Dies ist eine Diskussion zu Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Ist dies zulässig? |
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| AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Ja, das ist rechtens! Der Mieter möchte wissen, wer sich in seinen Räumen aufhält! - Wo ist das Problem?
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Andere Personen als der Vermieter selbst haben nur Zutritt zur Wohnung entweder in Begleitung des Vermieters oder nach vorheriger Benachrichtigung durch den Vermieter unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Legitimation (z.B. einer Vollmacht). Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht. AG Wedding, Urteil vom 20. Mai 1997, Az: 11 C 211/96, Grundeigentum 1997, 749. Der M sollte sich genau überlegen, warum und was er da treibt! |
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| AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Mieter haben auch nach Ansicht des Amtsgerichts München Urt. v. 17. 6. 1993 - 461 C 2972/93 - WM 1994, 425 ein Recht darauf, sich von den Personen den Ausweis zeigen zu lassen und deren Namen zu notieren.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Der Mieter hat das Recht, vom Vermieter die Personalien der Interessenten zu verlangen und diese auch zu überprüfen. Ansonsten kann er die Besichtigung verweigern. Dem Mieter müssen vorab mit der Ankündigung des Besichtigungstermins die Personalien der Interessenten mitgeteilt werden.
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Mieter will vor Besichtigung Liste der Interessenten Zitat:
Aber eine namentliche Aufstellung für jeweils einen bestimmten Termin ist mit Sicherheit gerechtfertigt. Ansonsten sehe ich das so, wie meine Vorschreiber. |
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