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Mieter kündigen wegen Belästigung

Dies ist eine Diskussion zu Mieter kündigen wegen Belästigung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 06.01.2012, 15:18
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Mieter kündigen wegen Belästigung

Hallo,

der Fall sieht so aus: 2 junge Frauen Anfang 20 wohnen in einer WG mit einem Mann Anfang 30.

Es gibt folgendes Problem:
Ein Mitbewohner (s.o.) ist zum einen extrem unsauber und schiebt alles immer auf seine Multiple Sklerose und hört oft laut Musik, zum anderen ist er laut Meinung der Mitbewohnerinnen nicht tragbar. Vor zwei Wochen ist er wegen eines Briefes der Vermieter an ihn so ausgerastet, dass eine Mitwohnerin ihn aus ihrem Zimmer geworfen hat und die Tür abgeschlossen hat, weil sie Angst hatte. Einmal war er so wütend wegen irgendwas, dass er mit Tellern geworfen hat. Außerdem beschädigt er ständig Dinge in der Mietwohnung (z.B. kürzlich ist er gegen die Terrassentür "gefallen" und hat dabei das Glas zerstört und dann auch noch in Anwesenheit der Vermieter zum Glaser gesagt er sollte sich doch bitte gleich alle Fenster und Türen anschauen, hier würde noch mehr kaputt gehen !?!) und wälzt die Kosten dann auf die Vermieter ab.

Meine Frage wäre jetzt: ist es laut solchen Gründen für den Vermieter möglich, ihm laut §573 Absatz 2 ordentlich zu kündigen?

§573
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.

Ich danke schonmal für eure Antworten

Geändert von Schanina1989 (06.01.2012 um 15:31 Uhr). Grund: Habe vergessen es als fiktiven Fall zu schreiben ;)
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 15:30
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AW: Mieter kündigen wegen Belästigung

Hey,

ja ist mir hinterher auch aufgefallen, habs aber alles schon geändert
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Alt 06.01.2012, 15:37
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AW: Mieter kündigen wegen Belästigung

Zitat:
§573
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.
liegt hier lt. sachverhalt jedenfalls nicht vor. unter vertragliche pflichten wäre einzuordnen: miete zahlen, mängel anzeigen. unsauberkeit oder teller-wurf ist davon nicht erfasst.

gibt es einen mietvertrag für die wohnung, oder wurden separate verträge mit dem vermieter über jeweils ein zimmer oder untermietverträge?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 15:42
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AW: Mieter kündigen wegen Belästigung

jeder hat einen Einzelmietvertrag...
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Alt 06.01.2012, 15:54
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AW: Mieter kündigen wegen Belästigung

Ein derartiges Verhalten des Mieters berechtigt zur Kündigung wegen Störung des Hausfriedens und Sachbeschädigung. Es muss aber vorher abgemahnt werden. Wenn der Typ dann sein Verhalten nicht ändert, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 06.01.2012, 15:59
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AW: Mieter kündigen wegen Belästigung

Vielen lieben Dank für die Antworten Das hat mir sehr weitergeholfen.
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