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Mietkaution nicht ausgezahlt

Dies ist eine Diskussion zu Mietkaution nicht ausgezahlt innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 01.02.2012, 18:55
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Question Mietkaution nicht ausgezahlt

Hallo,

Herr A, B und C leben in einer Wohngemeinschaft. Alle sind gleichermaßen im Mietvertrag. Bei Ein- und Auszug wird ein Nachtrag durch den Vermieter vorgenommen. Die Kaution wird untereinander an den jeweiligen Vormieter gezahlt. Der Vermieter kündigt fristlos der Wohngemeinschaft, da u.a.Schimmel bei einer Wohnungsbegehung fest gestellt worden ist und eine weitere Person, als Besuch, längere Zeit in der Wohnung lebt.
Der Vermieter kündigte die Besichtigung nur bei Herrn A und B an.
Die Kaution möchte der Vermieter nun bei behalten und des weiteren die Weiterzahlung der Miete nach Auszug, bis die Wohnung wieder vermietet ist.
Herr C wohnt gerade mal 2 Monate in der Wohnung und soll auch für die Mängel, welche über Jahre entstanden sind, haften.

Wie könnte Herr C sich nun wehren um die Kaution zurück zu erlangen

Vor allem: Ist es überhaupt möglich, dass der Vermieter die Weiterzahlung einer leerstehenden Wohnung verlangt?
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Alt 01.02.2012, 19:34
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Wie sind die Vertragswechsel denn abgelaufen ?
Wurden jeweils neue Verträge abgeschlossen ?

Oder sind neue Mieter in die alten Verträge mit allen Rechten und Pflichten eingetreten ?
Damit würden dann auch alte unerledigte Pflichten auf die neuen Mieter übertragen oder ist dies irgendwie ausgeschlossen worden ? Wie ??
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 19:49
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Der Mietwechsel verlief durch Nachtragung. Auf gut Deutsch einen Zettel auf dem alle Unterschreiben dass Herr C einziehen darf und dass Herr C den Vertrag der vorherigen Mieter übernimmt.

Ausgeschlossen wurde rein gar nichts. Der Vermieter hat bei Auszug nicht einmal eine Abnahme o.ä vereinbart.

Es steht auf dem Schreiben vom Vermieter, dass die Wohnung wie sie damals (vor 10 Jahren) vermietet wurde, verlassen werden soll. Die Originalbesetzung ist nicht mehr vorhanden und Herr A, B und C wissen nicht einmal wie die Wohnung aussah
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:20
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Wenn jemand in einen Vertrag eintritt, muß auch keine Abnahme erfolgen, jedenfalls nicht durch den Vermieter. Vielmehr müssen sich der Ausscheidende und der Eintretende über den Zustand und die sich daraus ergebenen Folgen verständigen.

Für den Vermieter ist nur C anstelle von ? (dem Ausgeschiedenen)
Mitvertragspartner. A und B haben dem Eintritt von C in den Vertrag ja zugestimmt.
__________________
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Alt 01.02.2012, 20:39
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Somit hat Herr C also keinerlei Ansprüche die Kaution zurück zu fordern?
Die Problematik liegt noch darin, dass mindestens 10 andere Personen vorher schon in diesem Mietvertrag eingebunden waren.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:42
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Das ist das Risiko wenn man in einen laufenden Vertrag eintritt und die Verpflichtungen des/der Vorgänger übernimmt.
Man hätte ich absichern müssen.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 00:03
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Zitat:
Zitat von Miokos
Es steht auf dem Schreiben vom Vermieter, dass die Wohnung wie sie damals (vor 10 Jahren) vermietet wurde, verlassen werden soll.
Das würde ich spontan mal als übermäßige Forderung bezeichnen, wenn sie sich auf den Renovierungszustand bezöge. Hier wäre der Mietvertrag zu prüfen, ob darin in - nach heutigen Maßstäben - wirksamer Weise diese Pflichten auf die Mieter übertragen wurden.

Falls es sich um Rückbauforderungen handelte, würde ich diese als zu unpräzise ansehen und damit ebenfalls unwirksam.
Zitat:
Zitat von Miokos
Somit hat Herr C also keinerlei Ansprüche die Kaution zurück zu fordern?
Herr C sollte die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen und sich schlau machen, ggf. bei Fachleuten.

Hier könnten detailliertere Angaben zu dem fiktiven Fall helfen, die verschiedenen Themen zu sortieren.
schielu and Miokos like this.
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Alt 02.02.2012, 10:53
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Ich kann überhaupt keinen Grund zur fristlosen Kündigung erkennen!
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 02.02.2012, 14:18
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Die Kündigung der gesamten Wohnngemeinschaft bezieht sich auf vertragswidirgen Verhalten.

Der Vermieter geht davon aus, dass ein weiterer Mitbewohner in der Wohnung lebt. Dieser übernachtet öfters und mehre Tage hinterheinander in der Wohnung. Dafür ist auch ein Gästezimmer vorgesehen, welches er nutzt. Nur übernachtet er auffällig oft. Dies war bereits so, als Mieter C eingezogen ist.

Des weiteren wurde bei der Wohnungsbesichtigiung festgestellt, dass die Räume nicht beheizt sind und daraus hätte sich Schimmel gebildet. Ebenso ist der Heizkörper äußerlich verrostet.

Durch ur-alte Stromleitungen gab es des öfteren Kruzschlüsse, welche durch Heizlüfter verursacht wurden, alut Vermieter.

Durfte der Vermieter überhaupt die Wohnung betreten wenn nur Herr A und B telefonisch darüber unterrichtet wurden?
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Alt 02.02.2012, 14:33
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AW: Mietkaution nicht ausgezahlt

Zitat:
Zitat von schielu
Ich kann überhaupt keinen Grund zur fristlosen Kündigung erkennen!
seh ich auch so.

Zitat:
Die Kündigung der gesamten Wohnngemeinschaft bezieht sich auf vertragswidirgen Verhalten.
ist kein kündigungsgrund. fristlos schon gar nicht. so etwas wäre ein grund für eine abmahnung, die die mieter zur unterlasssung des fehlverhaltens auffordert. kündigung ist absolut überzogen.

Zitat:

Durfte der Vermieter überhaupt die Wohnung betreten wenn nur Herr A und B telefonisch darüber unterrichtet wurden?
wenn a und b ihn rein gelassen haben, ja.

man könnte hier sicher den spieß umdrehen und dem vermieter umzugskosten aufgrund nicht berechtigter kündigung ans bein binden. dafür würde sich dann eine anwältin empfehlen.
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kaution einbehalten, wohngemeinschaft. wg

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