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Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Miete durch Kaution nachträglich zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 19.08.2007, 22:02
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Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Hallo! Bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich sehr dringend Rat brauche und hoffe Ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen....

Also dann leg ich mal los:

Mieter M hat aufgrund dessen, da er aus seinem Arbeitsverhältnis, das erst kurz bestand und wieder gekündigt wurde, keinen Lohn erhalten, unrechtens(aber andere Geschichte).
Deshalb konnte er für Juli keine Miete zahlen.
Mieter M hat Vermieter V davon unterrichtet und eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
Mieter M hat von Vermieter V keine Antwort erhalten.
Mieter M hat ausserdem Vermieter V davon unterrichtet, das erhebliche Mängel an der Wohnung und auch weiteres zu beseitigen sind. Ansonsten würde Mieter M die Miete für August kürzen.
Auch darauf hat Vermieter V nicht geantwortet.

Dann bekam M und alle anderen Mieter des Hauses ein Schreiben der Wasserwerke, dass V die Abschläge für das Wasser seit Januar 07 nicht mehr gezahlt hätte und wenn V bis zum ..... den Betrag von .... nicht zahlen würde, die Wasserwerke M und allen anderen Mietern des Hauses das Wasser einstellen würde.
Ausserdem hat der Hausmeister gekündigt (was er Mieter N erzählt hat) da er schon seit 6 Monaten kein Geld erhalten hat, von V.

Somit ist M aufgebracht und schreibt V, dass er Miete Juli nicht abbezahlt, sondern V diese Miete einfach von der Kaution abziehen soll und mindert die Miete für August, da die Mängel nach mehrern Hinweisen, nicht behoben wurden.
Desweiteren räumt sich M das Recht ein fristlos zu kündigen, V das Geld für das Wasser offensichtlich veruntreut hat und sich nicht um die Missstände kümmert.

V möchte nun eine monatliche Rate für die fehlende Miete und sagt dass man dies nicht von der Kaution abziehen könne und sagt dass er weder mit der fristlosen Kündigung einverstanden ist, da er ja doch noch rechtzeitig das Wasser abbezahlt habe und gibt aber keine Auskunft darüber warum er nicht regelmässig an die Wasserwerke gezahlt hat.

M kann momentan aber keine Raten zahlen, da er nun Harz 4 bezieht und Schulden hat und somit kaum Geld übrig, weshalb er darauf besteht dass man die fehlende Monatsmiete von der hinterlegten Kaution abzieht.
Doch V sagt das geht nicht und V sagt auch dass er das gekürzte Geld für August zurück möchte, da dies angeblich nicht hätte gekürzt werden können. Was aber eine Lüge ist!!

Sooo, jetzt bin ich mit meinem Roman erst mal fertig. Sry dass es so lang wurde, aber habe es so gut wie möglich abgekürzt....

Danke für alle Antworten, ist echt dringend!!

Geht das mit der Kaution echt net??
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Alt 20.08.2007, 11:25
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Zitat:
Zitat von Mary666
Geht das mit der Kaution echt net??
M hat keinen Anspruch, das fehlender Mietzins mit der Kaution verrechnet wird.
Gleichwohl kann der V allerdings fehlenden Mietzins aus der Kaution befriedigen, wobei der V dann sehr wohl aber den Anspruch hat, das der Kautionsbetrag wieder aufgefüllt wird.
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Alt 20.08.2007, 12:09
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Aha, ok. Danke schon mal für diese Antwort. Das heisst also, M kann nicht darauf bestehen, den fälligen Mietbetrag mit der Kaution zu decken.
Und hat M das Recht trotzdem fristlos zu kündigen und die Miete weiterhin zu kürzen, wenn V die Mängel nicht behebt?
LG
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 12:26
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Zitat:
Zitat von Mary666
Aha, ok. Danke schon mal für diese Antwort. Das heisst also, M kann nicht darauf bestehen, den fälligen Mietbetrag mit der Kaution zu decken.
Richtig.
Zitat:
Zitat von Mary666
Und hat M das Recht trotzdem fristlos zu kündigen und die Miete weiterhin zu kürzen, wenn V die Mängel nicht behebt?
Das Recht der Kürzung des Mietzins ergibt sich aus § 536 BGB und kann, je nach Beeinträchtigungsgrad bis zu 100% betragen.
In Anlehnung an eine Mietminderungstabelle können Anhaltswerte für die Höhe der Minderung gefunden werden.
Voraussetzung ist, das der VM von dem Mangel Kenntnis hat und diesen in angemessener Frist nicht beseitigt.
Ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 BGB I wäre denkbar, wenn die hier genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die lt. MV garantierte, aber dann nicht gelieferte Kaltwasserversorgung wäre sicher ein wichtiger Grund. Andere, eher unerhebliche Mängel sicher nicht. Hier muß im Einzelfall entschieden werden.
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Alt 20.08.2007, 14:24
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen!
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Alt 20.08.2007, 14:44
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Was mich aber doch wundert ist, das manche fiktive Menschen in fiktiven Fällen glauben, die Miete die sie gar nicht zahlen, auch noch kürzen zu können.

Das nenn ich mal Anspruchshaltung!
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Alt 20.08.2007, 14:52
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AW: Miete durch Kaution nachträglich zahlen?

Dann sollte man sich den Post mal vorher genauer durchlesen, denn dann hätte man durchaus feststellen können, dass es sich für die Mietkürzung um Miete August und weiter handelt, die sehr wohl bezahlt wird/werden.....
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