Dies ist eine Diskussion zu Mietkaution innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietkaution Nehmen wir weiter an, dass der Vermieter bis heute weder eine Nebenkostenabrechnung für 2010 erstellt hat, noch die Kaution erstattet hat und auch nicht auf Zahlungsaufforderungen (einschließlich der Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides) reagiert hat. Was sollte der Ex-Mieter weiter tun, um seine Kaution zu erhalten? Können jetzt noch Forderungen wegen der im Übergabeprotokoll erwähnten "Schäden" geltend gemacht werden? Vielen Dank schonmal vorab. Sikel |
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| AW: Mietkaution Das sieht gut aus für den fiktiven Mieter! Aus dem Übergabeprotokoll dürfen keine Forderungen mehr gestellt werden, dafür hätte der Vermieter nur 6 Monate nach Übergabe(!) Zeit gehabt. Bei der Nebenkostenabrechnung kommt es darauf an, welcher Abrechnungszeitraum für dieses Haus gilt. Im (für den Mieter) ungünstigsten Fall ginge diese von Oktober bis Oktober, dann müsste er noch bis Oktober 2012 Geduld haben. Im Normalfall (Kalenderjahr) wäre der Vermieter mit einem Teil schon in Verzug, was für ihn ungünstig wäre. Die Kaution (bis auf einen geringen Rückbehalt für die Betriebskostenabrechnung) müsste der Vermieter längst zurückzahlen. Da gilt es, den richtigen Betrag zu finden und einen Mahnbescheid zu beantragen, oder bis (Oktober?) zu warten. |
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