Dies ist eine Diskussion zu Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ein Mieter bezieht eine Wohnung mit Gasetagenheizung. Innerhalb einer Woche verbrauchte er bei normalem Heizverhalten z.B. 200m³, sprich 20.000kwh, das entspricht ca. 130. Der hohe Verbrauch resultiert daher, weil der Vermieter die Gastherme komplett ausgeschaltet hatte, vielleicht aus Mangel an Wissen, in den kältesten Wochen des Jahres. Es handelt sich dabei zusätzlich um Erstbezug nach Sanierung/Modernisierung. Der Mieter musste somit die komplette Wohnung aufheizen, sprich Räume und Wände um eine gewisse Temperatur zu halten. Als Mieter ist man dazu verpflichtet die Wohnung richtig zu lüften, richtig zu beheizen und eine Mindesttemperatur zu halten. Inwieweit kann man als Mieter jetzt Anspruch auf eine Rückerstattung des Geldes/Verbrauch geltend machen? |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Zitat:
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Ja, der Mieter ist erst Ende Januar eingezogen. Nach der extremen Kälte. Die Gasthermen verfügen über eine Frostschutzfunktion, die die Wohnung bei einer bestimmten Temperatur halten. Die Therme wurde jedoch ganz ausgeschaltet um Gas und Strom zu sparen, was der Mieter jetzt begradigen musste. Er hat dadurch dann erst die Therme anschalten können und da die Wohnung komplett ausgekühlt war, musste er diese erst auf eine gewisse Temperatur bringen, damit sich der Gasverbrauch pro Tag senkt. Inzwischen hat der Mieter auch einen geringen verbrauch. Es handelt sich quasi nur um die m³ Gas, die der Mieter aufbringen musste um die Wohnung auf eine Temperatur von 17°C zu bekommen, sprich die 200m³. Kann der Mieter diese Anfrage beim Vermieter stellen? |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Als Beispiel: Die Übergabe fand am 8.1. statt mit folgendem Verbrauch: 6.000m³ Der Einzug fand am 24.1. statt. Die Therme wurde am 16.1. eingeschaltet um die Räume auf angenommen 17°C zu beheizen. Zwischendurch ging diese mal kaputt, so dass ein Hausmeister kommen musste. Seit dem 23.1. heizt der Mieter nun auf 19°C am Tag und 17°C bei Nacht. Als der Mieter am 2.2. seinen Gasverbrauch anschauen wollte zeigte die Uhr 6.212m³ an. Das ist die benötige Menge um die Räume und Wände aufzuheizen. Seit dem 2.2. wurde der Verbrauch vom Mieter jeden Abend überprüft und liegt jeden Tag unter 10m³. Der Mieter hat sich erkundigt und weiß, das er nun im normalen Rahmen liegt. |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Nein, der Mieter hat keinen Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter! |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Da es sich hier um einen Erstbezug nach Sanierung handelt, so hat dies doch der Mieter letztendlich gewusst, dass er hier zunächst aufheizen muss. Solange der Vermieter hier nicht fahrlässig gehandelt hat und Leitungen eingefroren sind, so reicht bei Leerstand die Frostwächterstellung. Der Mieter zahlt seine Heizkosten ab Einzug. Es ist nun mal sein Pech, dass sein Einzug in die extreme Kälteperiode fiel. Der Vermieter ist auf jeden Fall nicht verpflichtet dem Mieter zum Einzug auf seine Kosten eine kuschelig warme Wohnung zu übergeben. Zu bedenken ist, dass 200 qm zu beheizen sind und das aufgrund der Fläche bei Frosttemperaturen für den Mieter nie billig sein wird. |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Aber der Vermieter schreibt ja auch vor, das eine Mindesttemperatur in den Räumen vorherrschen muss. Gibt Anleitungen zum richtigen lüften und heizen mit. Worin liegt die Begründung, das der Vermieter das nicht muss? |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Die Sanierung liegt schon eine Weile zurück, die Wohnung stand ewig leer und die Sanierung wurde von dem ehemaligen Besitzer des Wohnhauses gemacht. Die Frostwächterstellung wurde nicht aktiviert, die Therme wurde komplett ausgestellt, sowie alle Heizkörper. Die Wohnung hat 100m2, der Mieter hatte 200 Kubikmeter gebraucht um überhaupt Wärme in die Wohnung zu bekommen. Das der Mieter wahrscheinlich einen hohen Verbrauch hat, darüber war er sich bewusst. Nur das er 200Kubikmeter in die Wände investiert hat nicht. |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Sprich in 7 Tagen die 200 Kubikmeter verbrauchte. Im Durchschnitt verbraucht ein Mieter mit ähnlichen Wohnung innerhalb 7 Tagen nur 70 Kubikmeter. |
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| AW: Mietausgleich, zu hoher Gasverbrauch Zitat:
So lange die Wohnung bewohnt ist, muss eine Mindesttemperatur vorhanden sein! Im Leerstand muss das nicht der Fall sein, da dann keine Feuchtigkeitsbelastung durch Menschen und ihr Tun (Duschen, Kochen, Atmen, Waschen, Pflanzen etc.) in der Wohnung vorhanden ist. Heizt ein Mieter nur sporadisch oder kaum und wohnt weiterhin in der Wohnung, so können Schimmelprobleme auftreten. |
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