Dies ist eine Diskussion zu Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel ![]() V hat an M eine Wohnung vermietet. Zum Vertragsende führen beide gemeinsam eine Besichtigung durch, um etwaige von M zu beseitigende Mängel festzustellen. Beide unterschreiben ein Wohnungsabnahmeprotokoll, in dem u.A. von M zu beseitgende Mängel festgehalten werden. Später entdeckt V aber noch ein gesprungenes Fenster, welches M fahrlässig verursacht hat. Kann V den Austausch des gesprungenen Fensters von M verlangen? Ich bin aktuell etwas unsicher, da das Abnahmeprotokoll verhindert, dass der V sich auf nicht ins Protokoll aufgenommene Mängel berufen kann, besonders wenn es sich um offensichtlich erkennbare Mängel - wie an einem Fenster - handelt. Allerdings finde ich mehrfach den Zusatz, dass das nicht gilt, wenn der M einen Mangel wissentlich verschweigt, wovon ich bei lebensnaher Auslegung des SV ja ausgehen muss. Nur finde ich nirgends im Gesetzestext oder in Urteilen eindeutige Belege, die es mir ermöglichen, diese Behauptung zu untermauern. Vielen Dank im Vorraus ![]() Ray |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Wird mir leider nicht mitgeteilt, kann ich also nicht bewerten. Ich habe den SV im Wortlaut zitiert, also habe ich keine konkrete Schadensursache, nur den Schaden und das Wissen, dass dieser fahrlässig entstanden ist. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Verwschweigen kann man doch wohl nur auf verborgene Mängel anwenden - die anderen sind doch offensichtlich! |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Also ist der Mieter seiner Meldepflicht des Schadens nicht nachgekommen, aber ist durch das beidseitig unterschriebene Abnahmeprotokoll an der Zahlung des Ersatzes des aus dem Mangel entstehenden Schadens vorbeigekommen? Das kann und will ich halt nicht glauben, nur finde ich keinen Beleg, der mich da bestätigt. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Zitat:
Es kann doch gute Gründe geben, warum der Schaden nicht im Protokoll steht.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Die ich aber nicht einbeziehen kann, da sie nicht im SV auftauchen und ich schlecht gute Gründe hinzufügen kann, weil es sie möglicherweise geben könnte. Im Ausgangspost sind alle mir gegebenen Informationen, ich muss davon ausgehen, dass es keine weiteren nennenswerten Faktoren gibt und den Fall nur mit den gegebenen Wissen lösen. Das ist mir aber aktuell nicht möglich, da ich weder in Urteilen, noch in Gesetzestexten Passagen finde, die diesen Fall abdecken. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Zitat:
1.) Das Verschweigen kann daher kein beachtenswertes Kriterium sein. 2.) Der Mangel war offenbar erkennbar. 3.) Ein Fehler liegt daher offenbar an der oberflächliche Besichtigung, die außerhalb der Zuständigkeit des Mieters liegt.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Nach 536c I, Satz 1 BGB muss der Mieter einen Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen und nach 536c II, Satz 1 ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn er dies unterlässt. Aber wird ihm das im Nachhinein erlassen, wenn der Vermieter die fahrlässig herbeigeführten und offensichtlichen Schäden übersieht und ein Abnahmedokument unterschreibt, welches das bestätigt? |
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| AW: Mieter verschweigt fahrlässig verursachten Mangel Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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