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Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Dies ist eine Diskussion zu Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 20:28
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Question Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Folgender fiktiver Sachverhalt: Ein älterer Herr wohnt seit ca 12 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Das Bad wurde seit Fertigstellung des Hauses (bis auf Toilettenaustausch u.ä.)nicht mehr verändert (vor ca 25 Jahren).

Nun sind im Bereich der Badewanne bereits ca. 2 qm Wandfliesen abgefallen, weitere sind locker. Zudem ist laut Handwerker bereits Feuchtigkeit in der Wand.
Der Vermieter möchte nun das Bad (ca. 5qm) komplett neu fliesen, etc. lassen, da im Flickerlarbeit unwirtschaftlich erscheint.
Der Arbeiten würden ca. 1 Woche dauern. In dieser Zeit würde der VM eine Ferienwohnung bezahlen bzw. könnte der Mieter auch in der WHG bleiben (Gäste-WC), wenn er dies bevorzugen würde.

Der Mieter verweigert den Handwerkern aber den Zutritt und möchte, dass die Arbeiten erst im Mai durchgeführt werden.
Der VM schlägt März vor, da mit der Wärme des Frühlings auch die Gefahr von Schimmel mehr wird. Zudem ist die Rückwand des Bades gleichzeitig die Wand vom Treppenhaus, das erst vor kurzem komplett neu gestrichen wurde. An anderer Stelle gab es bereits Schimmelbildung durch eine feuchte Badwand.

Hat der Mieter in dem Fall das REcht den Zutritt zu verweigern bzw. den Termin selbst festzulegen, auch wenn mögliche Schäden am Haus dadurch nicht auszuschließen sind?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 21:08
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Zitat:
Der Mieter verweigert den Handwerkern aber den Zutritt und möchte, dass die Arbeiten erst im Mai durchgeführt werden.
Gibt er dafür eine Begründung ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:09
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

er möchte im Winter keinen Dreck und er möchte entscheiden, wann die Arbeiten gemacht werden. 6 Wochen Vorankündigung sind ihm zu wenig.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:16
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Die Begründung würde mir auch nicht ausreichen.

Wenn ich ihn gerichtlich zwingen will, würde ich mir allerdings überlegen, ob ich dafür eine einstw. Verfügung bekomme (mindestens zweifelhaft) oder ein ordentliches Verfahren führen muß und wann ich dann eine gerichtliche Entscheidung bekomme. Dann ist evtl. auch Mai 2012.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:48
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Dann ist evtl. auch Mai 2012.
Vermutlich eher Mai 2013.

Ansonsten ist das Schimmelrisiko vor allem dann hoch, wenn die Außentemperaturen niedrig sind, weil sich dann die warme Raumluft an der kalten Wand abkühlt und dadurch Feuchtifkeit kondensiert.

Insgesamt dürfte es am sinnvollsten sein, dem alten Herrn seinen Willen zu lassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 07:33
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Zitat:
Hat der Mieter in dem Fall das REcht den Zutritt zu verweigern bzw. den Termin selbst festzulegen, auch wenn mögliche Schäden am Haus dadurch nicht auszuschließen sind?
Nein, das Recht hat er nicht.

Ich sehe die "Erhaltungsmaßnahme" wegen der Feuchtigkeitsprobleme als dringend notwendig an. Daher sehe ich auch keine Fristsetzung als erforderlich. Es handelt sich nicht um einen Schaden, der Aufschub duldet oder um eine Lust-Sanierung/Modernisierung.
In diesem Fall wäre es sogar möglich, den Mieter auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er durch seine Weigerung weiteren Schaden verursacht oder den Schaden vergrößert.

Es gibt nach der Schilderung überhaupt keinen Grund für den Mieter, das ordentliche Angebot des Vermieters abzulehnen oder die Duldung von irgendwelchen, ihm genehmen, Terminen abhängig zu machen.

Unter diesen Gesichtspunkten sollte eine einstweilige Verfügung kurzfristig möglich sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:21
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Ich schließe mich Ron-Wide an. Der Mieter sollte (schriftlich) auf mögliche Schadensersatzansprüche aufmerksam gemacht werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:38
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Diesen Schaden müsste man aber nachweisen, und das will ich mal sehen. Man müsste glaubhaft machen, dass die Feuchtigkeit in der Wand zwischen Feb. und Mai (nur 3 Monate!) zugenommen hätte und dass dadurch ein Schaden entstanden sei.

Es wird am einfachsten sein sich auf die Kapriziosität des Mieters einzulassen. Man kann zwar drohen, aber mehr als Poker ist das nicht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:06
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Diesen Schaden müsste man aber nachweisen, und das will ich mal sehen. Man müsste glaubhaft machen, dass die Feuchtigkeit in der Wand zwischen Feb. und Mai (nur 3 Monate!) zugenommen hätte und dass dadurch ein Schaden entstanden sei.
Jetzt aber... Nichts ist einfacher: Feuchtigkeitsmessung jetzt und nach drei Monaten bringt das Ergebnis.
Zitat:
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Für drei Monate in eine Zwischenwand
Wasser einzuleiten ist sträflicher Leichtsinn und enorm schädlich!
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:31
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AW: Mieter verweigert sich gegen Sanierungsarbeiten

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Jetzt aber... Nichts ist einfacher: Feuchtigkeitsmessung jetzt und nach drei Monaten bringt das Ergebnis.
Jo...und welcher Schaden ist entstanden? Und welcher war vorher da?

Zitat:
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Ich wusste nicht, dass da Wasser eingeleitet wird, nur, dass da jemand ein Bad benutzt.
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