Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Maklergebühren ohne Vertrag oä

Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren ohne Vertrag oä innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2005, 15:51
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Maklergebühren ohne Vertrag oä

Hallo...

Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. Ich habe mit einem Freund zusammen eine Wohnung über einen Makler gemietet. Der Mietvertrag ist Unterschrieben und wir sind für den Umzug bereit.

Jetzt fordert der Markler eine Provision in höhe von 2 Monatsmieten 16%Mwst. Ist dieses rechtens?
Wir wurden nie über eine Provision aufgeklärt noch ist diese Summe Erwähnt wurden. Im Mietvertrag steht davon auch nichts.

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

MFG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2005, 16:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 6.997
99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)99% positive Bewertungen (6997 Beiträge, 439 Bewertungen)  
AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä

Der Mietvertrag ist hierfür irrelevant. Es kommt auf den Vertrag an, den Du mit dem Makler abgeschlossen hast. Der muss irgendwo vorliegen, oder?

Eine Provision in dieser Höhe ist i.Ü. nichts Außergewöhnliches.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2005, 17:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä

Indem Ihr Euch an den Makler gewandt habt und entweder ganz allgemein um die Vermittlung einer Wohnung ersucht habt oder aufgrund einer konkreten Anzeige Kontakt mit dem Makler aufgenommen habt, ist zwischen Euch und dem Makler ein sog. Mäklervertrag zustande gekommen. Einer besonderen Form, insb. der Schriftform bedarf es für den Mäklervertrag nicht! Es reicht aus, dass Ihr Euch als Interessenten an den Makler gewandt habt.

Hinsichtlich der Provion ist § 653 BGB anzuwenden. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift gilt ein Mäklerlohn als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Falls die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen (§ 653 Abs. 2 BGB).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2005, 18:40
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 233
Keine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä

Für die Annahme eines stillschweigenden Vertagsschlusses reicht mir der Sachverhalt nicht - erzähl uns mal ein bisschen, wie in diesem fiktiven Fall die Gespräche mit dem Makler aussahen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.08.2005, 01:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kkias hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä

Also....,

Erstmal haben wir uns im Internet auf Wohnungssuche begeben. Als wir dann diese Wohung fanden, nahmn wir Kontakt zu dem Makler auf und machten einen besichtigunstermin aus.
Die Besichtigung lief ganz normal, wir trafen uns an der Wohnung und er zeigte uns alles und erzählte uns von den Kosten (Miete, Heizung Nebenkosten und Kaution) es war nie von der Provision die Sprache. Danach haben wir uns noch andere Wohnungen(andere Makler) angeschaut wo immer auf die Provision hingewiesen wurde. Wir entschlossen uns am Ende des Tages die besagte Wohnung zu nehmen. Wir trafen uns erneut mit dem Makler und Unterschrieben den Mietvertrag. wieder kein wort von einer Provision. Jetzt bekamen wir vor unserem Urlaub die Rechnung (2 Monatsmieten +16%). Wir wollten uns darum nach dem Urlaub kümmern. Und während des Urlaubs flatterte uns ein Brief von ihm ins Haus das wir innerhalb der nächsten Woche zu bezahlen haben sonst schaltet er seinen Anwalt ein. (sehr komisch ohne Mahnung oder Zahlungsauffofrderung).

MFG
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kaution ohne Vertrag Mietrecht 02.03.2009 01:20
Nebenkostenrechnung ohne Vertrag Mietrecht 26.09.2008 18:22
Kündigungsfrist befristeter Vertrag bzw. ohne neuen Vertrag Arbeitsrecht 02.08.2007 00:03
Pferdekauf ohne Vertrag Tierrecht 18.03.2006 19:49
Maklergebühren ohne Tätigkeit fällig? Immobilienrecht 10.08.2005 09:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN