Dies ist eine Diskussion zu Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses nehmen wir mal an, ein Mieter M unterschreibt am 8. des Monats X einen Mietvertrag für eine leerstehende Wohnung, ab dem nächsten Ersten. Mit dem Vermieter VM wird vereinbart, vorher die Wohnung umfangreich zu renovieren, Badsanierung, Laminatböden... M bezahlt die Renovierung, VM organisiert Material und Arbeiter. (Nein, über den Sinn dieser Aufteilung will ich nicht diskutieren!) Nach dem Einzug, während der Abrechnung der Arbeiten, verlangt VM plötzlich die Miete für den angebrochenen Renovierungsmonat X, außerhalb des Mietvertrags. Das kommt mir ungeheuerlich vor, interessant wäre aber die juristische Bewertung. Was könnte ein Anwalt dazu sagen? |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Zitat:
Vermutlich lediglich den Hinweis auf den vereinbarten Mietbeginn? |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Ich hätte zunächst ja selbst mal nachschauen können, was ich nachgeholt habe: § 535 BGB: (1) Der Vermieter muss während der Mietzeit ... (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Da finde ich leider keine Einschränkung auf die Mietzeit |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Zitat:
Die Renovierung der Wohnung war doch wohl Voraussetzung für den Mietvertrag; da es an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt kann der Vermieter nun m e nicht einseitig Mietzins einfordern
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Zitat:
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Gegenfrage: Warum darf VM für eine Nutzung vor Beginn des Vertrags nichts extra verlangen? charles0308 hat mir das entscheidende Stichwort gegeben: "keine Vereinbarung". |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Man könnte doch hier sagen, dass sehr wohl eine über den schriftlichen Mietvertrag hinausgehende mündliche Vereinbarung getroffen wurde: der M nutzt die Wohnung für Renovierungsarbeiten... aber ich denke, dass der M hier die Wohnung gar nicht benutzt, sondern der VM - für die Renovierung, die der M bezahlt.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Wäre es denn akzeptabel, wenn VM die mögliche mündliche Vereinbarung einseitig so auslegt, dass Miete zu zahlen wäre? Aus der Sicht von M sieht die Situation in diesem Beispiel doch so aus: Es bestand Einverständnis über die Arbeiten im Monat X und den Mietbeginn im Monat X+1 - sonst nichts; kein Raum für Nachforderungen. VM hätte ja auf Mietbeginn im Monat X bestehen können oder zumindest ab Unterschriftsdatum im Monat X. Die mögliche Forderung aus der angenommenen mdl. Vereinbarung dürfte sich - wenn schon - nur auf den verbleibenden Teil von X beziehen, nicht aber auf die volle Monats-Warmmiete. Richtig? |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Wie dreist kann man eigentlich sein? Man lässt sich von einem Meiter die Wohnung modernisieren und möchte für diese Zeit auch noch Miete haben? |
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| AW: Mietforderung vor Beginn des Mietverhältnisses Na klar - wenn's nicht erfunden wäre, könnte ich Geschichten erzählen...! Aber es geht auch anders, natürlich ebenso frei erfunden: Nehmen wir mal an, ein Mieter "7", ein Nachbar von M, habe seit zwei Jahren keine Heizkosten mehr bezahlt, weil die Abrechnungen zumindest inhaltlich falsch wären (und das auch noch zugunsten des Mieters). So könnte es sein, dass der gierige VM auf knapp 3000 sitzen bleibt... Nehmen wir weiter an, der Mietvertrag von 7 enthalte eine oder mehrere ungültige Renovierungsklauseln (Fenster von außen streichen und anderes!) - so könnte es sein, dass 7 auszieht ohne zu renovieren... Nehmen wir auch noch an, die Wohnung sei weitgehend im Urzustand von vor 40 Jahren - so könnte es sein, dass der VM Mühe hat neue Mieter zu finden... Und dann können wir als Happy End der Geschichte noch annehmen dass der Vertrag von 7 am nächsten Letzten endet - könnt Ihr Euch vorstellen wie happy 7 wäre, in einer schönen neuen Wohnung mit freundlichen Vermietern? |
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