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Miete obwohl unbewohnbar?

Dies ist eine Diskussion zu Miete obwohl unbewohnbar? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 23.10.2007, 20:56
Boardneuling
 
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Miete obwohl unbewohnbar?

Hallo!

Vielleicht kann Person_I jemand helfen,

Erstmal zur Situation:


Person_I wohnt zusammen mit seiner Freundin(Person_F) im Obergeschoss des Hauses seines Vaters(Person_V).
Seit mitte letzten Jahres ist Person_I Schüler und seine Freundin, Person_F ist Geringverdiener mit ca. 600 Euro im Monat.
Person_I bezieht Bafög ca.180 "geschenkt" und 360 als Darlehen, zumindest das Geld als Darlehen versuche Person_I soweit es ihm möglich ist zu sparen. Wer weiß schon wie die Berufliche Situation in einem Jahr aussieht!?

Sein Großvater,Person_G liegt nun seit einiger Zeit im Pflegeheim. Da seine Rente nicht ausreicht um die Kosten zu decken, muss er alles "was er zu Geld" machen kann wahrnehmen, dies bekommt er vom Sozialamt auferlegt, denn diese Institution muss die Differenz bis zur Höhe der Pflege"gebühren" übernehmen.

Aufgrund eines Lebenslangen Wohnrechts der Person_G (Person_V hat das Haus quasi übernommen) gehört die Wohnung in der Person_F und Person_I wohnt nach wie vor Ihm (obwohl er vor dem Pflegeheim seit Jahren schon nichtmehr dort wohnt) , d.h. Person_V wird gezwungen eine Miete zu erheben, die Person_ F und Person_I, zahlen muss und vom "Sozialamt geschluckt wird".

Damit könnte Person_I zumindest einigermaßen leben.
ABER die Wohnung ist in einem desolaten Zustand (Undichte Fenster, z.T. Schimmelbildung, Wasserschaden an der Tapete, Verkalkte Wasserleitungen...[]) um nur einige Dinge aufzuzählen.

Ist es Rechtens dass Person_V dazu gezwungen wird eine Wohnung zu Vermieten die sich in einem absolut unzumutbaren Zustand befindet?
Ist das die Deutsche Rechtsauffassung?

Vielleicht hat ja jemand nen Tip was Person_I dagegen tun kann, sofern überhaupt eine Chance besteht..

Vielen Dank im Vorraus

Gruß

ein Ratsuchender

Geändert von ratSuchender84 (24.10.2007 um 12:54 Uhr).
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Alt 24.10.2007, 13:38
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Ob die Wohnung tatsächlich unbewohnbar ist oder ob lediglich mehrere Mängel vorliegen . müßte geklärt werden. Mir erscheint zweiteres der Fall zu sein.
Warum tut Person V denn nichts an Verbesserungen am Haus?
Und wäre ein Zimmer im Studentenwohnheim denn nicht eine, später auch günstigere, Alternative? Auch eine ohne Schimmel etc.?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 15:16
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Erstmal Danke für das schnelle Feedback!

Die ganze Situation ist ziemlich verstrickt. Durch die Trennung zwischen Person_M und Person_V
fehlt quasi die hälfte des Einkommens was dazu führt das Person_V das Geld fehlt um für die Kosten aufzukommen.

Und abgesehen davon müsste Person_I doch eigentlich Ansprüche gegenüber Person_G stellen können?!Immerhin ist das ja auch der (vom Sozialamt) festgelegte Vermieter. Doch genau diese Institution möchte dieses eben nicht, damit weiterhin die Konten von Person_V leergeräumt werden können.


Studentenheim kann auch keine Alternative sein, da das Haus von Person_V langfristig alleine nicht haltbar ist und Person_I das Haus übernehmen möchte sofern die Job-Planung so hin haut. Die Chancen für Techniker stehen momentan ja sehr gut.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 12:48
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

ratsuchender84 schrieb:
"Und abgesehen davon müsste Person_I doch eigentlich Ansprüche gegenüber Person_G stellen können?!Immerhin ist das ja auch der (vom Sozialamt) festgelegte Vermieter"

Moment mal. Das stimmt nun aber mit den Infos aus dem Erstbeitrag nicht mehr überein.
Person V wurde als Eigentümer dargestellt, Person G mit Wohnrecht.
Warum dann Ansprüche an Person G stellen wollen, die überhaupt kein Mieter sein kann und wird?
Und weshalb Ansprüche an einen alten Mann im Pflegeheim im stellen, der sowieso nichts mehr hat?
Klingt doch sehr absurd, die ganze Angelegenheit.
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Alt 25.10.2007, 12:55
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

vico,

mit ein bisschen Polemik... Die SGBs sind eben so

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 25.10.2007, 13:01
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Sorry, Fehlerteufel: Person G kann natürlich kein V e r m i e t e r sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 15:00
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Nein nein du verstehst das falsch, alle Personen verstehen sich untereinander super und wollen nur das beste rausholen.
Das Geld auf dem Konto von G ist sowieso weg, dadurch dass das Sozialamt jeden Monat einen hohen Betrag für das Pflegeheim abhebt.

Es geht jetzt darum das Geld zu "retten". Und zwar so dass das Geld nicht vom Amt geschluckt wird, sondern in Maßnahmen investiert wird die die Wohnung wieder bewohnbar machen.

Einerseits verlangt das Sozialamt das ein Mietvertrag aufgesetzt werden muss und andererseits verweigert es, daß der Vermieter seinen Pflichten nachkommen darf und die Wohnung in einen vermietfähigen Zustand bringt.

Entweder alles oder nichts, da sind sich alle Personen einig.

Die zweite Sache ist, das Person_V bis jetzt immer Geld von Person_I bezogen hat, damit die Kosten für das Haus gedeckt werden können. Nur durch diesen "Wohnrechtswisch" der vor Jahren mal unterschrieben worden ist und niemanden mehr interessiert(ausser natürlich das Sozialamt) wird Person_I gezwungen das dringend benötigte Geld an Person_G zu überweisen statt an Person_V.
Person_G hat doch auch nichts vom Geld, denn es wird ja nach und nach aufgebraucht, bis ein geringer Teil für ne Pappkiste übrig bleibt. Denn für eine vernünftige Beerdigung kann dieser Mindestsatz wohl kaum reichen, aber das nur am Rande.

Keine Sorge das ist keine "Dreckschlacht" einer zerstrittenen Famile, sondern ein Versuch das Haus zu halten.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 15:25
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Zitat:
Zitat von ratSuchender84
Nein nein du verstehst das falsch, alle Personen verstehen sich untereinander super und wollen nur das beste rausholen.
? Wie Rausholen? Was hat man denn vorher Reingetan?

Zitat:
Zitat von ratSuchender84
Das Geld auf dem Konto von G ist sowieso weg, dadurch dass das Sozialamt jeden Monat einen hohen Betrag für das Pflegeheim abhebt.
Einspruch: G ist ja nicht vom Sozialamt in Heim gebracht worden. Ein Pflegeheim kostet nun mal Geld! Und ich zumindest finde es richtig, dass bevor die Allgemeinheit dafür aufkommt, G soweit wie möglich selbst dazu beiträgt. Wenn er ein Wohnrecht hat, muss er dieses Recht zunächst zu Geld machen.

Zitat:
Zitat von ratSuchender84
Es geht jetzt darum das Geld zu "retten". Und zwar so dass das Geld nicht vom Amt geschluckt wird, sondern in Maßnahmen investiert wird die die Wohnung wieder bewohnbar machen.
Wenn G in der Wohnung wohnen würde, müsste er ja wegen des Wohnrechts ja auch keinen Cent Zahlen. Ausserdem könnten I+F dann nicht in der Wohnung wohnen und müssten Ihr Geld für die Miete Ihrer Anderen Woh nung ausgeben. Wo also ist der (finanzielle) Unterschie zu jetzt?

Zitat:
Zitat von ratSuchender84
Einerseits verlangt das Sozialamt das ein Mietvertrag aufgesetzt werden muss und andererseits verweigert es, daß der Vermieter seinen Pflichten nachkommen darf und die Wohnung in einen vermietfähigen Zustand bringt.
Das Amt kann nur verlangen, dass die Wonung zu einem marktüblichen Preis vermietet wird. Siehe z.B. Mietpiegel. Einen Vermieter im klassischen Sinne gibt es wegen des sowieso kostenlosen Wohnrechts gar nicht, also kann er auch nicht an einer Instandsetzung gehindert werden.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #9 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 16:50
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Also der Reihe nach.
Wenn sich das Sozialamt auf einen Vertrag beruft der irgendwann vor über 10 Jahren mal unterschrieben worden ist und seitdem NIE seine Anwendung gefunden hat weils schlichtweg keinen interessiert hat finde ich das genauso ungerecht wie du es (nachvollziehbarer Weise) gerecht findest das nicht die Allgemeinheit damit belastet werden sollte. Es handelt sich hierbei um ein Stückchen Papier, nicht mehr und nicht weniger, hiermit macht das SA auch von deren Recht gebrauch und nichts anderes habe ich vor.

Aber es geht ja um Recht und nicht um Ge-recht-igkeit. Und wenn ich daher danach frage welche Rechte ich habe um sie danach einzufordern ist das doch legitim oder nicht?

----
nur nebenbei..
-habs gestrichen wir müssten uns mal zusammensetzen was gerecht ist und was nicht
----

Wenn G in der Wohnung wohnen würde, müsste er ja wegen des Wohnrechts ja auch keinen Cent Zahlen.
-Bei Pflegestufe 3 wohnt man nichtmehr allein zuhause

Ausserdem könnten I+F dann nicht in der Wohnung wohnen und müssten Ihr Geld für die Miete Ihrer Anderen Woh nung ausgeben. Wo also ist der (finanzielle) Unterschie zu jetzt?
-Der Unterschied ist das allen das Wasser bis zum Hals steht weil das Geld nichtmehr bei V ankommt.


Das Amt kann nur verlangen, dass die Wonung zu einem marktüblichen Preis vermietet wird. Siehe z.B. Mietpiegel.
-Aber dann müssten die ganzen Mängel doch mit einfließen und das tun sie halt nicht.

Einen Vermieter im klassischen Sinne gibt es wegen des sowieso kostenlosen Wohnrechts gar nicht, also kann er auch nicht an einer Instandsetzung gehindert werden.
-Wir haben ja einen Vertrag unterschrieben, damit ist es für mich ein Vermieter oder seh ich das falsch?

Gruß

ratsuchender
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  #10 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 17:24
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AW: Miete obwohl unbewohnbar?

Fakt ist, wie juletill schon richtig schrieb, dass das Sozialamt sich erst einmal das Geld für das Pflegeheim holt und muss. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Alternativ kann man den Großvater nach Hause holen und rund um die Uhr von Pflegekräften pflegen lassen, wenn die Angehörigen das nicht tun können. Niemand kann etwas dafür dass es V und I und sonstwem finanziell so schlecht geht, schon gar nicht das Sozialamt, welches ja schon für die Pflege eintritt, wenn G und V zusammen diese nicht zahlen können.
Person I möchte nun auch noch das Haus auf Vordermann gebracht haben. Zu Lasten des Sozialamts und anstatt der Pflegekosten? Ich kann I nur raten schnell Geld zu verdienen oder selbst Hand anlegen. Oder das Haus zu verkaufen.
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