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Miete weg, keine miete gezahlt was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Miete weg, keine miete gezahlt was nun? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 11:36
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Miete weg, keine miete gezahlt was nun?

Hallo liebe Forengemeinde,

angenommen Mieter A hat seit einem Monat keine Miete gezahlt. Und er ist auch zZ. nicht in Deutschland anwesend.

Er hat eine zwei Zimmer Wohnung bezogen, wobei er nur ein Zimmer angemietet hat und das andere wurde an Person M vermietet. Person M ist aber schon ausgezogen.

Der Vermieter V erreicht den Mieter A nicht. Er will die Wohnung nun weitervermieten, wenn die nächste Miete von A fehlt. Alles wird dann in Form einer fristlosen Kündigung gemacht.

Aber V (Vermieter) hat ein großes Problem. Das angemietete Zimmer des A's ist verschlossen und es befinden sich jetzt noch Sachen im von A im Zimmer...

Was kann der V jetzt tun?
Mieter A soll angeblich sich in Afrika befinden. Nur von dort hat Vermieter V keine Telefonnummer noch Adresse.

Einfach eine fristlose Kündigung per Einschreiben verschicken? Natürlich an die Meldeadresse hier in Deutschland?

Weil Mieter A ist ja verpflichtet seine Post ausm Briefkasten abzuholen. (gem. Zugang etc.)

Und dann mit einem Anwalt oder Polizei das Zimmer öffnen lassen?

Oder geht es auch hier nur über eine Räumungsklage, denn die Wohnung soll wieder als 2 Zimmer Wohnung vermietet werden.

Vermieter V hätte auch schon einen Nachmieter.

Lliebe Grüße

Jessy
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 11:38
V.I.P.
 
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AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun?

Zitat:
Zitat von shera
Oder geht es auch hier nur über eine Räumungsklage, denn die Wohnung soll wieder als 2 Zimmer Wohnung vermietet werden.
Ja, leider geht das nur so! Räumung muss dann auch über den Gerichtsvollzieher erfolgen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 12:08
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AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun?

Hallo schielu,

danke dir für die schnelle Antwort. Wie lange dauert das denn ungefähr, bis eine Räumungsklage ausgeurteilt worden ist? So wie man es immer hört aus Medien fast ein Jahr?

Steht Vermieter V in der Pflicht, erstmal eine Kündigung anzudrohen? Sprich erst eine Mahnung rauszuschicken? Oder ist befugt eine sofortige fristlose Kündigung auszustellen, wenn die zweite Miete fehlt?

Angenommen die fristlose Kündigung wurde verschickt. Sobald sie ja im Zugang ist, ist sie ja wirksam.
Und der Mieter A taucht dann plötzlich im Februar wieder auf. Hat er dann eine Berechtigung, die Wohnung zu bewohnen und muss dann mit seinen Sachen zusammen rausgeklagt werden?

Oder ist man befugt, das Haustürschloss auszutauschen und nur die neue Mieterin beschafft ihm Zugang zur Wohnung?

Ein sehr verstickter Fall.

Liebe Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 20:31
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AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun?

Zitat:
Zitat von shera
Wie lange dauert das denn ungefähr, bis eine Räumungsklage ausgeurteilt worden ist? So wie man es immer hört aus Medien fast ein Jahr?
Ein Räumungsprozess (bzw. deren Vollstreckung) kann sich als sehr kostspielig erweisen.
Der Gerichtsprozess selbst sollte in der Regel kein Jahr andauern, wenn nur die Räumung eingeklagt wurde. Für den Vermieter oftmals unangenehm ist die vom Gericht gewährte Räumungsfrist im Sinne von § 721 ZPO. Diese kann bis zu maximal einem Jahr andauern.

Zitat:
Steht Vermieter V in der Pflicht, erstmal eine Kündigung anzudrohen? Sprich erst eine Mahnung rauszuschicken?
Nein, eine Abmahnung ist bei einer fristlosen Kündigung nicht notwendig. Sie sollte aber schriftlich erfolgen und begründet sein.


Zitat:
Und der Mieter A taucht dann plötzlich im Februar wieder auf. Hat er dann eine Berechtigung, die Wohnung zu bewohnen und muss dann mit seinen Sachen zusammen rausgeklagt werden?
Ja. Ihm wäre es sogar noch möglich für die Unwirksamkeit der Kündigung zu sorgen. Befriedigt der Mieter die Mietforderungen des Vermieters innerhalb einer Schonfrist von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit (d.h. nach Zustellung der Klage an den Vermieter) lebt das Mietverhältnis wieder auf.

Zitat:
Oder ist man befugt, das Haustürschloss auszutauschen
nein

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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