Dies ist eine Diskussion zu Mieten mit 17 Jahren? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mieten mit 17 Jahren? Angenommen jemand zieht mit 17 Jahren mit seinem Freund zusammen und unterschreibt den Mietvertrag mit obwohl man nicht volljährig ist. Mit 18 Jahren zieht man dann dort aus und der "Freund" verschwindet. Der Mietvertrag wurde nicht "erneuert" nach der Volljährigkeit. Hätte der Vermieter einen Anspruch auf Miete, Renovierung etc. oder hätte er das nicht? danke |
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| AW: Mieten mit 17 Jahren? Ohne Zustimmung der Eltern ist mit der ursprünglich Minderjährigen jedenfalls kein Vertrag zustande gekommen. Falls diese vorliegt, würde ich für die Zeit der Volljährigkeit bei Nichtauszug eine konkludente Genehmigung (§ 184 I BGB )durch die dann berechtigte Tochter annehmen. Sie wäre dann Gesamtschuldnerin. Für die Zeit davor kann sie es in keinem Fall aus Vertrag sein,uU aber aus ungerechtfertigter Bereicherung, je nach ihrer Einsichtsfähigkeit (§ 828 III BGB). |
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