Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage bei Hauskauf innerhalb des Forums Mietrecht
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| Maklercourtage bei Hauskauf nachfolgender Sachverhalt: Es wird von einem Makler ein neues 1-Familien-Haus wird im Internet angeboten und ein Kaufinteressent fordert via Onlineformular nähere Informationen an. Er erhält hierauf per Post ein Exposé vom Makler zugesandt. Da das Angebot auch auf Grund der Maklercourtage zu teuer war fand hierauf kein weiterer Kontakt statt. 2 Wochen später liest der selbe Käufer in der Tagespresse ein Inserat über ein ähnliches Haus, welches jedoch explizit von privat angeboten wird. Die Eckdaten waren im Detail anders. Es findet ein Telefonat und hierauf ein Besichtigungstermin statt. Bei der Besichtigung wird festgestellt, dass es sich um das Objekt aus dem Exposé handelt. Der Verkäufer gibt an, mit dem Makler keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen zu haben. Auf die Nachfrage des Maklers, ob er es anbieten dürfe habe er geantwortet, dass er es versuchen darf. Wie sieht es nun mit der Maklercourtage bei Vertragsabschluss aus? Es wurde kein Besichtigungstermin durch den Makler durchgeführt. Auch wurden keine weiteren Informationen außer des Exposés weitergegeben. Vielen Dank, aigo |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Die Provision muss nur an den Makler gezahlt werden, wenn dieser (der Makler) den Mieter vermittelt. Es geschieht inzwischen häufiger, dass Makler auf Privatannoncen sich melden und fragen, ob sie versuchen dürfen, Mieter für die angebotene Mietwohnung zu finden. Findet der Wohnungsinhaber einen Mieter, bekommt der Makler nichts. Findet der Makler einen Mieter, bekommt er eine Provision direkt vom Mieter. |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Hallo Tourix, genau das ist ja der Knackpunkt! Der Makler hat hier offensichtlich einen losen mündlichen Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen. Reicht nun die blose Überlassung eines Exposés aus um die Courtage einzustreichen? Bei einem Wert von sagen wir einmal 300.000,- EUR und 3,57% sind das immerhin 10.710,- EUR. Wie gesagt, keine Besichtigung oder weitere Innitiative des Maklers, sondern nur das Exposé. Ist schwierig denke ich mal. Gruß, aigo |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Zitat:
Allerdings hat diese Frage mit Mietrecht nichts zu tun! |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Hallo, die Frage hat mit Mietrecht nichts zu tun. Das stimmt. Manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht. So habe ich nach längerem Suchen das passende Themengebiet nicht gefunden und in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt einfach hier eingestellt. Sorry hierfür. Text aus dem Internet: Lage: in schöner Südwestlage gelegen nahe der "Neuen Ortsmitte" von blablabla; mit guter Infrastruktur vor Ort (Einkaufen, Ärzte, Bus, Bahn etc.); Provision: 3,57% inkl. 19% MwSt. Im Exposé steht natürlich die Adresse des Objekts, nicht aber die des Eigentümers, mit welchem die Besichtigung durchgeführt wurde. Spielt es keine Rolle, dass es hier vom Makler auf gut Glück ohne schriftlichen Vertrag gehandelt wurde? Vielen Dank, aigo |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf [QUOTE=aigo] Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hat der Makler überhaupt schon eine Rechnung gestellt? Übrigens das Treadgebiet wäre "Immobilien"! |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Zitat:
DankeDie genauen Exposé Angaben kann ich erst später tätigen. Vielen Dank schon einmal, aigo |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf So jetzt aber. Das Exposé ist ausführlich. Hier sind die Angaben bzgl. der Provision genauer. Jedoch scheint das eine 0/8/15-Formulierung zu sein, welche in jedem Exposé von diesem Makler steht. Text: Unsere Vermittlungsgebühr beträgt 3,57% incl. 19% MwSt. vom Käufer aus dem Kaufpreis, verdient und fällig bei Vertragsabschluß, unabhängig von einer Provision der Verkäuferseite, für die wir auch tätig sind. Dieses Angebot ist nur für Sie bestimmt. Jede Weitergabe des Exposés und/oder dessen Inhalt verpflichtet Sie zur Provisionszahlung im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages über das genannte Objekt. Sollte Ihnen das im Exposé beschriebene Objekt von dritter Seite bereits bekannt sein, bitten wir um sofortige Mitteilung, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntis erhalten haben. Alle Angaben beruhen auf den Aussagen des Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Adresse steht im Anschreiben. Nicht aber der Name des Eigentümers. Das Haus ist neu und unbewohnt. Es ist ein Erstbezug. Sprich der Eigentümer wohnt nicht hier. Wenn die Sache eindeutig scheint, dann muss man wohl Abstand von der Sache nehmen. Zumal jetzt festgestellt wurde, dass die Immobilie durch einen zweiten Makler ebenfalls angeboten wird. Sie wird also drei Mal (Eigentümer, Makler 1+2) angeboten. Gruß, aigo |
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf Zitat:
Zitat:
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| AW: Maklercourtage bei Hauskauf O.K., Danke. Rein theoretisch kann man das Ding auch ohne Makler vollends abwickeln. Er hat ja auch tatsächlich nichts beigetragen. Der Eigentümer hat ihm nach eigener Aussage einfach mündlich erlaubt, sein Glück zu versuchen. Er muss ihm ja nicht sagen, wer das Haus gekauft hat. Wenn der Makler jedoch zufällig von dem Verkauf Wind bekommt wird er vermutlich Ärger machen. Da scheue ich mich noch vor. Vielen Dank auf jeden Fall für die Infos. Gruß, aigo |
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