Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühren ohne Vertrag oä innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. Ich habe mit einem Freund zusammen eine Wohnung über einen Makler gemietet. Der Mietvertrag ist Unterschrieben und wir sind für den Umzug bereit. Jetzt fordert der Markler eine Provision in höhe von 2 Monatsmieten 16%Mwst. Ist dieses rechtens? Wir wurden nie über eine Provision aufgeklärt noch ist diese Summe Erwähnt wurden. Im Mietvertrag steht davon auch nichts. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen. MFG |
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| AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä Der Mietvertrag ist hierfür irrelevant. Es kommt auf den Vertrag an, den Du mit dem Makler abgeschlossen hast. Der muss irgendwo vorliegen, oder? Eine Provision in dieser Höhe ist i.Ü. nichts Außergewöhnliches.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä Indem Ihr Euch an den Makler gewandt habt und entweder ganz allgemein um die Vermittlung einer Wohnung ersucht habt oder aufgrund einer konkreten Anzeige Kontakt mit dem Makler aufgenommen habt, ist zwischen Euch und dem Makler ein sog. Mäklervertrag zustande gekommen. Einer besonderen Form, insb. der Schriftform bedarf es für den Mäklervertrag nicht! Es reicht aus, dass Ihr Euch als Interessenten an den Makler gewandt habt. Hinsichtlich der Provion ist § 653 BGB anzuwenden. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift gilt ein Mäklerlohn als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Falls die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen (§ 653 Abs. 2 BGB). |
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| AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä Für die Annahme eines stillschweigenden Vertagsschlusses reicht mir der Sachverhalt nicht - erzähl uns mal ein bisschen, wie in diesem fiktiven Fall die Gespräche mit dem Makler aussahen. |
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| AW: Maklergebühren ohne Vertrag oä Also...., Erstmal haben wir uns im Internet auf Wohnungssuche begeben. Als wir dann diese Wohung fanden, nahmn wir Kontakt zu dem Makler auf und machten einen besichtigunstermin aus. Die Besichtigung lief ganz normal, wir trafen uns an der Wohnung und er zeigte uns alles und erzählte uns von den Kosten (Miete, Heizung Nebenkosten und Kaution) es war nie von der Provision die Sprache. Danach haben wir uns noch andere Wohnungen(andere Makler) angeschaut wo immer auf die Provision hingewiesen wurde. Wir entschlossen uns am Ende des Tages die besagte Wohnung zu nehmen. Wir trafen uns erneut mit dem Makler und Unterschrieben den Mietvertrag. wieder kein wort von einer Provision. Jetzt bekamen wir vor unserem Urlaub die Rechnung (2 Monatsmieten +16%). Wir wollten uns darum nach dem Urlaub kümmern. Und während des Urlaubs flatterte uns ein Brief von ihm ins Haus das wir innerhalb der nächsten Woche zu bezahlen haben sonst schaltet er seinen Anwalt ein. (sehr komisch ohne Mahnung oder Zahlungsauffofrderung). MFG |
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