Nun weigert sich der Vermieter, die Rechnung zu bezahlen! Ich verweise hier auf http://www.mieterbund.de/recht/main_...reparatur.html
Muss der Vermieter zahlen?
Das hat Frau D. sich doch schon beantwortet. Siehe Link: Ergo: Ja
Frau D könnte nun durch diese Mängel die Miete mindern und mit Ankündigung (1 Monat vorher) die Miete einbehalten ( 3-5 Fache Höhe der Minderung). Achtung! Mieteinbehaltung muss bei Besserung oder Auszug zurückbezahlt werden.

Zitat:
Zitat von o0Melly0o
3. der Vermieter Frau D nun eine Frist für die VOLLE Miete gesetzt hat, obowohl diese selbstständig eine Mietminderung aufgrund der oben aufgeführten Nässe veranlasst hat ( http://www.123recht.net/article.asp?a=29&p=3). Muss sie diese Frist einhalten?
Der Vermieter droht nämlich mit einem Rechtsanwalt........


Hoffe auf schnelle Antworten...
Danke euch!!
Eine Mietminderung bedarf KEINER Zustimmung durch den Vermieter. Wenn diese Mietminderung von Frau D rechtens ist, wovon man hier ausgehen kann, braucht sich Frau D keine Sorgen machen.
http://www.mietrecht-am-telefon.de/a...tminderung.htm

Wichtig: Alles schriftlich festhalten und evtl. Gutachten machen lassen.
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
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Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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