Dies ist eine Diskussion zu Maklercourtage innerhalb des Forums Mietrecht
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| Es geht um die Frage, ob eine Maklercourtage berechtigt ist. Der Sachverhalt knapp zusammen gefasst: (chronologisch) - 2 x Wohnung besichtigt - Maklervertrag zw. Mieter u. Makler - Nummer des Vermieter -> Mieter - keine Einigung - KEINE Aktion/ Kommunikation seitens des Maklers - (4 Wochen später) PRIVATE Anzeige des Vermieters - nochmalige Kontaktaufnahme zw. Mieter u. Vermieter -> daraufhin Mietvertrag weitere Info: kein Vertrag zw. Makler und Vermieter keine Aktionen seitens des Maklers Jetzt die Frage: ist die Courtage berechtigt, da auf die private Anzeige reagiert wurde?? Der Makler zeigte ja kein Interesse am Vorgang! Sorry für den langen Text. Danke schonmal für die Hilfe (so denn jemand helfen kann) Gruss Theo |
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| Hallo! Ich bin mir nicht ganz sicher, weil ich kein Jurist bin, aber ich habe einen ähnlichen Fall schon bei einem Hauskauf erlebt, der auch bis vor Gericht ging. Ablauf in meinem Beispiel: - Telefonat auf private Anzeige - Haus wurde für ungeeigent gehalten (ohne Besichtigung) - Das selbe Haus wird über einen Makler angeboten, der auch Bilder und Grundriß usw. vorgelegt hat. - Besichtigung und auch Kauf Der Makler bekam keine Provision, weil das Objekt schon vor dem ersten Maklerkontakt bekannt war und eine Kontaktaufnahme per Telefon stattgefunden hat. Daß man da nicht sofoert zugeschlagen hatte, spielte für das Urteil keine Rolle. Zurück zum Fall: Wenn der Makler keinen Exklusiv-Vertrag mit dem Eigentümer hat, hat der Makler kein Anrecht auf die Provision. Ein Exklusiv-Vertrag verbietet aber oft dem Eigentümer, das Objekt privat oder über einen anderen Makler anzubieten, deshalb gehe ich jetzt davon aus, daß der Vermieter nur eine Vereinbarung unterschrieben hat, die dem Makler ermöglicht das Objekt anzubieten. So eine Vereinbarung ermöglicht dem Makler mit potentiellen Interessenten (ohne Eigentümer) beim Vormierter wg. einer Besichtigung aufzutauchen. Die Vereinbarung ermöglicht ihm nicht, eine Provision zu kassieren, wenn der Erstkontakt (der ist wichtig) auf privatem Wege zustande kam. Gruß Huutsch |
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| Zitat:
Aber: es gab KEINEN Vertrag zw. Makler und Vermieter. Es ist vielleicht damit zu begründen, dass der Makler a. eigentlich nur Immobilien verkauft b. kein richtigen Auftrag erhalten hat c. nur halbherzig an die Sache herangegangen ist Auch wurde die private Anzeige erst geschaltet, als der Makler keine Anstalten machte irgendwie zu agieren. Vielleicht macht dies die Sache klarer und es kann besser geholfen werden. Viele Grüsse Theo |
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| Hier ist alles zu dem Thema sehr schön dargestellt http://www.internetratgeber-recht.de...ion/pa.htm#md2 Wenn beim ersten Mal keine Einigung stattfand, dann ist hier m.E. keine Courtage fällig, da es an der Ursächlichkeit bzgl der Maklertätigkeit bei der 2. privaten Anzeige des Vermieter fehlt. Viele Grüße |
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