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Mietfortzahlung / außerordentliches Kündigungsrecht nach Wohnungsbrand?

Dies ist eine Diskussion zu Mietfortzahlung / außerordentliches Kündigungsrecht nach Wohnungsbrand? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 10:36
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Mietfortzahlung / außerordentliches Kündigungsrecht nach Wohnungsbrand?

Mal angenommen in einer Dachgeschosswohnung kommt es aufgrund eines Körnerkissens im Bett zu einem erheblichen Wohnungsbrand, so dass die WohnUng bis auf weiteres nicht bewohnbar ist (Dachstuhl feht größtenteils) und die Sanierung mehrere Monate dauern wird.

Bestünde die Möglichkeit, die Wohnung nun fristlos zu kündigen, obwohl die Ursache des Brandes bei der Mieterin liegt, auch wenn es keine grobe Fahrlässigkeit ist?

Und müsste die Miete anderenfalls bis zur wirksamen fristgerechten Kündigung von der Mieterin (oder der Haftpflicht der Mieterin) weitergezahlt werden?

MfG
Morgensonne
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:00
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AW: Mietfortzahlung / außerordentliches Kündigungsrecht nach Wohnungsbrand?

Zitat:
Bestünde die Möglichkeit, die Wohnung nun fristlos zu kündigen, obwohl die Ursache des Brandes bei der Mieterin liegt, auch wenn es keine grobe Fahrlässigkeit ist?
Nein, da der Schaden von der Mieterin verursacht wurde.

Zitat:
Und müsste die Miete anderenfalls bis zur wirksamen fristgerechten Kündigung von der Mieterin (oder der Haftpflicht der Mieterin) weitergezahlt werden?
Ja und nach meiner Einschätzung sogar darüber hinaus bis zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung. Der Mietausfall durch die Unbewohnbarkeit der Wohnung gehört zum Schadenersatzanspruch des vermieters gegen die Mieterin.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:36
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AW: Mietfortzahlung / außerordentliches Kündigungsrecht nach Wohnungsbrand?

Ja und nach meiner Einschätzung sogar darüber hinaus bis zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung. Der Mietausfall durch die Unbewohnbarkeit der Wohnung gehört zum Schadenersatzanspruch des vermieters gegen die Mieterin.[/QUOTE]


Das hieße, dass nach einer drei-monatigen Kündigungsfrist, in der die Miete von der Mieterin getragen wird, die Haftpflichtversicherung nach dieser Frist einspringt?
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kündigung, miete, wohnungsbrand

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