Dies ist eine Diskussion zu Maklergebühr fällig innerhalb des Forums Mietrecht
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| angenommen Person A schaut sich eine vom Makler M inserierte Wohnung an. Für A ist die Wohnung aber uninteressant, weil ihm die Maklergebühr zu hoch ist. A hinterlässt trotzdem Name und Anschrift mit mündlicher Zusage von M, dass der Zettel zerissen wird, sobald A definitiv absagt. A sagt dann auch definitiv ab. Eine Woche später wird die gleiche Wohnung vom Wohnungseigentümer inseriert, weil Makler nicht erfolgreich war. A schaut sich nochmals die Wohnung an und es kommt zu einem Mietvertrag. Der Makler bekommt das irgendwie mit, und will jetzt Provision von A haben. Muss A zahlen? Mir ist generell klar, dass A zahlen müsste, wenn er hinterm Rücken des Maklers Kontakt mit dem Wohnungseigentümer aufnehmen würde. (Wurde ja hier schon diskutiert) Aber in dem Fall hat ja der Wohnungseigentümer selbst die Wohnung neu inseriert.. Gruß Peter |
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| AW: Maklergebühr fällig Hallo Peter, ja, Du bist zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für zwei Jahre ab Aufnahme deiner Daten. Der Makler kann seine Provionsberechtigung sogar verlängern, wenn er kurz vor Ablauf der zwei Jahre eine Brief mit erneuten Provisionanspruch schickt. Gruß Micha |
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