Dies ist eine Diskussion zu Miete weg, keine miete gezahlt was nun? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Miete weg, keine miete gezahlt was nun? angenommen Mieter A hat seit einem Monat keine Miete gezahlt. Und er ist auch zZ. nicht in Deutschland anwesend. Er hat eine zwei Zimmer Wohnung bezogen, wobei er nur ein Zimmer angemietet hat und das andere wurde an Person M vermietet. Person M ist aber schon ausgezogen. Der Vermieter V erreicht den Mieter A nicht. Er will die Wohnung nun weitervermieten, wenn die nächste Miete von A fehlt. Alles wird dann in Form einer fristlosen Kündigung gemacht. Aber V (Vermieter) hat ein großes Problem. Das angemietete Zimmer des A's ist verschlossen und es befinden sich jetzt noch Sachen im von A im Zimmer... Was kann der V jetzt tun? Mieter A soll angeblich sich in Afrika befinden. Nur von dort hat Vermieter V keine Telefonnummer noch Adresse. Einfach eine fristlose Kündigung per Einschreiben verschicken? Natürlich an die Meldeadresse hier in Deutschland? Weil Mieter A ist ja verpflichtet seine Post ausm Briefkasten abzuholen. (gem. Zugang etc.) Und dann mit einem Anwalt oder Polizei das Zimmer öffnen lassen? Oder geht es auch hier nur über eine Räumungsklage, denn die Wohnung soll wieder als 2 Zimmer Wohnung vermietet werden. Vermieter V hätte auch schon einen Nachmieter. Lliebe Grüße ![]() Jessy |
| |||
| AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun? Zitat:
|
| |||
| AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun? Hallo schielu, danke dir für die schnelle Antwort. Wie lange dauert das denn ungefähr, bis eine Räumungsklage ausgeurteilt worden ist? So wie man es immer hört aus Medien fast ein Jahr? Steht Vermieter V in der Pflicht, erstmal eine Kündigung anzudrohen? Sprich erst eine Mahnung rauszuschicken? Oder ist befugt eine sofortige fristlose Kündigung auszustellen, wenn die zweite Miete fehlt? Angenommen die fristlose Kündigung wurde verschickt. Sobald sie ja im Zugang ist, ist sie ja wirksam. Und der Mieter A taucht dann plötzlich im Februar wieder auf. Hat er dann eine Berechtigung, die Wohnung zu bewohnen und muss dann mit seinen Sachen zusammen rausgeklagt werden? Oder ist man befugt, das Haustürschloss auszutauschen und nur die neue Mieterin beschafft ihm Zugang zur Wohnung? Ein sehr verstickter Fall. Liebe Grüße |
| ||||
| AW: Miete weg, keine miete gezahlt was nun? Zitat:
Der Gerichtsprozess selbst sollte in der Regel kein Jahr andauern, wenn nur die Räumung eingeklagt wurde. Für den Vermieter oftmals unangenehm ist die vom Gericht gewährte Räumungsfrist im Sinne von § 721 ZPO. Diese kann bis zu maximal einem Jahr andauern. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Also dann liebe Grüße Siobhan |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Miete unter Vorbehalt gezahlt: Keine Verjährung von Ansprüchen auf Mietminderung | Nachrichten: Mietrecht | 20.01.2010 10:31 |
| Miete nicht gezahlt - Anspruch wie lang? | Mietrecht | 15.03.2009 19:56 |
| Untermiete: Hauptmieter hat die Miete nicht gezahlt | Mietrecht | 31.10.2007 21:04 |
| keine Miete gezahlt = Pfandrecht? | Mietrecht | 11.09.2007 21:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios