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Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Dies ist eine Diskussion zu Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 15.01.2012, 20:20
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Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Hallo,

Person X schließt einen Mietvertrag, beginnend laut Vertrag zum 01.02., mit Vermieter Y ab.

Vereinbart wird die Übergabe der ersten Monatsmiete und der Kaution in Bar bei Vertragsschluss.

Mieter X erhält bei Vertragsschluss (am 10.01) die Schlüssel und darf laut Y bereits renovieren. Zählerstände werden abgelesen und werden den Stadtwerken übergeben, damit Y keine unnötigen Kosten entstehen.

########################
Zur Frage: Auf der Quittung steht "Übergabe von €€€€ für Miete und Betriebskosten im Januar".

Im Vertrag ist der Mietbeginn allerdings mit dem 01.02. festgehalten.

Es handelt sich in diesem hypothetischen Fall um eine volle Monatsmiete, obwohl der Vertragsschluss am 10.01. geschah.

Ist die Miete jetzt für Januar oder Februar??

Vielen Dank!

Edit: Es wurde bei Übergabe / Vertragsschluss höflich gefragt, ob ein Umzug am 25.01. bereits möglich wäre. Es wurde als "Kullanz" gesehen, vorher wird die Wohnung nicht genutzt.

Geändert von theAzzi (15.01.2012 um 21:09 Uhr).
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Alt 16.01.2012, 00:33
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Da die fiktive Nutzung am 10.01. beginnt, kann der fiktive Vermieter wohl ab dem Zeitpunkt Miete und Nebenkosten berechnen. Die kostenfreie Nutzung wäre wohl Vereinbarungssache.
Lediglich aus der quittierten vollen Mietzahlung könnte man schließen, dass diese für den ersten vollen Monat gedacht sei.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 06:41
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Vielen Dank für die Antowrt!

Nehmen wir mal an, X hätte einen langen Tag in einem neuen Job gehabt und hätte das "für Januar" übersehen und ist aufgrund der Summe für die volle Miete davon ausgegangen, dass die Miete erst für Februar gedacht sei. Vor allem, weil er sich mehrfach bedankt hat, dass man bereits zum 25.01. seine Sachen reinstellen dürfe. Er ging möglicherweise von großer Kulanz des Vermieters aus.

Hat X hier überhaupt irgend eine Argumentationsgrundlage? Ist eine volle Miete für eine anteilige Nutzung z.B. rechtens?
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Alt 16.01.2012, 08:11
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Grundsätzlich ist die Miete und die Kaution nicht bei Vertragsabschluss, sondern bei Übernahme der Wohnung fällig.

Eine vorzeitige Nutzung ist mit dem Vermieter eindeutig abzusprechen - besser schriftlich zu vereinbaren.
Das würde bedeuten, dass möglicherweise der neue Mieter ab 10.01. eine vereinbarte Summe für die vorzeitige Nutzung zahlt.

Es ist aber nicht in Ordnung, wenn der Vermieter die vereinbarte Miete ab 01.02. für die Nutzung/Absprache einbehält.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 09:39
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Entweder man klärt das im persönlichen Gespräch oder man macht es so:
Ende Februar die Miete für März überweisen usw. Wenn der Vermieter die Februar-Miete nicht anmahnt, hat sich das erledigt. Nur darauf achten, dass die Miete immer spätestens am Dritten des Folgemonats beim Vermieter ist (3 Tage Bankweg einkalkulieren), da er ansonsten fristlos kündigen könnte. Wenn er anmahnt, dann das persönliche Gespräch suchen. Nach meiner Meinung könnte hier sogar der Aspekt des Betrugs erfüllt sein. Aber erst mal abwarten und Tee trinken. Smiley Mac
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  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 10:22
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Eine vorzeitige Nutzung ist mit dem Vermieter eindeutig abzusprechen - besser schriftlich zu vereinbaren.
Das würde bedeuten, dass möglicherweise der neue Mieter ab 10.01. eine vereinbarte Summe für die vorzeitige Nutzung zahlt.
Herr X hätte in diesem Fall gefragt, ob ein vorzeitiger Einzug zum 25.01. möglich wäre, da eine Wohnung in Stadt A zum 01.02. gekündigt wurde und gleichzeitig ein Apartment in Stadt B bis zum 01.03. für die Übergangszeit gemietet wurde, da nicht gleich alles im Laufe des Umzuges bis zum 01.02. erledigt werden könne.

Der Vermieter Y hätte in diesem Fall angemerkt, dass die Wohnung gerade renoviert wurde und jetzt leer steht, der Mieter Y jetzt ja den Schlüssel hätte und machen könne, was er möchte. Er möge nur am nächsten Werktag die Zählerstände bei den Stadtwerken anmelden und den Vermieter Y kurz bestätigen, dass dieses geschehen sei. Die Heizung würde dann beim Einzug in Betrieb genommen werden. Über eine Anteilige Miete wurde nicht gesprochen.

Herr X befürchtet jetzt nur, dass er mit der Unterzeichnung der "Miete und Betriebskosten für Januar in [Höhe komplette Monatsmiete]€" am 10.01. schriftlich unterzeichnet hat, dass dieser Betrag für die Nutzung im Januar gilt, da ja auch gesagt wurde, man könne "machen was man möchte".

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Es ist aber nicht in Ordnung, wenn der Vermieter die vereinbarte Miete ab 01.02. für die Nutzung/Absprache einbehält.
Auf der Quittung für die bereits in Bar bezahlte, komplette Miete steht "Miete und Betriebskosten für Januar in [Höhe komplette Monatsmiete]€". Hierauf könnte sich der Vermieter im Zweifel doch als "schriftliche Absprache" berufen, oder? Verstehe den zuletzt zitierten Satz offen gestanden auch nicht richtig, glaube ich.

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Ende Februar die Miete für März überweisen usw. Wenn der Vermieter die Februar-Miete nicht anmahnt, hat sich das erledigt. Nur darauf achten, dass die Miete immer spätestens am Dritten des Folgemonats beim Vermieter ist (3 Tage Bankweg einkalkulieren), da er ansonsten fristlos kündigen könnte. Wenn er anmahnt, dann das persönliche Gespräch suchen. Nach meiner Meinung könnte hier sogar der Aspekt des Betrugs erfüllt sein. Aber erst mal abwarten und Tee trinken. Smiley Mac
Was sollte Herr X denn in dem Gespräch sagen, wenn er angemahnt werden würde? Einfach auf Naiv tun, man habe das "Januar" bis Heute (Zeitpunkt der Anmahnung) nicht gesehen und dass eine volle Miete für eine anteilige Nutzung ab 10.01. allgemein nicht rechtens wäre? Daher sei man davon ausgegangen, es sei für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestimmt gewesen?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 12:35
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Zitat:
Auf der Quittung für die bereits in Bar bezahlte, komplette Miete steht "Miete und Betriebskosten für Januar in [Höhe komplette Monatsmiete]€". Hierauf könnte sich der Vermieter im Zweifel doch als "schriftliche Absprache" berufen, oder? Verstehe den zuletzt zitierten Satz offen gestanden auch nicht richtig, glaube ich.
Ja, habe das etwas unsauber ausgedrückt. Ich meine damit, dass die Mietzahlung für Februar nicht einfach für die mögliche Teilzahlung Januar verwendet wird.
Der Betrag, der für den Januar überzahlt wurde, sollte zurückgefordert werden. Ab welchem Tag müsste dann noch zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 12:52
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

vielleicht einfach mal den vermieter anrufen und nachfragen. kann ja sein, dass beide von einer unentgeltlichen nutzung im jan ausgegangen sind und nur die quittung blöd formuliert wurde.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 13:13
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
vielleicht einfach mal den vermieter anrufen und nachfragen. kann ja sein, dass beide von einer unentgeltlichen nutzung im jan ausgegangen sind und nur die quittung blöd formuliert wurde.
... Haste schomma mit einem fiktiven Vermieter telefoniert?
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  #10 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 13:38
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AW: Miete Zahlen vor Beginn des Mietverhältnisses

Zitat:
Zitat von roni_w.
... Haste schomma mit einem fiktiven Vermieter telefoniert?
witzkeks! ich doch nicht! der fiktive mieter wird das ja wohl selber hinkriegen müssen.
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