Dies ist eine Diskussion zu Mietkautionsbürgschaft innerhalb des Forums Mietrecht
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| mal angenommen, Firma XY schließt eine Mietkautionsbürgschaft über eine Bank ab, wer bekäme dann die original Urkunde? Bekäme der Vermieter dann diese original Urkunde oder würde es ausreichen, wenn die Firma XY dem Vermieter eine Kopie dieser Bürgschaftsurkunde aushändigen würde? |
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| AW: Mietkautionsbürgschaft Zitat:
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Mietkautionsbürgschaft Zitat:
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| AW: Mietkautionsbürgschaft M.E. gehört die Originalurkunde zum Vermieter!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mietkautionsbürgschaft Man kann sich fragen, ob in der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, ersterer habe letzterem eine Kaution zu stellen, die Nebenpflicht liegt, ihm auch die Original-Bürgschaftsurkunde auszuhändigen. Davon kann man in der Regel nicht ausgehen. Die Vereinbarungen, wonach eine Kaution zu stellen sei, sind in der Regel in AGB enthalten und regeln meistens nicht ausdrücklich, dass die Mietsicherheit speziell in Gestalt einer Bankbürgschaft zu stellen ist. Wenn aber nicht einmal die Beibringung eines Bürgen als solchen geregelt ist, sondern nur die Leistung der Kaution allgemein, so kann nach den Grundsätzen der AGB-Auslegung nicht gefolgert werden, derjenige Mieter, der eine Bank als Bürgen beibringt, müsse als Nebenpflicht zum Mietvertrag auch die Urkunde dem Vermieter geben. Wie oben ausführlich dargestellt, ist die Übergabe der Urkunde für die wirksame Gestellung des Bürgen auch nicht erforderlich. Anders mag es sein, wenn Vermieter und Mieter individualvertraglich regeln, dass die Kaution speziell durch Bankbürgschaft erbracht werden muss. Dann kann man auch regeln, dass die Urkunde an den Vermieter soll. Geschieht dies nicht, mag man durch Auslegung zum Ergebnis kommen, dass die Ausfolgung der Urkunde Nebenpflicht jener Abrede ist. |
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| AW: Mietkautionsbürgschaft Den Vertrag scließt die Bank mit dem Mieter. Alternativ zur Ausreichung der Bürgschaftsurkunde ist das ein Mietkautionssparbuch bzw. Geld. Dieses wird auch im Original dem Vermieter gegeben. Insofern ist auch die Urkunde der Bürgschaft im Original auszuhändigen. Meist sind die Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestellt, damit der Vermieter sich - ebenso wie beim Sparbuch - sofort schadlos halten kann |
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| Danke für die Antworten. Darf eine Mietkautionsbürgschaft befristet sein? Ist es rechtens, wenn z.B. in der Mietkautionsbürgschaft eine Befristung eingetragen ist, die z.B. mit dem Letzten Tag des Mietvertrages endet? Was muss unbedingt in einer solchen Mietkautionsurkunde stehen, damit der Vermieter abgesichert wäre? |
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