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Maklercourtage und Staffelmiete

Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage und Staffelmiete innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 08.09.2010, 20:12
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Maklercourtage und Staffelmiete

Wohnungssuchender (im Folgenden WS genannt) sieht im Internet ein Mietwohnungsangebot ohne Hinweis auf Staffelmiete. Er fährt mit Zeugen zur Besichtigung. Makler hat falschen Schlüssel mit. Klingelt an beliebiger Wohnungstür und ruft: Hier ist die "Hausverwaltung". WS ist von Wohnung begeistert, will sie mieten, fragt nach Staffelmiete. Makler verneint. Telefonat zwischen Makler und WS zwecks Termin zur Vertragsunterzeichnung. Makler sagt, dass es viele Bewerber gibt und er die Provision gern ohne Rechnung und Quittung hätte (an Steuer vorbei). Die anderen Interessenten seien einverstanden. Unterton: sonst würde WS Wohnung nicht bekommen. WS stimmt zu. Bei Vertragsunterzeichnung nimmt WS wieder Zeugen mit. Treffen findet im Büro einer Hausverwaltung statt. Vertrag liegt vor - plötzlich mit Staffelmiete. Keine Unterschrift, keine Wohnung für WS. Dann geht Hausverwalterin raus, Makler kommt, steckt seine Provision schwarz ein. WS unterschreibt Vertrag, weil er alte Wohnung schon gekündigt hat. Fällt diese Vorgehensweise unter Nötigung?
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Alt 09.09.2010, 07:19
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

In diesem Beispiel ist sicher unkorrektes Verhalten beschrieben, aber wohl keine Nötigung. WS hätte ja nicht unterschreiben müssen, und dass er vorzeitig gekündigt hat, liegt wohl nur in seiner eigenen Verantwortung.

Falls der Zeuge des WS bei der Geldübergabe dabei gewesen wäre, könnte WS den Makler wegen potentieller Steuerhinterziehung anzeigen, aber erst dann, wenn dieser seine Steuererklärung abgegeben hat (z.B. in drei Jahren). Ob der Makler dann die Courtage, für die es ja keine Quittung gibt, noch einmal fordern würde?

Fazit: Kaum Chancen etwas zu erreichen, aber viel Ärger...
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Alt 09.09.2010, 08:50
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Zitat:
WS unterschreibt Vertrag, weil er alte Wohnung schon gekündigt hat. Fällt diese Vorgehensweise unter Nötigung?
Allein dieser Hinweis lässt für mich den Begriff "Nötigung" nicht zu. Durch sein eigenes Verschulden ist diese Situation entstanden.
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Alt 09.09.2010, 10:34
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Ich sehe hier allerdings den Ansatz einer Erpressung

Zitat:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
1. Drohung mit empfindlichen Übel = Ablehnung als Mieter

2. Vermögensnachteil = Absetzbarkeit der Provision

3. Unrechtmäßige Bereicherung = Steuerhinterziehung
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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Alt 09.09.2010, 10:38
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

hallo V.I.P.,
danke für die Antwort. Natürlich hätte WS nicht unterschreiben müssen. Auch wenn die alte Wohnung nicht gekündigt worden wäre!
Ist es aber nicht so, dass wenn ein Versandhaus einen Superfernseher mit 1 Euro im Netz bewirbt und sich beim Kauf dann herausstellt, dass es doch 1000 Euro sind, dass das TV-Gerät dann für 1 Euro verkauft werden muss? Ähnlich würde es sich ja mit der Staffelmiete im Vertrag von WS verhalten. Hätte WS dies mokiert, hätte er die Wohnung nicht bekommen.
Angebot - Angebot-Annahme - plötzliche Änderung des Angebots - sonst kein Vertrag.
Bin gespannt auf neue Antwort.
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Alt 09.09.2010, 10:44
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Die falsche Aussage zur Staffelmiete kam ja wohl nur vom Makler, und der kann sich auf "Irrtum" berufen. Ich sehe da extreme Probleme etwas nachzuweisen.

BTW: "VIP" ist ein Status aufgrund der Anzahl veröffentlichter Nachrichten. Die Alias stehen darüber.

Edit:
@glocki: Wodurch wäre hier "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel" gegeben? Waffen? Entführte Familienangehörige? Dunkle Geheimnisse? Davon sehe ich nichts - diese Keule ist zu groß!
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Alt 09.09.2010, 11:10
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Der Makler begeht Steuerbetrug, der Mieter Beihilfe dazu!
Wenn der Mieter Selbstanzeige macht, kann der Makler sich warm anziehen!
Aber was will der Mieter erreichen?
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Alt 09.09.2010, 15:41
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Zitat:
Ist es aber nicht so, dass wenn ein Versandhaus einen Superfernseher mit 1 Euro im Netz bewirbt und sich beim Kauf dann herausstellt, dass es doch 1000 Euro sind, dass das TV-Gerät dann für 1 Euro verkauft werden muss?
Nur nebenbei, das Kaufhaus muss den Fernseher nicht zu diesem Preis verkaufen... genau dieses Beispiel findet man immer mal wieder unter der Rubrik Rechtsirrtümer!

Hier wurde vom VM ein Angebot gemacht, auf das man als (potentieller) Mieter eingehen kann - oder auch nicht. Auch eine Angebotsänderung ist bis zur Unterzeichnung des Vertrages - von beiden Seiten - möglich. Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun, denn eine Ablehnung als Mieter hat noch lange nichts mit "Drohung mit einem empfindlichen Übel" zu tun. Ansonsten würde jeder VM, der Mieter ablehnt weil diese nicht auf sein Vertragsangebot eingehen, ein Erpresser sein?

Das Verhalten vom Makler steht auf einem anderen Blatt...

Gruß
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Alt 09.09.2010, 15:44
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Angenommen, zu Staffelmiete kam keine Aussage und auch in der Anzeige, die
ansonsten sehr ausführlich gehalten war, stünde kein Wort darüber drin.
Dann geht der Wohnungssuchende zur Vertragsunterschrift (Zeit, Freude über günstige Miete und auf die Wohnung) und erhält dann eine kalte Dusche.
Sinngemäß: April, April, du kriegst die Wohnung nur, wenn du die Staffelmiete zahlst. Weiterhin angenommen, der Mieter hätte für alles (auch die Schwarzgeldzahlung) einen festen Zeugen und könnte aufgrund der Anzeige noch andere finden, die die Wg besichtigt hätten und auch nix von Staffelmiete gehört hätten, wäre die Vorgehensweise (eventuell Täuschung, um Kunden ins Büro zu holen) dann trotzdem nach unseren Gesetzen rechtens?
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Alt 09.09.2010, 15:51
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AW: Maklercourtage und Staffelmiete

Der Mieter knnte sich darüber ärgern, dass der Makler bei der Besichtigung die falschen Schlüssel hatte, bei einem Hausbewohner geklingelt hat, mit den Worten: Hier ist die Hausverwaltung, können Sie bitte öffnen (Hausverwaltung + Makler!). Außerdem könnte der zukünftige Mieter festgestellt haben, dass der Makler ein Büro in den Räumen der Hausverwaltung hat. Dann könnte der Mieter noch anbringen, dass der Makler trotzdem keine Einzelheiten über die Wohnung wusste und vielleicht nur 2-3 Sätze während der Besichtigung mit dem Mieter gesprochen hätte. Ihn dabei zur Steuerhinterziehung angestiftet hätte und "vergessen" hätte, sowohl in der Anzeige als auch während der Besichtigung - auf Nachfrage des Mieters - nicht auf die Staffelmiete hingewiesen hätte.
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