Dies ist eine Diskussion zu Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Mieterin A hat einen Mietvertrag, der ab 01.10.06 läuft. Jedoch wird A plötzlich arbeitslos, und kann die Wohnung nicht bezahlen. Sie vereinbart mit Vermieterin B, dass das Vertrag zum 15.10.06 aufgelöst wird. Für die Wohnung hatte A eine Provision von 700 EUR an Makler R gezahlt. Dieser schlug dortmals Mieterin A gleich vor die Provision für sie etwas "günstiger" zu machen, d. h. ohne Rechnung. So wurden die 700 EUR bar an Makler R gezahlt. Jedoch hat Mieterin A eine Quittung, die Makler R unterschrieben hat (allerdings steht darauf nicht, dass es sich um die Provision für diese Wohnung handelt). Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit dass A wieder an ihr Geld vom Makler R kommt? Oder zumindest an einen Teil? Danke. Gruß, Tweety_bad_Bird |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? wird wohl schwierig sein. Schwarz bleibt meistens schwarz Außerdem ist der Makler nicht schuld an A`s Arbeitslosigkeit. |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Richtig. Weiterhin hat der Makler sich seine Provision durch die Vermittlung der Wohnung ebenso verdient. In dem Moment, wo der Mietvertrag zustande gekommen ist, steht dem Makler auch diese Provision zu und kann auch nicht zurück gefordert werden. |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Erst mal vielen Dank für die Antworten. Es stimmt schon, dass der Makler sich die Provision durch das Vermitteln der Wohnung gewissermaßen "verdient" hat. Andererseits aber hat er sogar seine Auftraggeberin (Vermieterin B) hintergangen, da er sich nicht dafür interessiert hat, was Mieterin A verdient... Denn im Gespräch mit B stellte sich heraus, dass A diese Wohnung unter den bestehenden Umständen (aktuelles Gehalt) gar nicht vermietet bekommen hätte. Allerdings nutzt das alles Mieterin A nichts. Dennoch muss es doch eine Möglichkeit geben, Makler R zur Rückgabe des Geldes zu "überreden"? Denn nur durch seine Lügengeschichte, die er Vermieterin B aufgetischt hat, hat A überhaupt die Wohnung bekommen (A wusste von den "Machenschaften" des Makler bzgl. der ganzen Sache nichts). Ansonsten hätte Makler R ja sowieso keine Provision gekriegt. Hat keiner eine Idee was man da (zugunsten von Mieterin A) machen könnte...? |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Der Makler vermittelt, er hat weder die Voraussetzungen noch die näheren Umstände zu prüfen die zum Vertragsabschluss führen. Seine Tätigkeit liegt einzig und allein in der Vermittlung. Die Vermieterin hat vor Vertragsabschluss die voraussetzungen zu prüfen. Wenn der Mietvertrag zustande kommt, so sind sich die Parteien einig und der Makler erhält seine Provision. Daran gibt es nicht aber auch garnicht auszusetzen. Wenn die Mieterin arbeitslos wird bzw die Miete nicht zahlen kann, so ist es ihr Problem. Sie hätte den Vertrag ja nicht unterschreiben müssen. Tut mir leid. |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Warum soll es den Makler interessieren was die Mieterin verdient? Die Mieterin hat sich schließlich für diese Wohnung interessiert und sollte eigentlich selbst wissen ob sie sich diese leisten kann oder nicht. Der Makler hat also insofern niemand hintergangen. Man könnte den Spies auch herumdrehen und sagen, die Mieterin mietet eine Wohnung und weiß, dass diese über ihrem Budget liegt. Zwingend vorgeschrieben ist eine Selbstauskunft für Mieter, in der er sein Gehalt angeben muss, nicht. Ich sehe keine Möglichkeit irgendeinen Betrag zurückzubekommen.
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? ein guter Makler ist R aber jedenfalls auch nicht. Denn ein guter Makler will seinen Ruf nicht auf Spiel setzen, sondern langfristige Geschäftsbeziehung. Er würde daher vorher die Bonität des Mietinteressenten überprüfen, bevor er ihn empfiehlt, oder zumindest den Vermieter hierauf hinweisen |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? ob "gut" oder "schlecht" sei dahingestellt. Kommt auch immer auf den Auftraggeber, sprich Vermieter(in) an, was dieser vorgibt.
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Hallo Matahari, wenn ich Makler wäre, so würde ich für meine geleistete Arbeit ebnso die Courtage verlangen und einbehalten. Wer arbeitet denn heute noch umsoonst. |
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