Dies ist eine Diskussion zu Mieter sollen Kosten für Räumung von Kellern von Altmietern zahlen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter sollen Kosten für Räumung von Kellern von Altmietern zahlen wie stellt es sich eigentlich in solch einem Fall dar: 1. Ein Mieter zieht aus, es erfolgt eine Wohnungsübergabe, aber der Vermieter versäumt die Kellerbesichtigung. Der Keller des alten Mieters ist dementsprechend leider auch nicht leer. Nun sollen die Keller aufgebrochen werden und die Kosten für die Entsorgung auf die aktuellen Mieter umgelegt werden. Ist dies rechtens? 2. Des Weiteren: Reicht ein Aushang am "schwarzen Brett" um die Mieter darauf hinzuweisen, dass der Keller geräumt wird, sollte bis xx.xx.xxxx der Keller nicht beschriftet wurde? 3. Kann der Vermieter Schadensersatzansprüche generell einfach ablehnen? Gruß und Dank im Voraus
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Mieter sollen Kosten für Räumung von Kellern von Altmietern zahlen Der aktuelle Mieter hätte mit dieser Kellerräumung nichts zu tun. Noch ist ihm ja dieser Keller durch den Vermieter nicht ordnungsgemäß übergeben worden. Wenn der Keller Bestandteil des Mietvertrages ist, dann könnte der Nachmieter wegen der Nichtnutzung eine Mietminderung durchsetzen (ca. 10%). Der Ablauf einer solchen Räumungsaktion sollte mit der schriftlichen Terminsetzung und dem Hinweis auf eine kostenpflichtige Räumung an den Ex-Mieter beginnen. Der Zugang dieser Abmahnung muss nachweisbar sein. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter zur Selbsthilfe greifen und den Keller selbst Räumen. Er muss aber die Dinge, die nicht nach § 595 BGB Gerümpel/Sperrmüll sind, zu Lasten des Ex-Mieters einlagern. Ja, es schon sehr wichtig, dass der Vermieter eine ordentliche Räumung des jeweiligen Mietobjektes überwacht. Nein, der Vermieter kann nicht pauschal Schadensersatzansprüche ablehnen. Er hat sich an geltendes Recht zu halten. Und wenn er Dinge entsorgt, denen nicht anzusehen ist, dass der Eigentümer den Besitz aufgegeben hat, dann macht er sich schadensersatzpflichtig. |
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| AW: Mieter sollen Kosten für Räumung von Kellern von Altmietern zahlen Hi, danke für deine Antwort Ron! Noch eine Nachfrage: Was ist, wenn der ex-mieter dem der Keller gehört hat nicht bekannt ist? Dann muss doch dennoch der Vermieter die Kosten tragen und kann diese nicht einfach auf die anderen Hausbewohner umlegen? Gruß
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| AW: Mieter sollen Kosten für Räumung von Kellern von Altmietern zahlen Ja, da bin ich mir sehr sicher. Es ist schließlich das Versäumnis des Vermieters, wenn er keine ordentliche Rücknahme durchführt. |
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