Dies ist eine Diskussion zu Mieter kündigen wegen Belästigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieter kündigen wegen Belästigung der Fall sieht so aus: 2 junge Frauen Anfang 20 wohnen in einer WG mit einem Mann Anfang 30. Es gibt folgendes Problem: Ein Mitbewohner (s.o.) ist zum einen extrem unsauber und schiebt alles immer auf seine Multiple Sklerose und hört oft laut Musik, zum anderen ist er laut Meinung der Mitbewohnerinnen nicht tragbar. Vor zwei Wochen ist er wegen eines Briefes der Vermieter an ihn so ausgerastet, dass eine Mitwohnerin ihn aus ihrem Zimmer geworfen hat und die Tür abgeschlossen hat, weil sie Angst hatte. Einmal war er so wütend wegen irgendwas, dass er mit Tellern geworfen hat. Außerdem beschädigt er ständig Dinge in der Mietwohnung (z.B. kürzlich ist er gegen die Terrassentür "gefallen" und hat dabei das Glas zerstört und dann auch noch in Anwesenheit der Vermieter zum Glaser gesagt er sollte sich doch bitte gleich alle Fenster und Türen anschauen, hier würde noch mehr kaputt gehen !?!) und wälzt die Kosten dann auf die Vermieter ab. Meine Frage wäre jetzt: ist es laut solchen Gründen für den Vermieter möglich, ihm laut §573 Absatz 2 ordentlich zu kündigen? §573 (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Ich danke schonmal für eure Antworten Geändert von Schanina1989 (06.01.2012 um 15:31 Uhr). Grund: Habe vergessen es als fiktiven Fall zu schreiben ;) |
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| AW: Mieter kündigen wegen Belästigung Hey, ja ist mir hinterher auch aufgefallen, habs aber alles schon geändert |
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| AW: Mieter kündigen wegen Belästigung Zitat:
gibt es einen mietvertrag für die wohnung, oder wurden separate verträge mit dem vermieter über jeweils ein zimmer oder untermietverträge? |
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| AW: Mieter kündigen wegen Belästigung jeder hat einen Einzelmietvertrag... |
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| AW: Mieter kündigen wegen Belästigung Ein derartiges Verhalten des Mieters berechtigt zur Kündigung wegen Störung des Hausfriedens und Sachbeschädigung. Es muss aber vorher abgemahnt werden. Wenn der Typ dann sein Verhalten nicht ändert, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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