Dies ist eine Diskussion zu Mietfrei seit 25 Jahren - nun Streit innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietfrei seit 25 Jahren - nun Streit ich möchte mich mit einem Problem an Euch wenden, das nicht mich selbst, sondern meine Schwiegereltern betrifft. Meine Schwiegereltern wohnen seit 25 Jahren im Elternhaus meiner Schwiegermutter, deren Eltern dort ebenfalls leben. Es ist ein Haus mit zwei Wohnungen und einem Kellergeschoss. Sie wohnen dort mietfrei. Beteiligen sich aber an allen Nebenkosten zu 50% und haben an der Wohnung, in der sie leben, im Laufe der Jahre umfangreiche Umbaumassnahmen vorgenommen, die den Wert des Hauses erheblich gesteigert haben. Die Kosten der Umbaumassnahmen belaufen sich über die Jahre auf 150.000 . Es wurden Wände versetzt, Dachausbauten vorgenommen und auch ein komplettes Bad neu eingesetzt. Laut Anwalt sind die Kosten für die Umbaumassnahmen gleichzusetzen mit den Kosten, die man in den 25 Jahren an Miete hätte zahlen müssen. Nun haben sich die Parteiien in dem Haus verstritten und es folgt ein wahrer Psychokrieg. Beispiele: Schwiegermutter dreht die Heizung an. Außentemperaturen belaufen sich auf unter 10 Grad. Oma geht danach in den Keller und macht die Heizung wieder aus. Begründung: alles Geldverschwendung. Und das, obwohl das Heizöl von beiden Parteiien zu gleichen Teilen bezahlt wurde. Oma streitet sich mit Opa. Verlangt, dass der Opa zu unseren Schwiegereltern in die Wohnung zieht, weil die dort ein "freies" Zimmer haben (das ehemalige Kinderzimmer meines Mannes, was derzeit als Büro genutzt wird). Nachdem die Schwiegereltern das verneinen, gibts Streit, Oma beharrt auf ihr Recht auf ihr eigenes Haus. Das nur zwei der Dinge, die dort jeden Tag für einen wahren Kleinkrieg sorgen. Das alles geht unseren Schwiegereltern sehr nahe, Schwiegermutter ist schon in therapeutischer Behandlung. Nun verlangt die Oma, dass die Schwiegereltern SOFORT ausziehen und zudem noch alle Umbaumassnahmen am Haus rückgängig machen sollen. Es soll also zB ein Marmorbad mit goldenen Wasserhähnen wieder in ein Bad zurückgewandelt werden, was man in jeder Sozialwohnung findet. Unsere Fragen: 1) Wenn man so lange mietfrei und ohne Mietvertrag wohnt, hat man dann trotzdem Recht auf Kündigungsfristen? Gilt dann irgendwann eine Art "Gewohnheitsrecht"? 2) Müssen die Umbaumassnahmen, denen mündlich zugestimmt wurde, wirklich zurückgenommen werden? 3) Wenn ich zur Miete wohne, dann habe ich doch Rechte auf Heizung, wenns kalt ist. Wie sieht das hier aus? Kann man sowas trotzdem einfordern? Ich denke, dass all diese Dinge nicht unbedingt zur Besserung des Klimas in der Familie beitragen werden. Doch die Situation ist mittlerweile so verkorkst, dass nur noch das eigene Recht zählt und man gegenseitig keine Rücksicht aufeinander nimmt. Vielleicht kann uns ja jemand hier weiterhelfen. Vielen Dank schon im Voraus! Ein verdattertes Flöckchen (was jedem rät, NIE mit den Eltern in einem Haus zu leben) |
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| Hallo, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Demzufolge besteht ein Mietvertrag, auch wenn dieser nicht schriftlich existiert und auch ohne Mietzahlung. zu 1) Damit sind die Kündigungsfristen auch geregelt, eine fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt, es bleibt eine Kündigung auf Eigenbedarf (oder von Mieterseite aus) mit gesetzlicher Frist (normalerweise 3 Monate, aber nach über 10 Jahren vermute ich, daß sie länger ist) Allerdings kann jetzt auch eine Miete (für die Zukunft) erhoben werden. zu 2) da bin ich nicht sicher, wenn sie mündlich genehmigt waren, müssen sie wohl nicht ausgebaut werden. Ob man sie nun als Mietersatzleistung ansieht, oder sie im Besitz des Mieters bleiben und diese sie in Form von Abschlagszahlung an den Nachmieter verkauft, ist eine andere Frage, die wohl schwerer zu beantworten ist. zu 3) Wie oben geschrieben besteht ein Mietvertrag und somit hat der Vermieter auch Pflichten, die man einfordern kann, und dazu gehört die Verfügbarkeit der Heizung in der Heizperiode (welche Monate?? Aug. - Mai ?? keine Ahnung) Als "Druckmittel" haben Mieter normalerweise die Mietminderung, diese ist hier natürlich nicht gegeben. Wenn sich menschlich gesehen da nichts mehr "verhandeln" läßt bleibt wohl nur der Rechtsweg ... Da ich kein Experte bin, alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| Mietverträge von über 1 Jahr Geltungsdauer müssen schriftlich fixiert werden, vgl. § 550 BGB.
__________________ Da hilft kein Schätzen, Raten, Dichten Man muß sich nach den Daten richten Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger. |
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