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Mietminderung angemessen ?

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung angemessen ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 23:00
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Exclamation Mietminderung angemessen ?

Hallo meine Frage können Vermieter einfach das warme Wasser abstellen wenn man nach 22:30 noch baden möchte oder ganz die Heizung ausstellen. Außerdem ist das Haus sehr hellhörig so dass man alle Schritte und Unterhaltungen im Haus hört. Die Heizungen in der Wohnung werden nur "lau warm" also es wird nicht richtig warm. Die Wohnung wird von 2 Personen bewohnt und ist 74m², 3 Zimmer , gas Heizung, 300 € kalt-miete + 100 € Nebenkosten + 80€ an den Energie Versorger. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt wenn ja wie sollte diese aussehen und wie läuft sowas ab. Freue mich über viele antworten.
Mfg

Geändert von furax4498 (11.01.2012 um 02:01 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 07:13
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AW: Mietminderung angemessen ?

Zitat:
Zitat von furax4498 Beitrag anzeigen
Hallo meine Frage können Vermieter einfach das warme Wasser abstellen wenn man nach 22:30 noch baden möchte oder ganz die Heizung ausstellen. Außerdem ist das Haus sehr hellhörig so dass man alle Schritte und Unterhaltungen im Haus hört. Die Heizungen in der Wohnung werden nur "lau warm" also es wird nicht richtig warm. Die Wohnung wird von 2 Personen bewohnt und ist 74m², 3 Zimmer , gas Heizung, 300 € kalt-miete + 100 € Nebenkosten + 80€ an den Energie Versorger. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt wenn ja wie sollte diese aussehen und wie läuft sowas ab. Freue mich über viele antworten.
Mfg
Nein, das darf er nicht. Er hat, ganz im Gegenteil, dafür zu sorgen, dass über 24 Stunden die Warmwasserversorgung gewährleistet ist. Wenn nicht, dann ist es Mietmangel.

Mietminderungen sind immer Einzelfälle. Es geht dabei um den "Wohnwert" der sich gegenüber dem Wohnungsübernahme/Einzug negativ verändert hat.

- Die gesetzliche Grundlage ist der § 536 BGB

- Erste Maßnahme des Mieters ist immer die Meldung der Mängel an den Vermieter

- Eine Frist zur Behebung muss man nicht angeben, denn eine Mietminderung tritt per Gesetz ein

- Die Minderung (im Netz nach Mietminderungstabellen suchen) kann direkt mit der Mietzahlung verrechnet werden

- Eine Minderung endet mit der Behebung des Mangels

- Der Mieter ist grundsätzlich beweispflichtig


Zu empfehlen ist die Hilfestellung durch Mieterverein oder Fachanwalt
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