
18.11.2008, 15:41
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Maklerprovision Zitat: |
Zitat von Igelchen5 Mal angenommen Herr M trifft sich mit Makler und Vermieter und unterschreibt den Mietvertrag. Der Mietvertrag ist allerdings noch mit Fehlern behaftet und einzelne Seiten werden noch ausgebessert und der Vermieter möchte noch einen eine Bürgschaft haben solange behält der Makler den Mietvertrag ein und will sich mit Herrn M noch einmal treffen zur Übergabe der fehlenden Unterlage und zum Austausch des Mietvertrages. Jetzt kann Herr M allerdings die Bürgschaft nicht liefern und sagt er kann dadurch den Mietvertrag nicht antreten obwohl schon unterschrieben ist. Nun die Frage kann der Makler die Provision trotzdem einfordern ?? | Der Mietvertrag unterliegt einer aufschiebenden Bedingung. Wenn die Bedingung nicht erfüllt wird und er deswegen nicht zustande kommt, hat der Makler keinen Anspruch! |