Dies ist eine Diskussion zu Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ich benötige mal eure Hilfe um zu sehen welche rechtl. Handhabe besteht : Es geht um folgendes: In einem Haus wohnen 3 Parteien: Der Vermieter X, Mieter Y und Mieter Z. Der Mieter Y erhielt die jährliche Stromkostenabrechnung und stellte überrascht fest ,dass er nahezu den doppelten Jahresverbrauch an kWh hatte wie das Jahr zuvor, und das obwohl er das letzte Jahr aktiv die Energieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen gesenkt gesenkt hatte, wie schon im Jahr zuvor. Nach entsprechender Recherche fand er heraus, dass Mieter Z seit einem halben Jahr im Waschkeller einen Wäschetrockner fast täglich betrieb, und dieser mit einer Steckdose betrieben wurde, die über den Stromzähler von Mieter Y lief. Um diesen Sachverhalt zu bestätigen existieren Zeugen sowie Fotos der Verkabelung. Mieter Y war nicht über das Vorhandensein dieser Steckdose informiert gewesen. Mieter Y und Z sowie der Vermieter X haben den Sachverhalt, dass die Steckdose über den Zähler von Mieter Y lief, gemeinsam überprüft und bestätigt. Nun hat Z selbst einen Elektriker mit dem " Umklemmen" der Steckdose beauftragt, und dies ohne den Mieter Y zu benachrichtigen- trotz vorherigem Hinweis seitens Mieter Y - , der bei entsprechenden Arbeiten am Stromverteiler zugegen sein wollte um deren korrekte Ausführung zu verfolgen. Soweit der Sachverhalt. Nun meine Frage: Wie kann Mieter Y die durch den Mieter Z entstandenen Energiekosten wieder von Ihm zurückverlangen? Kann man den letzten Jahresverbrauch von Y als Grundlage nehmen und die Differenz zum überhöhten Jahresverbrauch von MieterZ zurückverlangen? Eine gütliche Einigung scheint nicht möglich, da Mieter Z nur 33% von der Kostendifferenz übernehmen will. Der Vermieter hat angeboten- da er meint, er habe auch eine gewisse Mitverantwortung für den Zustand- 20% der Kosten zu übernehmen. Mieter Y würde kulanterweise auch 10% der Kosten übernehmen. Mieter Z hat dies mit der Bemerkung abgetan, dass man Ihm den Stromverbrauch bzw die verbrauchte Strommenge erst einmal nachweisen müsse. Existieren hierzu rechtl. Grundlagen bzw Musterurteile? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Vorraus |
| |||
| AW: Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom Es besteht in der Tat ein Bereicherungsanspruch gegen den unberechtigt Strom entnehmenden Z. Die Höhe des Anspruches muss allerdings der Anspruchsinhaber Y nachweisen. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist meines Erachtens aber kein überzeugender Beweis. Eventuell kann man ja eine unstreitige Tourenanzahl für die Waschmaschine feststellen und daraus den Stromverbrauch errechnen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom Ok Das heißt im Klartext dass Y ohne eigenes Verschulden ggf einen Teil es Schadens tragen muß der Ihm durch Z verursacht wurde? Dass der Mensch von Natur aus gut sei konnten schon andere nicht beweisen, und gehen wir mal davon aus Z die Summe so nieder wie möglich halten will. Es wäre interessant zu erfahren wie Stromversorger im Falle von Stromdiestahl den entstandenen Schaden ermitteln- und ob man diese Regelung auch in diesem Bereich anwenden kann. |
| |||
| AW: Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom Was die rechtliche Seite betrifft, sehe ich das auch so wie mein Vorredner. Zitat:
Das dies eine unerlaubte Stromentnahme ist steht wohl fest. Eine Unverschämtheit ist es auch. Aber, meint nicht Y auch, dass er ein wenig unachtsam war. Da der Z zwar zugegeben hat, dass er Strom geklaut hat aber die Höhe des Schadens nicht exakt bestimmt werden kann, sollte man die Kosten für einen Anwalt/Gericht scheuen. Zumal der Z einen Teil zahlen will. Es gibt eine recht einfache Lösung für die Zukunft und die ist Kostenmäßig dem Vermieter aufzugeben: Man läßt eine abschließbare Steckdose installieren |
| |||
| AW: Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom Grundsätzlich ist zu sagen, dass Stromdiebstahl Grund für eine fristlose Kündigung ist. Das hätte mit einer Abmahnung auch schriftlich angemerkt werden müssen. Der Vermieter hat den unhaltbaren Zustand abgestellt und damit ist ihm keine Mitschuld nachzutragen. Im Gegenteil: er macht sich schadensersatzpflichtig gegenüber Mieter Y, wenn er untätig bleibt. Die durch den angeschlossenen Wäschetrockner entstandenen Mehrkosten können im Vergleich der Verbräuche der Vorjahre (man sollte schon mind. 2 Vergleiche haben) und Berücksichtigung der gestiegenen Strompreise errechnet werden. Von einem Elektrofachmann kann man den durchschnittlichen Verbrauch pro Jahr des Gerätes schätzen lassen. Fabrikat und Alter sollte ungefähr bekannt sein. |
| |||
| AW: Mieter nutzt ohne Wissen und Zustimmung eines anderen Mieters dessen Strom @vico, diesen Satz verstehe ich nicht: Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Keine Mietkündigung! Dennoch räumt Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung! | Mietrecht | 01.04.2010 08:18 |
| Verfügungen eines Elternteils ohne Zustimmung des Anderen?! | Kaufrecht / Leasingrecht | 18.02.2010 19:02 |
| Mieterhöhung ohne Zustimmung der Mieter | Mietrecht | 22.01.2007 09:24 |
| Vermieter nutzt Strom des Mieters! | Mietrecht | 20.08.2005 16:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios