Dies ist eine Diskussion zu Mieter zahlt keine Miete innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter zahlt keine Miete mal angenommen Mieter M zahlt im Dezember keine Miete. Als Vermieter V sich danach erkundigt, sagt M, dass seit zwei Tagen die Heizung in der Wohnung nicht funktioniere. V sagt er werde sich darum kümmern. M möchte jedoch die Miete weiterhin nicht zahlen, denn er sei wegen der Heizung krank geworden und außerdem seien seine Möbel aufgrund der Heizung beschädigt/verschimmelt worden. Er habe sich informiert und könne deswegen Schadensersatz verlangen. Was kann V nun tun? M hat auch in der Vergangenheit die Miete unpünktlich und auf Aufforderung bezahlt. Kann er M kündigen und wie kann er seine Miete von M holen? Was ist mit dem Schadensersatz den M geltend machen möchte; kann aufgrund solch einen kurzen Zeitraum solch ein Fall entstanden worden sein oder ist es nur lediglich eine Lüge? Danke für Rückmeldungen.... |
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| AW: Mieter zahlt keine Miete Der Mieter ist verpflichtet, bei Problemen oder Mängel sofort den Vermieter davon zu informieren. Die Miete kann nur in bestimmter Höhe gemindert werden (siehe Mientminderungslisten im Internet). Für verspätet gezahlte Miete Mahnung schreiben, möglichst mit genauer Auflistung und unbedingt dazufügen, dass "diese verspätete Zahlungen zu einer fristgemäßen, eventuell sogar zu einer fristlosen Kündigung führen kann". Ohne diese Bemerkung hat eine Mahnung keinerlei rechtliche Auswirkungen ! Auch für die nicht erfolgte Mängelanzeige eine Mahnung schreiben. Der Mieter darf für die 2 Tage die Miete mindern, aber nicht für die restliche Zeit. Das reicht für eine fristgemäße Kündigung. Sicherheitshalber noch die Mahnungsgründe (siehe oben) dazuschreiben und hinzufügen, dass bei einer weiteren Verletzung der vertraglichen Pflichten auch noch eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Die Heizung muss natürlich trotzdem sofort repariert werden. Eventuell solange einen Elektroofen anbieten. Die Krankheit ist erst von Bedeutung, wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Krankheit durch die ausgefallene Heizung verursacht wurde. Und selbst dann trägt er einen guten Teil an Mitschuld, da er das nicht sofort gemeldet hat. Das ganze sieht mir so aus, als wenn eine Rechtsanwalt benötigt wird. Den kann man bei Unsicherheit denn auch gleich mit dem Schreiben der Kündigung beauftragen (mit Beratung ca. bis zu 200 €). |
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| AW: Mieter zahlt keine Miete Zustimmung! Es ist übrigens lächerlich, Schimmel an den Möbeln auf zwei Tage Heizungsausfall zurückzuführen. Das braucht schon länger! Im Übrigen müsste der fiktive Mieter gerichtsfest beweisen, dass die Heizung ausgefallen war, wenn er darauf irgendwelche Forderungen aufbauen wollte. |
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| AW: Mieter zahlt keine Miete Hinter der völlig abwegigen Argumentation und dem schlechten Zahlungsverhalten vermute ich einen Mietnomaden, vielleicht einen noch "unfertigen". Mahnen und dann kündigen, und am besten gar nicht diskutieren. Tourix hat recht: hier droht Ärger.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mieter zahlt keine Miete Natürlich könnte ein Mieter wegen Heizungsausfall, speziell in dieser Jahreszeit und für den Zeitraum des Mangels, die Miete um 100% (Bruttomiete)mindern. Nur die Aussagen, die dies und auch Schadensersatzforderungen begründen sollen, sind kompletter Unsinn. Ohne eine Meldung des Mangels an den Vermieter, ist an eine Vorgehensweise des Mieters überhaupt nicht zu denken. Ein Vermieter muss auch nicht auf 2 unbezahlte Monatsmieten warten um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Es kann auch schon das unpünktliche Zahlen der Miete einen solchen Vorgang hervorrufen. |
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| AW: Mieter zahlt keine Miete Eine Mietminderung bedingt die Kenntnis des Vermieters über den Mangel. Erst ab dann ist sie möglich! Wie meine Vorschreiber überwiegend schon ausgeführt haben, ist eine Beschädigung von Möbeln in derart kurzer Zeit des Ausfalles nicht nachvollziehbar! Zahlt der Mieter trotz entsprechender Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. (Aber unbedingt hilfsweise auch mit gesetzlicher Frist.)
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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