Dies ist eine Diskussion zu Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nehmen wir mal an... Käufer X hat ein ziemlich großes Problem mit seinem "jetzt noch Mieter Y" er hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und muss zum 1.10. aus seiner Wohnung raus. Vorgeschichte: X hat das Haus im März gekauft in dem Mieter Y, seine Wohnung hat. Soweit so gut, Mieter Y wollte ursprünglich dort wohnen beleiben, aber die Kaufbedingungung des Käufers X, war mietfrei. Daher darf Mieter Y noch bis zum 1.10.12 dort beleiben. Y ist ein sozialer Randfall: Alkohol, Hartz4 und agressiv. Jetzt beginnt Mieter Y in seiner Wohnung mutwillig Schaden anzurichten. Zieht den Wasserschlauch aus der Waschmaschine und überflutet das Bad, sein Schlafzimmer und die Küche der Wohnung darunter. Natürlich beseitigt Mieter Y den Schaden nicht und es kommt garantiert zum Schimmelbefall. Was kommt als nächstes? Brandstiftung? Käufer X würde gerne das Haus behalten und nicht warten bis duch den Mieter Y alles in Schutt und Asche zerfällt. ![]() Hilfe, welche Schritte könnte Käufer X wir nun schnellstmöglich gegen Mieter Y vorgehen? Kann Käufer X hier die Polizei helfen? Oder sollte er erstmal zum Anwalt und sich beraten lassen? Mieter Y ist eine tickende Zeitbombe. ![]() Ich hoffe dieser fiktive Fall ist klar dargelegt? Vielen Dank schon mal vorab für eine schnelle Antwort. ___ Geändert von welle500 (26.05.2012 um 11:25 Uhr). |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun?
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Zitat:
Gibt es denn einen Grund, warum der Mieter die Wohnung ganz bewusst beschädigt? Fühlt er sich vielleicht hintergangen? Warum sollte er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der ihm keine Vorteile verspricht, wo er doch gerne dort wohnen bleiben möchte? Ich frage deshalb, weil die Vermutung nahe liegt, dass der Mieter möglicherweise einem Geldbetrag nachtrauert der ihm im Aufhebungsvertrag versprochen ist und er jetzt weiß, dass dieses Geld mit seiner Hartz-Hilfe verrechnet wird? Naja, dieser Hinweis: Zitat:
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Zitat:
.. Aber es hört sich leider so an, das es keine schnelle Lösung für solch ein Problem gibt? Unterlassungsklage und gleichzeitig eine fristlose Kündigung ist ein langwieriger Prozess.. |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Zitat:
Die fristlose Kündigung könnte ihm heute noch zugestellt werden. Frist ca. 14 Tage, wenn er allein lebt. Der richterlichen Beschluss dürfte auch, je nach den Umständen die abgestellt werden sollen, ganz kurzfristig zu erreichen sein. |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Falls Mieter X dann aber aus irgendeinem Grund, weiter dort wohnen bleiben darf. Und Käufer Y den richtelichen Beschluss verliert, wäre dann der jetzt gültige Aufhebungsvertrag hinfällig? |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Der Aufhebungsvertrag würde weiterhin seine Gültigkeit habe. Er würde nur durch eine vorzeitige Wohnungsräumung nicht mehr wirksam sein. Denn hier geht es ja um Vertragsverletzungen die vor diesem Datum liegen. Der Mieter hat der Aufhebung zugestimmt und daran ist nicht zu rütteln. Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung! Das dürfen Anwälte! Geändert von Ron-Wide (27.05.2012 um 17:16 Uhr). |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Vielleicht könnte einstweiliger Rechtsschutz helfen. Weiß nicht, ob es den gibt im Mietrecht. Es gibt jedenfalls eine Fülle von Rechtsmitteln, mit denen eine Räumung aufgeschoben werden könnte. Eine Räumungsklage ohne Einstweiligkeit ist vor dem Hintergrund sinnlos so kurz vorm Ende des Mietverhältnisses. Höchstens vorbeugend, weil nicht mehr zumutbar, dass zugewartet wird. Man könnte über das Zivilrechtliche hinaus Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Vielleicht bringt das den Mieter zur Raison.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Zitat:
§ 940a ZPO Räumung von Wohnraum Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden. |
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| AW: Mieter wird gemeingefährlich.. was nun? Ok.. dann hat Käufer Y ja folgende Möglichkeiten, gegen Mieter X vorzugehen:
Bis dato hat Käufer Y aber noch nichts gemacht da Mieter X morgen Besuch vom Sozialamt bekommt und es ein Gespräch zwischen allen Pateien geben soll. Wenn dieses Gespräch zu keinen Erfolg führt, dann könnte Käufer Y mit den nächsten Schritten drohen. |
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