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Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Dies ist eine Diskussion zu Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By schielu
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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 09:03
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Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Mieter M hat die Wohnung gekündigt und nun stehen Besichtigungstermine an. Mieter M verlangt nun namentliche Listen vom Vermieter über die zu erwartenden Interessenten: wer (namentlich genannt) zu welchem der eingeräumten Termine kommt.

Ist dies zulässig?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 10:28
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AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Ja, das ist rechtens! Der Mieter möchte wissen, wer sich in seinen Räumen aufhält! - Wo ist das Problem?
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Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 19:27
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AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Andere Personen als der Vermieter selbst haben nur Zutritt zur Wohnung entweder in Begleitung des Vermieters oder nach vorheriger Benachrichtigung durch den Vermieter unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Legitimation (z.B. einer Vollmacht).

Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht. AG Wedding, Urteil vom 20. Mai 1997, Az: 11 C 211/96, Grundeigentum 1997, 749.

Der M sollte sich genau überlegen, warum und was er da treibt!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 12:14
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AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Mieter haben auch nach Ansicht des Amtsgerichts München Urt. v. 17. 6. 1993 - 461 C 2972/93 - WM 1994, 425 ein Recht darauf, sich von den Personen den Ausweis zeigen zu lassen und deren Namen zu notieren.
hera likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 12:27
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AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Der Mieter hat das Recht, vom Vermieter die Personalien der Interessenten zu verlangen und diese auch zu überprüfen. Ansonsten kann er die Besichtigung verweigern.

Dem Mieter müssen vorab mit der Ankündigung des Besichtigungstermins die Personalien der Interessenten mitgeteilt werden.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 17:12
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AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten

Zitat:
Zitat von myrnaloy Beitrag anzeigen
Mieter M hat die Wohnung gekündigt und nun stehen Besichtigungstermine an. Mieter M verlangt nun namentliche Listen vom Vermieter über die zu erwartenden Interessenten: wer (namentlich genannt) zu welchem der eingeräumten Termine kommt.

Ist dies zulässig?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter in der Lage ist, im Voraus eine Liste der Interessenten zu erstellen, da sich ja die Interessenten nicht alle zur gleichen Zeit melden.

Aber eine namentliche Aufstellung für jeweils einen bestimmten Termin ist mit Sicherheit gerechtfertigt.

Ansonsten sehe ich das so, wie meine Vorschreiber.
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