Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage und Staffelmiete innerhalb des Forums Mietrecht
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| Maklercourtage und Staffelmiete |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete In diesem Beispiel ist sicher unkorrektes Verhalten beschrieben, aber wohl keine Nötigung. WS hätte ja nicht unterschreiben müssen, und dass er vorzeitig gekündigt hat, liegt wohl nur in seiner eigenen Verantwortung. Falls der Zeuge des WS bei der Geldübergabe dabei gewesen wäre, könnte WS den Makler wegen potentieller Steuerhinterziehung anzeigen, aber erst dann, wenn dieser seine Steuererklärung abgegeben hat (z.B. in drei Jahren). Ob der Makler dann die Courtage, für die es ja keine Quittung gibt, noch einmal fordern würde? Fazit: Kaum Chancen etwas zu erreichen, aber viel Ärger... |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Zitat:
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Ich sehe hier allerdings den Ansatz einer Erpressung Zitat:
2. Vermögensnachteil = Absetzbarkeit der Provision 3. Unrechtmäßige Bereicherung = Steuerhinterziehung
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete hallo V.I.P., danke für die Antwort. Natürlich hätte WS nicht unterschreiben müssen. Auch wenn die alte Wohnung nicht gekündigt worden wäre! Ist es aber nicht so, dass wenn ein Versandhaus einen Superfernseher mit 1 Euro im Netz bewirbt und sich beim Kauf dann herausstellt, dass es doch 1000 Euro sind, dass das TV-Gerät dann für 1 Euro verkauft werden muss? Ähnlich würde es sich ja mit der Staffelmiete im Vertrag von WS verhalten. Hätte WS dies mokiert, hätte er die Wohnung nicht bekommen. Angebot - Angebot-Annahme - plötzliche Änderung des Angebots - sonst kein Vertrag. Bin gespannt auf neue Antwort. |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Die falsche Aussage zur Staffelmiete kam ja wohl nur vom Makler, und der kann sich auf "Irrtum" berufen. Ich sehe da extreme Probleme etwas nachzuweisen. BTW: "VIP" ist ein Status aufgrund der Anzahl veröffentlichter Nachrichten. Die Alias stehen darüber. ![]() Edit: @glocki: Wodurch wäre hier "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel" gegeben? Waffen? Entführte Familienangehörige? Dunkle Geheimnisse? Davon sehe ich nichts - diese Keule ist zu groß! |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Der Makler begeht Steuerbetrug, der Mieter Beihilfe dazu! Wenn der Mieter Selbstanzeige macht, kann der Makler sich warm anziehen! Aber was will der Mieter erreichen? |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Zitat:
Hier wurde vom VM ein Angebot gemacht, auf das man als (potentieller) Mieter eingehen kann - oder auch nicht. Auch eine Angebotsänderung ist bis zur Unterzeichnung des Vertrages - von beiden Seiten - möglich. Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun, denn eine Ablehnung als Mieter hat noch lange nichts mit "Drohung mit einem empfindlichen Übel" zu tun. Ansonsten würde jeder VM, der Mieter ablehnt weil diese nicht auf sein Vertragsangebot eingehen, ein Erpresser sein? Das Verhalten vom Makler steht auf einem anderen Blatt... Gruß |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Angenommen, zu Staffelmiete kam keine Aussage und auch in der Anzeige, die ansonsten sehr ausführlich gehalten war, stünde kein Wort darüber drin. Dann geht der Wohnungssuchende zur Vertragsunterschrift (Zeit, Freude über günstige Miete und auf die Wohnung) und erhält dann eine kalte Dusche. Sinngemäß: April, April, du kriegst die Wohnung nur, wenn du die Staffelmiete zahlst. Weiterhin angenommen, der Mieter hätte für alles (auch die Schwarzgeldzahlung) einen festen Zeugen und könnte aufgrund der Anzeige noch andere finden, die die Wg besichtigt hätten und auch nix von Staffelmiete gehört hätten, wäre die Vorgehensweise (eventuell Täuschung, um Kunden ins Büro zu holen) dann trotzdem nach unseren Gesetzen rechtens? |
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| AW: Maklercourtage und Staffelmiete Der Mieter knnte sich darüber ärgern, dass der Makler bei der Besichtigung die falschen Schlüssel hatte, bei einem Hausbewohner geklingelt hat, mit den Worten: Hier ist die Hausverwaltung, können Sie bitte öffnen (Hausverwaltung + Makler!). Außerdem könnte der zukünftige Mieter festgestellt haben, dass der Makler ein Büro in den Räumen der Hausverwaltung hat. Dann könnte der Mieter noch anbringen, dass der Makler trotzdem keine Einzelheiten über die Wohnung wusste und vielleicht nur 2-3 Sätze während der Besichtigung mit dem Mieter gesprochen hätte. Ihn dabei zur Steuerhinterziehung angestiftet hätte und "vergessen" hätte, sowohl in der Anzeige als auch während der Besichtigung - auf Nachfrage des Mieters - nicht auf die Staffelmiete hingewiesen hätte. |
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