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Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 10:59
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Exclamation Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Hallo..
Nehmen wir mal an...
Käufer X hat ein ziemlich großes Problem mit seinem "jetzt noch Mieter Y" er hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und muss zum 1.10. aus seiner Wohnung raus.
Vorgeschichte: X hat das Haus im März gekauft in dem Mieter Y, seine Wohnung hat. Soweit so gut, Mieter Y wollte ursprünglich dort wohnen beleiben, aber die Kaufbedingungung des Käufers X, war mietfrei.
Daher darf Mieter Y noch bis zum 1.10.12 dort beleiben.

Y ist ein sozialer Randfall: Alkohol, Hartz4 und agressiv.

Jetzt beginnt Mieter Y in seiner Wohnung mutwillig Schaden anzurichten.
Zieht den Wasserschlauch aus der Waschmaschine und überflutet das Bad, sein Schlafzimmer und die Küche der Wohnung darunter. Natürlich beseitigt Mieter Y den Schaden nicht und es kommt garantiert zum Schimmelbefall.

Was kommt als nächstes? Brandstiftung?

Käufer X würde gerne das Haus behalten und nicht warten bis duch den Mieter Y alles in Schutt und Asche zerfällt.

Hilfe, welche Schritte könnte Käufer X wir nun schnellstmöglich gegen Mieter Y vorgehen? Kann Käufer X hier die Polizei helfen? Oder sollte er erstmal zum Anwalt und sich beraten lassen? Mieter Y ist eine tickende Zeitbombe.

Ich hoffe dieser fiktive Fall ist klar dargelegt?
Vielen Dank schon mal vorab für eine schnelle Antwort.
___

Geändert von welle500 (26.05.2012 um 11:25 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 11:05
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

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Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 03:53
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Zitat:
Käufer X würde gerne das Haus behalten und nicht warten bis duch den Mieter Y alles in Schutt und Asche zerfällt.
Käufer X könnte, je nach Beweislage, eine Unterlassungsklage anstrengen und gleichzeitig eine fristlose Kündigung aussprechen. Das wäre aber nur als Eigentümer möglich.

Gibt es denn einen Grund, warum der Mieter die Wohnung ganz bewusst beschädigt? Fühlt er sich vielleicht hintergangen?
Warum sollte er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der ihm keine Vorteile verspricht, wo er doch gerne dort wohnen bleiben möchte?

Ich frage deshalb, weil die Vermutung nahe liegt, dass der Mieter möglicherweise einem Geldbetrag nachtrauert der ihm im Aufhebungsvertrag versprochen ist und er jetzt weiß, dass dieses Geld mit seiner Hartz-Hilfe verrechnet wird?

Naja, dieser Hinweis:
Zitat:
Vorgeschichte: X hat das Haus im März gekauft in dem Mieter Y, seine Wohnung hat. Soweit so gut, Mieter Y wollte ursprünglich dort wohnen beleiben, aber die Kaufbedingungung des Käufers X, war mietfrei.
Daher darf Mieter Y noch bis zum 1.10.12 dort beleiben.
... verkompliziert die Angelegenheit außerdem noch, weil doch die Kaufbedingung erst zum 01.10. erfüllt wäre! Ist X denn überhaupt schon Eigentümer trotz diese Vorbehaltes?
Zitat:
Oder sollte er erstmal zum Anwalt und sich beraten lassen?
Ja, dass sollte er tun!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 11:06
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Unhappy AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Käufer X könnte, je nach Beweislage, eine Unterlassungsklage anstrengen und gleichzeitig eine fristlose Kündigung aussprechen. Das wäre aber nur als Eigentümer möglich.
Käufer X ist schon Eigentümer des Hauses. Die Aufhebungsverträge waren Bestandteil des Kaufvetrages.

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Gibt es denn einen Grund, warum der Mieter die Wohnung ganz bewusst beschädigt? Fühlt er sich vielleicht hintergangen?
Warum sollte er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der ihm keine Vorteile verspricht, wo er doch gerne dort wohnen bleiben möchte?
Der Mieter Y wohnt schon 30 Jahre in dem Haus und ist "gefühlter" Eigentümer. Y fühlt sich durch den Verkauf des Hauses hintergangen, obwohl ihm schon 2 Jahre zuvor mitgeteilt wurde, das das Haus verkauft wird. Zudem sind die neuen Eigentümer X, schon aktiv am renovieren und die Lage für den Mieter spitzt sich immer mehr zu. Mieter Y hat damals den Aufhebungsvertrag unterschireben. Für Y gibt nur eine niedrige Summe, daher darf Y das Geld wohl behalten.


Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Naja, dieser Hinweis:... verkompliziert die Angelegenheit außerdem noch, weil doch die Kaufbedingung erst zum 01.10. erfüllt wäre! Ist X denn überhaupt schon Eigentümer trotz diese Vorbehaltes?
Ja X ist seid dem 01.03.2012, Eigentümer des Hauses. Grundbucheintrag, etc.

.. Aber es hört sich leider so an, das es keine schnelle Lösung für solch ein Problem gibt?
Unterlassungsklage und gleichzeitig eine fristlose Kündigung ist ein langwieriger Prozess..
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 11:47
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Zitat:
.. Aber es hört sich leider so an, das es keine schnelle Lösung für solch ein Problem gibt?
Unterlassungsklage und gleichzeitig eine fristlose Kündigung ist ein langwieriger Prozess..
Basierend auf den geschilderten Sachbeschädigungen und der gröblichsten Vertragsverletzungen, eigentlich nicht.
Die fristlose Kündigung könnte ihm heute noch zugestellt werden. Frist ca. 14 Tage, wenn er allein lebt. Der richterlichen Beschluss dürfte auch, je nach den Umständen die abgestellt werden sollen, ganz kurzfristig zu erreichen sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 12:00
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Falls Mieter X dann aber aus irgendeinem Grund, weiter dort wohnen bleiben darf. Und Käufer Y den richtelichen Beschluss verliert, wäre dann der jetzt gültige Aufhebungsvertrag hinfällig?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 16:48
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Der Aufhebungsvertrag würde weiterhin seine Gültigkeit habe. Er würde nur durch eine vorzeitige Wohnungsräumung nicht mehr wirksam sein.
Denn hier geht es ja um Vertragsverletzungen die vor diesem Datum liegen. Der Mieter hat der Aufhebung zugestimmt und daran ist nicht zu rütteln.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung!

Das dürfen Anwälte!

Geändert von Ron-Wide (27.05.2012 um 17:16 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 19:35
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Vielleicht könnte einstweiliger Rechtsschutz helfen. Weiß nicht, ob es den gibt im Mietrecht. Es gibt jedenfalls eine Fülle von Rechtsmitteln, mit denen eine Räumung aufgeschoben werden könnte. Eine Räumungsklage ohne Einstweiligkeit ist vor dem Hintergrund sinnlos so kurz vorm Ende des Mietverhältnisses. Höchstens vorbeugend, weil nicht mehr zumutbar, dass zugewartet wird. Man könnte über das Zivilrechtliche hinaus Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Vielleicht bringt das den Mieter zur Raison.
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Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 19:54
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Zitat:
Zitat von fernetpunker Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte einstweiliger Rechtsschutz helfen. Weiß nicht, ob es den gibt im Mietrecht
Den gibt es tatsächlich, aber nur unter ganz engen Voraussetzungen:

§ 940a ZPO
Räumung von Wohnraum

Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden.
fernetpunker likes this.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.05.2012, 09:24
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AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?

Ok.. dann hat Käufer Y ja folgende Möglichkeiten, gegen Mieter X vorzugehen:
  • fristlose Kündigung
  • Räumungsklage, nach nicht Einhaltung der gesetzten Frist (14 Tage)
  • Strafantrag auf Sachbeschädigung
  • einstweilger Rechtschutz (wegen verbotener Eigenmacht und Gefahr für Leib und Seele (da Mieter X bestimmt schon den nächsten Plan, für eine mutwillige Zertörung der Wohnung hat)

Bis dato hat Käufer Y aber noch nichts gemacht da Mieter X morgen Besuch vom Sozialamt bekommt und es ein Gespräch zwischen allen Pateien geben soll.

Wenn dieses Gespräch zu keinen Erfolg führt, dann könnte Käufer Y mit den nächsten Schritten drohen.

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