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Mieterhöhung trotz Mängel!

Dies ist eine Diskussion zu Mieterhöhung trotz Mängel! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 20:43
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Mieterhöhung trotz Mängel!

Hallo,
Folgende Person A wohnt schon seit mehr als 30 Jahre in einer Mietswohnung und war bis vor kurzen noch als Hauswart tätig. (Altbau).

Im Jahr 2000 kommt ein Eigentümerwechsel des Hauses, wie es so ist wird das Haus 2006 dem Zwangsverwalter übegeben, na ihr wisst schon, da der Eigentümer Pleite war.
Nach hin und her kommt ein neuer Privatinvestor, dieser ist so pfiffig und läßt nur notdürftig die Vordere Fassade und die Treppenhäuser so billig wie möglich streichen.
Das Ziel vom Privatinvestor war (also so viel wie möglich Profit), die vorhandenen Mietswohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen ohne irgendwelche Reparaturarbeiten in den Wohnungen durchzuführen.
Jetzt zur Person A, diese wurde nicht über den Verkauf der jetztigen Eigentumswohnung informiert.
(Wird nicht immer zuerst der Mieter gefragt, ob er Interesse zum Kauf der Wohnung hat)?
Die neuen Eigentümer B der Wohnung von Person A möchten nun jetzt die Miete erhöhen undzwar Richtwert nach dem Mietspiegel.
Wie können die Eigentümer B eine Miete erhöhen ohne sich die Wohnung vorher angeguckt zu haben. Auch nicht beim Kauf der Wohnung!
Da die Wohnung bzw. das Haus Mängel aufweist hat Person A die Miete gemindert nach Aussage eines Anwaltes.
In der zwischenzeit wurde die Hauswartstelle der Person A von der Hausverwaltung fristlos gekündigt.(nach 30 Dienstjahren)
Der Grund wird bestimmt auch die Mietminderung sein, weil hätte Person A die Mieterhöhung anstandslos akzeptiert, dann hätte Sie noch die Hauswartstelle.
Diese Hausverwaltung ist eigentlich ein Anwalt was nur stänkert.
Jetzt wird Person A von den Eigentümer B verklagt wegen der Mietminderung.
Wer hat nun Recht.
Folgende Mängel weist die Wohnung auf:
-Fenster undicht
-Toilette Drücker zum Spülen ohne Wasserdruck
-Fußbodendielen quietschen
-kein dazugehöriger Keller und wenn eins vorhanden dann mit Feuchtigkeit.
-kein Stellplatz für Waschmaschine
Also Wohnung in ein Desolaten Zustand, von seitens der Eigentümer wurde in den vergangenen 30 Jahren nichts gemacht.


Danke im voraus

almohac
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 12:12
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AW: Mieterhöhung trotz Mängel!

Zitat:
Zitat von microfun
Nein, der Vermieter muss keinen Mieter bezüglich seiner Verkaufsabsichten fragen. Es sei denn, im Mietvertrag ist ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Nach dem Eingangsvortrag ist die Umwandlung in ETW erst nach Begründung des Mietverhältnisses erfolgt und es greift § 577 BGB!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 15:04
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AW: Mieterhöhung trotz Mängel!

Ich möchte unabhängig von den einzelnen Verästelungen des unter # 1 geschilderten Sachverhalts an dieser Stelle eine grundsätzliche Bemerkung machen.

Die Threadüberschrift lautet "Mieterhöhung trotz Mängel!". Das Ausrufezeichen dahinter suggeriert, dass es sich hierbei um etwas ganz Ungehöriges handelt. Dabei haben Mängel und Mieterhöhung überhaupt nichts miteinander zu tun. Das sind zwei paar Stiefel.

Hat die Wohnung Mängel, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert. Wird die Miete erhöht, ist kraft Gesetzes eben die höhere Miete gemindert.

Insbesondere ist es ein klassischer Fehler zu glauben, wegen behebbarer Mängel könne eine Mieterhöhung verhindert werden. Das geht gerade nicht.
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