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Mietminderung

Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 12:44
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Mietminderung

Mietpartei A bewohnt seit knapp 2 Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Hier herrscht reger Mieterwechsel und der damit verbundene Renovierungslärm, nicht nur verursacht von den neuen Mietern, sondern auch vom Vermieter.

1. Darf am Samstag uneingeschränkt gearbeitet werden?
2. Können die Mieter wg. Lärmbelästigung eine Mietminderung durchsetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 16:39
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AW: Mietminderung

Aus dem hiesigen Wiki (Link):
Zitat:
Selbst im Privatleben tauchen gesetzliche Ruhezeiten auf. Sie können nicht verkürzt oder verschoben, sondern höchstens durch Hausordnungen erweitert werden. Die Nachtruhe ist beispielsweise zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr besonders geschützt. Sehr lärmintensive Geräte, wie Laubbläser, sind nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Lärmerzeuger in Wohngebieten gar nicht benutzt werden. Die Hausordnung in Mietshäusern ist sozusagen eine Verschärfung des Gesetzes, an die sich die Mieter per Unterzeichnung binden.
Außer der Mittagspause gibt es also Samstags wenig Schutz vor Lärm. Bei ohrenbetäubendem Lärm mag das anders aussehen, die Probleme dabei sind jedoch:
- Mängelanzeige an den Vermieter ist nötig, mindestens für jede "Baustelle" einmal,
- Ein vom Mieter zu führendes Lärmprotokoll wird notwendig sein um die zu mindernden Tage zu dokumentieren,
- Die Beträge sind doch eher gering: Wenn wir mal von (geratenen!!) 20 % Minderung ausgehen, dann sind das pro Tag 0,7 %, auf 500 € Miete also 3,50 €. Dafür der Ärger?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 19:11
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AW: Mietminderung

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
- Die Beträge sind doch eher gering: Wenn wir mal von (geratenen!!) 20 % Minderung ausgehen, dann sind das pro Tag 0,7 %, auf 500 € Miete also 3,50 €. Dafür der Ärger?
Wenn wir von nur von 50 Tagen an dem Lärm statt findet ( innerhalb von 2 Jahren ) ausgehen, sind wir dann schon bei 175 Euro.
Nebenbei bemerkt ist zumindest in der Gegend in der ich wohne 500 Euro Bruttomiete ( genau die ist Grundlage zur Berechnung der Mietminderung ) kaum eine Wohnung zu haben.

Mehr Infos beim Mieterbund
http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmaengel.html

einige Beispiele
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:41
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AW: Mietminderung

Zitat:
1. Darf am Samstag uneingeschränkt gearbeitet werden?
2. Können die Mieter wg. Lärmbelästigung eine Mietminderung durchsetzen?
zu 1. Ja - Samstag ist kein Feiertag o.ä.

zu 2. Eine Mietminderung muss man nicht durchsetzen. Zumindest sagt das § 536 BGB. Wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnwertes kommt, ist die Miete gemindert.

Weiteres liegt beim Mieter, denn er trägt die Beweislast.
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Alt 23.01.2012, 12:15
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Alt 23.01.2012, 18:12
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Alt 24.01.2012, 11:05
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AW: Mietminderung

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Sorry, ja! Ich habe den Enzian-Beitrag falsch eingeordnet! Mea culpa!
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