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Maklerprovision zurück fordern

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision zurück fordern innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Tiger63

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 09:38
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Maklerprovision zurück fordern

Guten Morgen.

Folgendes Szenario:

Familie A hat im Internet eine Wohnung gefunden und es wurde ausgeschrieben, dass eine Provision bei Mietvertragsabschluss fällig wird. Bei dem Besichtigungstermin wurde Familie A durch Vermittlungsperson B versichert, dass die Betriebskosten-, Heizkostenpauschalen völlig Ok sind und ausreichen, das die Dehnungsfuge (Dehnungsfuge, einmal quer durch den Flur und einmal quer durchs Arbeitszimmer) vor dem Einzug fertig gemacht wird und letztens noch darauf hinwies, wo überall Antennensteckdosen vorhanden sind.

Nach Rücksprache mit Vormieter X und Nachbar Y, passen die Vorrauszahlung überhaupt nicht und es muss mit einer Nachzahlung von min. 400 € gerechnet werden. Die Dehnungsfuge ist 4 Wochen nach dem Einzug immer noch nicht fertig gemacht und die Anschlüsse der Antennensteckdosen sind ganz wo anders.
Also fazit: Die nette Vermittlungsperson B hat die Familie A alles schön geredet und nichts davon entspricht der Wahrheit.
Nebenbei kommt noch Lärm in der Nacht zwischen halb 4 und 6 hinzu, welcher ebenfalls nicht erwähnt wurde.

Die Frage die sich daraus nun ergibt:
Bestehen Möglichkeiten was gegen die Vermittlungsperson B zu machen, bzw. kann man sein Geld wieder einfordern? Bekommt man rechtlich irgendetwas durch?

Dankeschön im vorraus.


MfG Teilnehmer
__________________
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe.

Geändert von Teilnehmer321 (19.09.2011 um 11:03 Uhr). Grund: Nun dürften alle Fehler versschwunden sein.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 09:41
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AW: Maklerprovision zurück fordern

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Gruß
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 10:59
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Ihre Beitrag entspricht immer noch nicht den Forenregeln.
Sie wollen eine persönliche Rechtsberatung - die ist hier aber nicht möglich.

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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:02
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Das meinte Ron-Wide.....

Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
Bekomme ich...
Ron-Wide likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:21
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Da ist nichts zu machen! Der Makler gibt das weiter, was ihm der Vermieter gesagt hat. Hier hätte sich der Mieter selber vorher "schlau machen" müssen!
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Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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Alt 19.09.2011, 11:25
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Da ist nichts zu machen! Der Makler gibt das weiter, was ihm der Vermieter gesagt hat. Hier hätte sich der Mieter selber vorher "schlau machen" müssen!
Der Vermieter wusste von dem allerdings nichts.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:47
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Das dürfte insgesamt schwierig werden.

Dehnungsfugen und Antennenanschlußdosen: es gab offenbar einen Vormieter. Wieso war da Handlungsbedarf bei Dehnungsfugen? Sollten die Antennenanschlußdosen verlegt werden?

Heizkosten: sind in hohem Maße vom eigenen Heizverhalten abhängig. Nachzahlung von EUR 400,00 sagt im Prinzip gar nichts aus (Größe der Wohnung, Anzahl Bewohner etc.)

Frühmorgendlicher Lärm: muss der Vermittler nicht gewusst haben. Woher stammt der Lärm denn? Lagetypisch?
__________________
Gruß
Klaus
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 12:00
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AW: Maklerprovision zurück fordern

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Das dürfte insgesamt schwierig werden.

Dehnungsfugen und Antennenanschlußdosen: es gab offenbar einen Vormieter. Wieso war da Handlungsbedarf bei Dehnungsfugen? Sollten die Antennenanschlußdosen verlegt werden?

Heizkosten: sind in hohem Maße vom eigenen Heizverhalten abhängig. Nachzahlung von EUR 400,00 sagt im Prinzip gar nichts aus (Größe der Wohnung, Anzahl Bewohner etc.)

Frühmorgendlicher Lärm: muss der Vermittler nicht gewusst haben. Woher stammt der Lärm denn? Lagetypisch?
Es sind, aufgrund das die Fugen ganz normal arbeiten, Risse entstanden die das Bild der Wohnung nicht schöner machen. Der Vormieter hatte den Fernseher auf der rechten Seite stehen, und es wurde gesagt, dass hinter dem TV sowie auf der gegenüberliegenden Seite hinter der Couch welche vorhanden sind. Die Aussage war falsch, denn es ist nur eine vorhanden.

Nebenkosten, ok, muss man abwarten was dabei rumkommt...
Bzgl. des Lärms: Anlieferung durch einen Bäcker und ein China-Restaurant. Bewusst war es einem ja das dadurch Lärm entsteht, kann man auch mit leben, nur nicht früh morgens.

mfg
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falschaussage, geld, makler, maklerprovision, provision

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