Dies ist eine Diskussion zu Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? 1.Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen,zu denen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Aussentüren von innen. Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht auszuführen und richten sich im konkreten Fall nach Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später. In der Regel durchzuführen. in Küchen,Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn- Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in alen sonstigen Räumen alle 7 Jahren Hierzu nun die Fragen. 1. Bedeutet dies nun, das der Mieter die Wände malern muss und wenn ja, dürfen die Wände dann erneut farbig gestrichen werden? 2. Was ist, wenn der Mieter genau nach 5 Jahren auszieht, muss er dann die Wohnung frisch gestrichen zurück geben, wegen dem Satz "in Wohn- Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre" ? Und wenn ja, müssen die Wände dann weis gestrichen werden? Bei Einzug war die Wohnung frisch in weis gestrichen. Im Mietvertrag steht, das bei Auszug die Wohung besenrein zu übergeben ist. |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Hallo, an der Klausel aus dem Mietvertrag ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen, d.h. der Mieter streichen muss, wenn es erforderlich ist. Das gilt auch für den Auszug. Wenn beispielsweise
Dies muss nicht weiß sein, sondern kann auch farbig geschehen, jedoch sollte man sich auf Pastellfarben beschränken, da knallige Farben vom VM je nach Rechtsprechung nicht hingenommen werden müssen. Gruß |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Ergänzend: Der Mieter müsste nur die zeitlich (und vom Bedarf her) fälligen Renovierungen durchführen, nicht aber in den Räumen, für die der Richtwert 7 Jahre beträgt, vermutlich auch nicht die Lackierarbeiten an Türen etc.. Dies sollte er auch nicht "aus Kulanz" tun und auch keine Dübellöcher schließen, um "Beschädigungen" durch unfachmännische Arbeiten zu vermeiden, welche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnten. |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Danke für die Antworten. Hab ich das jetzt richtig vestanden: Der Mieter kann die Wände zwar farbig zurück lassen, sollten jedoch Schrammen, oder andere Beschädigungen an den wänden sein, muss drüber gestrichen werden? Löcher jedoch sollte man nicht verschließen? Was ist aber, wenn der Mieter laut Zusatzvereinbarung, selbst verlegtes Laminat aus der Wohung entfernen muss und dabei evtl Beschädigungen entstehen, durch abmachen der Leisten an den Wänden? |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Nein, von "farbig zurücklassen" war nicht die Rede. Unübliche Farbgebung, z.B. knallig oder schwarz, wird wie eine Beschädigung behandelt: "neutral" überstreichen (warum beim Auszug nicht einfach weiß?). Wo gestrichen wird, müssen auch die Löcher sorgfältig verschlossen werden. Nur an Wänden, die unrenoviert zurückgegeben werden, kann und sollte man sie offen lassen. Beschädigungen sind Beschädigungen: Sie müssen in Ordnung gebracht werden! |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Ok. Nun zieht der Mieter nach 5 Jahren aus. Das Bad muss ja nach 3 Jahren i.O. gebracht werden. Nun hat der Mieter damals die Decke orange gestrichen. Diese Farbe müsste dann wohl geweisst werden? die (weisen)Wände dann allerdings nicht, da dies ja nach 5 Jahren nicht notwendig ist, oder? |
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| AW: Mieter zieht nach 5 Jahren aus - muss er malern? Richtig. Es wären nur die (über-)fälligen Renovierungen zu machen. Wenn das Bad nachweislich(!) innerhalb der letzten drei Jahre renoviert worden wäre, wäre es nicht fällig, die orange Decke schon. Geändert von 772 (06.01.2012 um 00:07 Uhr). Grund: Typo |
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