Dies ist eine Diskussion zu Mieterschutz bei gewerblichem Mieter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieterschutz bei gewerblichem Mieter angenommen, V vermietet eine Wohnung an M. M ist eine GmbH, die gewerblich Arbeitnehmerüberlassung betreibt und in der Wohnung ihre Arbeiter unterbringen will. Kann V durch vertragliche Vereinbarungen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des (privaten) Mieters von Wohnraum, die gegenüber einem (privaten) Mieter von Wohnraum an sich unabdingbar sind, wirksam ausschließen (z. B. Kündigungsschutz)? Was meinen die Mietrechtsexperten? Viele Grüße Soliton
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Hallo Solitons, die Mieterschutzregelungen beziehen sich auf die Nutzung als Wohnraum, welcher hier vorliegen soll. Auch ein gewerbl. Betrieb könnte Wohnraum anmieten und zu Wohnzwecken durch Mitarbeiter nutzen lassen/weitervermieten. In diesem Rahmen können die Mieterschutzregelungen nicht ausgeschlossen werden. Anders würde es erst, wenn eigentlicher Wohnraum zur Nutzung als Gewerbe vermietet wird und auch so genutzt wird. Dagegen gab es mal Zweckentfremdungsverordnungen, welche von den Baubehörden verfolgt wurden. Ich denke auch wenn bauordnungsrechtlicher Gewerberaum zu Wohnwecken vermietet würde, würden die Mieterschutzvorschriften greifen. Ob die Baubehörde einschreitet ist dann einen andere Baustelle.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Danke für Deinen Beitrag. Zitat:
Wer beruft sich V gegenüber auf Mieterschutz? Doch nicht M - er ist als Mieter nicht schutzbedürftig. Und die Mitarbeiter von M haben gegen V keinen Vertrag, also keine eigenen Ansprüche. Zitat:
Kommt es nicht auf den Gegenstand und Zweck des Mietvertrags an?
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Zitat:
M braucht die Nutzung des Wohnraumes nicht selbst vorzunehmen. Selbst Untervermietung ist nach dem Gesetz möglich -§ 553 BGB- ). Anders Beispiel: Der Vater mietet für seine Tochter eine Wohnung, welche sie allein nutzt. Die Wohnung wird dennoch von dem Mieter indirekt zu Wohnzwecken genutzt. Ob der Mieter eine natürliche oder juristische Person ist, spielt nicht die Rolle, auf die Eigenschaft "Wohnraum" und die Nutzung zu Wohnzwecken kommt es an. Zitat:
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Zitat:
Und wie, wenn der Wohnraum dem M für seine gewerblichen Zwecke ohne weitere Zweckbestimmung überlassen wird?
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Welcher gewerblicher Zweck sollte das sein, der in Wohnräumen ausgeführt werden kann ? Ich hatte oben schon geschrieben: Zitat:
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Dann handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Allein durch einen vereinbarten gewerblichen Zweck ohne gleichzeitige gewerbliche Nutzung wird man die Mieterschutzregelungen aber nicht unterlaufen können.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Darf ich da mal den § 565 in die Runde schmeissen. Insbesondere Absatz 3.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Mieterschutz bei gewerblichem Mieter Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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