Dies ist eine Diskussion zu Miete nicht gezahlt - zweiter Hauptmieter soll zahlen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Miete nicht gezahlt - zweiter Hauptmieter soll zahlen Nun bietet A an, einen Schrieb für den Vermieter aufzusetzen in dem stehen soll, dass B nicht in "die Verantwortung gezogen werden kann". Hätte das Schreiben irgendeinen Wert? Zählt, dass B nicht mehr in der Wohnung gelebt hatte (nachweislich), um die Mietforderung abzulehnen (obwohl B noch als ein Hauptmieter im Mietvertrag stand)? Vielen Dank |
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| AW: Miete nicht gezahlt - zweiter Hauptmieter soll zahlen Nein. Dieser Schrieb zählt nichts und der Auszug nutzt nichts. Wenn beide Personen als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, dann sind sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Vermieter auf beide Schuldner in vollem Umfang zugreifen kann bis zu einem Gesamtwert von 100% der Schulden. Die Figur der Gesamtschuld dient gerade der Absicherung des Gläubigers, der dann, falls ein Schuldner ausfällt, auf den anderen zugreifen kann. Da können die Schuldner nicht einfach hingehen und sagen "ne, du kannst du auf einen von uns zugreifen". Vor allem dann wenn einer von beiden Schuldnern nicht zahlungsfähig ist, könnte man sich der Zahlungsverpflichtung dann gänzlich entziehen. Schuldnerwechsel oder Schuldneraustritt können nur einvernehmlich beschlossen werden. |
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