Dies ist eine Diskussion zu Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung Nehmen wir mal an, ein Vermieter (V) sendet einem Mieter (M) ein Mieterhöhungsbegehren gem. §558 BGB, in dem er sich auf den Mittelwert des Mietspiegels bezieht, welcher für den Ort in dem die Wohnung liegt, seitens der Stadt, anhand von Vergleichsobjekten, erarbeitet worden ist. Dabei sind Kappungsgrenze, Jahresfrist und 15-Monatsfrist berücksichtigt. Allerdings denkt (M), dass die Ausstattung der Wohnung nicht dafür ausreichend ist, die Miete auf den Mittelwert des entsprechenden Mietspiegels zu erhöhen. (M) findet seine Wohnung ziemlich schlecht ausgestattet und riecht bei der Sache eine unsinnige Profitgier seitens (V), welcher er nicht zum Opfer fallen will. (M) findet auf der Internetseite seiner Stadt, auf der auch der Mietspiegel veröffentlicht ist, eine Auflistung der wesentlichen Merkmale, die eine Normalwohnung erfüllen sollte. Von 10 der genannten Merkmale, die eine Normalwohnug erfüllen sollte, weist (M)s Wohnung nur 5 auf. Desweiteren hat (M) noch andere Merkmale zu bemängeln, wobei er nicht weiß, ob diese zu gewichten sind oder nicht, weil er auf der Seite nichts dazu gefunden hat. Allerdings sieht (M) dort auch eine Liste mit 11 Merkmalen für besser ausgestattete Wohnungen, wovon seine Wohnung 1 Merkmal aufweist. Trotzdem kann (M) die Forderung von (V) mehr Miete für seine sehr einfache und schäbige 1-Zimmer-Wohnung nicht nachvollziehen, die ausser einer guten Lage nichts zu bieten hat. Spielen die Merkmale der Wohnung eine Rolle oder kann sich jeder Vermieter einfach auf den Mittelwert des Mietspiegels beziehen, ganz eagl was die Wohnung, abgesehen von der Lage, zu bieten hat? Das würde mich mal sehr interessieren! |
| |||
| AW: Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung Es werden die einzelnen Punkte durchgegangen wie Lage, Baujahr, Küche usw. und dann zum Schluß zusammen gerechnet. Der fiktive Mieter könnte das mal für München durchspielen. http://www.mietspiegel-muenchen.de/dienst/ms2011.html Er erhält dan die Übersicht und kann die Werte von München, durch die Stadt X ersetzen. Hat der Vermieter den Mieter auf das Sonderküngigungsrecht aufmerksam gemacht. Der Mieter könnte sich schneller als bei der üblichen Kündigungsfrist von dem jetzigen Vermieter verabschieden. |
| |||
| AW: Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung Der Vermieter kann die Miete um 20% innerhalb von drei Jahren anheben.Er darf allerdings dabei nicht den Höchstwert im Mietspiegel überschreiten.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung ... und dem Mieter steht es doch frei, diese Unstimmigkeiten nicht zu akzeptieren. Er muss dazu nur dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen. Ich empfehle diese Erläuterungen aus dem Mietrechtslexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap3.htm |
| |||
| AW: Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung Um das Thema zu beenden, hier wie es ausgegangen ist: (M) hat (V) schriftlich gefragt, wieso (V) sich auf den Mittelwert beziehen möchte, wo die Wohnung doch ziemlich schäbig ist. (V) hat kein Wort dazu verloren und fordert mit einem weiteren Schreiben weiterhin die Zustimmung von (M) zur Mieterhöhung nach §558 - also (V) schickt eigentlich das selbe Schreiben wie zu Beginn noch mal... (traurig, was sich mache Menschen/Unternehmen erlauben...) (M) hat dann an (V) geschrieben, dass er dem Begehren nicht zustimmen wird, weil die Wohnung die Ausstattungsmerkmale einer Standard-Wohnung nicht erfüllt. (V) hat dann das Begehren zurückgenommen. ***Hinweis:*** Eine Liste mit Ausstattungsmerkmalen für Standard-Wohnungen gibt es z.B. auch auf www.hamburg.de ( Stichwort: Mietenspiegel ) Vielen Dank für eure Hilfe! |
| |||
| AW: Mieterhöhung bzgl. Merkmale und Ausstattung einer Wohnung Wenn ein fiktiver Mieter so einen gierigen Vermieter in Hamburg hat, dann hilft ein mittelfristiges Projekt. zuerst aber google Wohnungsgenossenschaft +Hamburg Alternativ Hamburg durch Norderstedt oder Quickborn ersetzen |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ausstattung, merkmale, mieterhöhung, mieterhöhungsbegehren, mietspiegel |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Preisgebunde-Wohnung Mieterhöhung | Mietrecht | 21.04.2011 14:38 |
| Mieterhöhung für Zimmer Vergleichsobjekte dürfen nicht in derselben Wohnung liegen | Nachrichten: Mietrecht | 24.03.2010 10:41 |
| Streit bzgl einer angeblichen Überweisung von einer Geldsumme | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 12.02.2010 04:29 |
| Vermieterwechsel + Mieterhöhung und unerlaubter Zutritt in die Wohnung! | Mietrecht | 22.05.2009 11:27 |
| (Erst-)Ausstattung der Wohnung | Sozialrecht | 28.11.2007 17:17 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios