Dies ist eine Diskussion zu Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nun sind im Bereich der Badewanne bereits ca. 2 qm Wandfliesen abgefallen, weitere sind locker. Zudem ist laut Handwerker bereits Feuchtigkeit in der Wand. Der Vermieter möchte nun das Bad (ca. 5qm) komplett neu fliesen, etc. lassen, da im Flickerlarbeit unwirtschaftlich erscheint. Der Arbeiten würden ca. 1 Woche dauern. In dieser Zeit würde der VM eine Ferienwohnung bezahlen bzw. könnte der Mieter auch in der WHG bleiben (Gäste-WC), wenn er dies bevorzugen würde. Der Mieter verweigert den Handwerkern aber den Zutritt und möchte, dass die Arbeiten erst im Mai durchgeführt werden. Der VM schlägt März vor, da mit der Wärme des Frühlings auch die Gefahr von Schimmel mehr wird. Zudem ist die Rückwand des Bades gleichzeitig die Wand vom Treppenhaus, das erst vor kurzem komplett neu gestrichen wurde. An anderer Stelle gab es bereits Schimmelbildung durch eine feuchte Badwand. Hat der Mieter in dem Fall das REcht den Zutritt zu verweigern bzw. den Termin selbst festzulegen, auch wenn mögliche Schäden am Haus dadurch nicht auszuschließen sind? Grüße |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten er möchte im Winter keinen Dreck und er möchte entscheiden, wann die Arbeiten gemacht werden. 6 Wochen Vorankündigung sind ihm zu wenig. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Die Begründung würde mir auch nicht ausreichen. Wenn ich ihn gerichtlich zwingen will, würde ich mir allerdings überlegen, ob ich dafür eine einstw. Verfügung bekomme (mindestens zweifelhaft) oder ein ordentliches Verfahren führen muß und wann ich dann eine gerichtliche Entscheidung bekomme. Dann ist evtl. auch Mai 2012.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Vermutlich eher Mai 2013. Ansonsten ist das Schimmelrisiko vor allem dann hoch, wenn die Außentemperaturen niedrig sind, weil sich dann die warme Raumluft an der kalten Wand abkühlt und dadurch Feuchtifkeit kondensiert. Insgesamt dürfte es am sinnvollsten sein, dem alten Herrn seinen Willen zu lassen. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Zitat:
Ich sehe die "Erhaltungsmaßnahme" wegen der Feuchtigkeitsprobleme als dringend notwendig an. Daher sehe ich auch keine Fristsetzung als erforderlich. Es handelt sich nicht um einen Schaden, der Aufschub duldet oder um eine Lust-Sanierung/Modernisierung. In diesem Fall wäre es sogar möglich, den Mieter auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er durch seine Weigerung weiteren Schaden verursacht oder den Schaden vergrößert. Es gibt nach der Schilderung überhaupt keinen Grund für den Mieter, das ordentliche Angebot des Vermieters abzulehnen oder die Duldung von irgendwelchen, ihm genehmen, Terminen abhängig zu machen. Unter diesen Gesichtspunkten sollte eine einstweilige Verfügung kurzfristig möglich sein. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Ich schließe mich Ron-Wide an. Der Mieter sollte (schriftlich) auf mögliche Schadensersatzansprüche aufmerksam gemacht werden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Diesen Schaden müsste man aber nachweisen, und das will ich mal sehen. Man müsste glaubhaft machen, dass die Feuchtigkeit in der Wand zwischen Feb. und Mai (nur 3 Monate!) zugenommen hätte und dass dadurch ein Schaden entstanden sei. Es wird am einfachsten sein sich auf die Kapriziosität des Mieters einzulassen. Man kann zwar drohen, aber mehr als Poker ist das nicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Zitat:
Zitat:
Wasser einzuleiten ist sträflicher Leichtsinn und enorm schädlich!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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