Dies ist eine Diskussion zu Miete einbehalten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Miete einbehalten Mal angenommen, ein Bewohner B einer WG zieht aus, um ins Ausland zu gehen. Ein anderer Bewohner X derselben WG hat noch ein paar Schulden bei ihm, die aber nicht der Miethöhe entsprechen, sondern geringer sind. B hat an Vermieter V immer die Miete im Gesamten überwiesen. Darf B die Miete von X einbehalten, die auf einem Kontoauszug eindeutig als Miete angegeben ist? Wie ist bei diesem fiktiven Fall die Rechtslage? |
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| AW: Miete einbehalten Wenn X die gesamte Miete an B überwiesen hat, so ist diese auch komplett an den Vermieter zu entrichten. Anderweitige Schulden die X noch bei B hat, haben mit dem Mietzins nichts zu tun. Aus dem Beitrag geht allerdings nicht hervor um welche Art von Schulden es sich handelt. Wenn es sich nicht um Mietschulden handelt, so kann B diese nicht mit der Miete verrechnen. Er muss sich anderweitig um deren Begleichung bemühen. |
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| AW: Miete einbehalten keine mietschulden. dann danke ich mal. |
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| AW: Miete einbehalten Zitat:
1. X und B sind Hauptmieter einer Wohnung 2. X hat seinen Mietanteil dem B überwiesen 3. B hat die Gesamtmiete dem VM überwiesen 4. Da X bei B Schulden hat, hat B die Schulden von der Überweisung der Miete an den VM abgezogen Richtig?
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Miete einbehalten Mangels eines besonderen Treueverhältnisses zwischen X und B sowie wegen des Fehlens einer Vereinbarung, daß eine Aufrechnung der Zahlungen von X mit eigenen Ansprüchen von B ausgeschlossen sei, dürfte ein Aufrechnungsverbot nicht bestehen. Auch ist X nicht schutzbedürftig, um ein Aufrechnungsverbot zu begründen, hat er doch die Möglichkeit seinen Mietanteil unmittelbar dem V zu überweisen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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