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Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Mieterhöhung nach Besitzerwechsel innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.02.2012, 19:22
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Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Guten Tag. Ich habe einen rein theoretischen Gedankengang und freue mich über Ihre Meinungen...

Person A ist seit 12 Jahren Mieter in Wohnung X in Hamburg. Regelmäßig gab es Mieterhöhungen, die Letzte im November 2008.

Nun gab es einen Besitzerwechsel und ebenso einen Wechsel der Hausverwaltung.

Es folgt eine Anpassung von ehemals 7,90 Euro/qm (2007 Mietspiegel) auf 9,01/qm (2011 Mietspiegel). Aus Kulanz runter gerundet auf: 100 Euro Erhöhung
Kaltmiete von 534,- auf 634,-

Angenomen ist eine GUTE Wohnlage (was stimmt), Altbau vor 1918 (stimmt auch) und Bad UND Sammelheizung.

In der Wohnung befinden sich allerdings Nachtspeicheröfen. Diese befinden sich in den drei Wohnräumen, nicht aber im Badezimmer (dort gibt es einen kleinen Elektroofen), im Flur (keine Heizung), in der Küche (keine Heizung) in der Toilette (keine Heizung).

Ist unter diesen Umständen überhaupt eine Bewertung als "Sammelheizung" rechtens?

Desweiteren wurde Person A die Mieterhöhung Anfang Februar zugestellt, die erhöhte Miete soll am 1. April gezahlt werden. ist dies richtig, dürfte die Miete nicht erst ab 1. Mai angehoben werden?

Vielleicht haben Sie dazu ja eine Idee.
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Alt 09.02.2012, 21:05
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AW: Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Weiß hier niemand, ob in diesem fiktiven Fall, die Ausstattung der Wohnung wirklich unter "Bad UND Sammelheizung" fallen würde?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 21:25
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AW: Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Man sollte sich den Hambuger Mietspiegel schon genau ansehen.
Wurde die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel für 2012 oder 2011 begründet.
Im Mietspiegel für 2011 befindetr sich eine Defination zur Sammelheizung. Diese lautet:

Zitat:
Sammelheizungen sind alle Heizungsarten, bei denen die Wärme- und Energieversorgung von einer zentralen Stelle aus erfolgt
und die sämtliche Wohnräume sowie Küche und Bad angemessen erwärmen. Baualterstypische Besonderheiten sind zu berücksichtigen.

Gleichzusetzen sind alle Etagen- und Wohnungsheizungen,
die automatisch, also ohne Brennstoffnachfüllung von Hand,
arbeiten. Dabei können Nachtspeicherheizungen
niedriger bewertet werden als andere Zentralheizungsarten.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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Alt 09.02.2012, 21:29
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AW: Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Vielen herzlichen Dank!!! Hatte ich schon gelesen---aber nicht verstanden in der Anwendung auf den fiktiven Fall.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 22:59
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AW: Mieterhöhung nach Besitzerwechsel

Zitat:
Zitat von Paulpaulmax Beitrag anzeigen
Desweiteren wurde Person A die Mieterhöhung Anfang Februar zugestellt, die erhöhte Miete soll am 1. April gezahlt werden. ist dies richtig, dürfte die Miete nicht erst ab 1. Mai angehoben werden?
Nö, zum 1. Juni, wenn der Mieter zugestimmt hat.
Der Mieter sollte sich die Erhöhung genau an schauen ob diese korrekt ( formal und inhaltlich in Ordnung ) ist.

mehr hier
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterhoehung.html
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