Dies ist eine Diskussion zu Mietkaution nicht ausgezahlt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Herr A, B und C leben in einer Wohngemeinschaft. Alle sind gleichermaßen im Mietvertrag. Bei Ein- und Auszug wird ein Nachtrag durch den Vermieter vorgenommen. Die Kaution wird untereinander an den jeweiligen Vormieter gezahlt. Der Vermieter kündigt fristlos der Wohngemeinschaft, da u.a.Schimmel bei einer Wohnungsbegehung fest gestellt worden ist und eine weitere Person, als Besuch, längere Zeit in der Wohnung lebt. Der Vermieter kündigte die Besichtigung nur bei Herrn A und B an. Die Kaution möchte der Vermieter nun bei behalten und des weiteren die Weiterzahlung der Miete nach Auszug, bis die Wohnung wieder vermietet ist. Herr C wohnt gerade mal 2 Monate in der Wohnung und soll auch für die Mängel, welche über Jahre entstanden sind, haften. Wie könnte Herr C sich nun wehren um die Kaution zurück zu erlangen ![]() ![]() ![]() Vor allem: Ist es überhaupt möglich, dass der Vermieter die Weiterzahlung einer leerstehenden Wohnung verlangt? |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Wie sind die Vertragswechsel denn abgelaufen ? Wurden jeweils neue Verträge abgeschlossen ? Oder sind neue Mieter in die alten Verträge mit allen Rechten und Pflichten eingetreten ? Damit würden dann auch alte unerledigte Pflichten auf die neuen Mieter übertragen oder ist dies irgendwie ausgeschlossen worden ? Wie ??
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Der Mietwechsel verlief durch Nachtragung. Auf gut Deutsch einen Zettel auf dem alle Unterschreiben dass Herr C einziehen darf und dass Herr C den Vertrag der vorherigen Mieter übernimmt. Ausgeschlossen wurde rein gar nichts. Der Vermieter hat bei Auszug nicht einmal eine Abnahme o.ä vereinbart. Es steht auf dem Schreiben vom Vermieter, dass die Wohnung wie sie damals (vor 10 Jahren) vermietet wurde, verlassen werden soll. Die Originalbesetzung ist nicht mehr vorhanden und Herr A, B und C wissen nicht einmal wie die Wohnung aussah |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Wenn jemand in einen Vertrag eintritt, muß auch keine Abnahme erfolgen, jedenfalls nicht durch den Vermieter. Vielmehr müssen sich der Ausscheidende und der Eintretende über den Zustand und die sich daraus ergebenen Folgen verständigen. Für den Vermieter ist nur C anstelle von ? (dem Ausgeschiedenen) Mitvertragspartner. A und B haben dem Eintritt von C in den Vertrag ja zugestimmt.
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Somit hat Herr C also keinerlei Ansprüche die Kaution zurück zu fordern? Die Problematik liegt noch darin, dass mindestens 10 andere Personen vorher schon in diesem Mietvertrag eingebunden waren. |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Das ist das Risiko wenn man in einen laufenden Vertrag eintritt und die Verpflichtungen des/der Vorgänger übernimmt. Man hätte ich absichern müssen.
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Zitat:
Falls es sich um Rückbauforderungen handelte, würde ich diese als zu unpräzise ansehen und damit ebenfalls unwirksam. Zitat:
Hier könnten detailliertere Angaben zu dem fiktiven Fall helfen, die verschiedenen Themen zu sortieren. |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Ich kann überhaupt keinen Grund zur fristlosen Kündigung erkennen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Die Kündigung der gesamten Wohnngemeinschaft bezieht sich auf vertragswidirgen Verhalten. Der Vermieter geht davon aus, dass ein weiterer Mitbewohner in der Wohnung lebt. Dieser übernachtet öfters und mehre Tage hinterheinander in der Wohnung. Dafür ist auch ein Gästezimmer vorgesehen, welches er nutzt. Nur übernachtet er auffällig oft. Dies war bereits so, als Mieter C eingezogen ist. Des weiteren wurde bei der Wohnungsbesichtigiung festgestellt, dass die Räume nicht beheizt sind und daraus hätte sich Schimmel gebildet. Ebenso ist der Heizkörper äußerlich verrostet. Durch ur-alte Stromleitungen gab es des öfteren Kruzschlüsse, welche durch Heizlüfter verursacht wurden, alut Vermieter. Durfte der Vermieter überhaupt die Wohnung betreten wenn nur Herr A und B telefonisch darüber unterrichtet wurden? |
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| AW: Mietkaution nicht ausgezahlt Zitat:
Zitat:
Zitat:
man könnte hier sicher den spieß umdrehen und dem vermieter umzugskosten aufgrund nicht berechtigter kündigung ans bein binden. dafür würde sich dann eine anwältin empfehlen. |
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| Stichworte |
| kaution einbehalten, wohngemeinschaft. wg |
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