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Maklerprovision fällig, wenn Makler mit Eigentümer/Vermieter verwandt?

Dies ist eine Diskussion zu Maklerprovision fällig, wenn Makler mit Eigentümer/Vermieter verwandt? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:36
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Maklerprovision fällig, wenn Makler mit Eigentümer/Vermieter verwandt?

Folgendes Szenario:

Mieter besichtigt nach einem Exposé zusammen mit dem Makler das Mietobjekt. Dabei stellt sich bei der Frage, wer denn der Vermieter resp. Eigentümer sei, heraus, dass der Vermieter/Eigentümer mit dem Makler eng verwandt ist: Sohn ist Eigentümer, Vater ist Makler.

Besteht in solch einem Fall Anspruch auf eine Maklerprovision?
Wichtige Information: Der fiktive Fall spielt sich in Deutschland ab (in Österreich scheint ja nach §6 Maklergesetz eine Provision in solch einem Fall hinfällig zu sein). Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Gibt es dazu ein geschriebenes Gesetz oder ein eindeutiges BGH-Urteil?

Danke!
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Alt 22.02.2008, 09:08
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AW: Maklerprovision fällig, wenn Makler mit Eigentümer/Vermieter verwandt?

Fundstellen sind die §§ 652-654 BGB.

Verflechtung

Bereits dem Gesetz ist zu entnehmen, dass der Makler als Dritter zwischen den Parteien steht, der entweder den Nachweis erbringt oder zwischen den Vertragsparteien vermittelt. Ist der Makler mit einer Partei des Vertrages wirtschaftlich identisch, so kann er weder nachweisen noch vermitteln, weil er dann nicht zu einer selbständigen unabhängigen Willensbildung in der Lage ist. Die Verflechtung kann entstehen durch familiäre, gesellschaftsrechtliche oder anderweitige Verbindung. Es gilt schlicht, Interessenkollisionen zu vermeiden. ...


für weitere Ausführungen siehe: http://www.finanztip.de/recht/immobi...trag.htm#kap06
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 09:01
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Makler verwandt mit Eigentümer

Oho, das wüßte ich gern näher, möglichst mit Musterurteilen:

Daß keiner sein Eigentum vermakeln darf, ist klar, aber darf z.B. nicht der Sohn mit eigener Firma Wohnungen des Vaters vermakeln?

Auf welcher Basis wären ggf. gezahlte Provisionen rückforderbar?
Gibt es Verjährungsfristen?

Bitte sichere Quellen, kein "sollte"...
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 11:50
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AW: Maklerprovision fällig, wenn Makler mit Eigentümer/Vermieter verwandt?

Eine Verflechtung liegt vor, wenn der Makler mit der anderen Partei des Hauptvertrages in einer Beziehung steht, auf Grund derer er sich, unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten Interessenskonflikts (hier Eltern-Kind-Beziehung) im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist (BGH 112, 240; 138 170).

Dies ist auf Grund der Eltern-Kind-Beziehung in Deinem Fall anzunehmen.

Aus dem Bestehen eines nicht gestörten engen Verwandtschaftsverhältnisses wird man auf eine enge wirtschaftliche Bindungen schließen können (z.B. Eltern-Kinder; Geschwister) (Münchener Kommentar zum BGB; 4. Aufl. 2005; § 652 Rz. 127).

Eine provisionsschädliche Interessenkollision soll dann ausgeschlossen sein, wenn das Verwandtschaftsverhältnis dem Dritten gegenüber offen gelegt wurde (OLG Hamm MDR 2000, 635).

Dies ist in Deinem Fall allerdings vor Abschluss des Mietvertrages geschehen.
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