Dies ist eine Diskussion zu Mieterproblem! innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieterproblem! Folgendes Problem besteht: Der Mieter A hat selbst zum 31.05.11 gekündigt. Die Kündigung wurde auch vom Vermieter so angenommen. Mieter A bat um Verlängerung des Auszug um einen Monat um die nötigen Renovierungen durchzuführen. Auf Kulanz wurde dem Mieter das auch gewährt. Nun ist September und Mieter A ist immernoch in der Wohnung. Die Miete wurde seit Mai 2011 nicht mehr gezahlt. Was kann der Vermieter nun tun um Mieter A aus der Wohnung zu bekommen? Vielen Dank schnmal vorab für die Hilfe! |
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| AW: Mieterproblem! Dieses Beispiel zeigt leider einen naiven Vermieter. Gemäß § 545 BGB "Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses" wäre die Kündigung inzwischen vom Tisch, das Mietverhältnis würde auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Dem fiktiven Vermieter bliebe wohl nichts übrig, als aufgrund der Mietrückstände eine doppelte Kündigung (fristlos und fristgerecht) aussprechen und eine Räumungsklage ankündigen. Vielleicht würde der Mieter aufgrund der möglichen Konsequenzen dann doch noch aus eigenem Antrieb ausziehen. |
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| Mieterproblem: 2 Rechtsanwälte - 2 Meinungen | Mietrecht | 15.08.2006 19:00 |
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